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Fr.: 09:00 – 14:00
Gibt es mehrere Erben (sogenannte Erbengemeinschaft), wird das gemeinschaftliche Vermögen unter den einzelnen Miterben verteilt. Die Gemeinschaft wird damit aufgelöst. Die Erben sind frei in der Verteilung des Nachlasses und können sich auch einvernehmlich über den Erblasser hinwegsetzen.
Hat der Erblasser die Testamentsvollstreckung festgelegt, darf nur ein Testamentsvollstrecker die Erbauseinandersetzung durchführen. Sind sich die Erben einig, ist grundsätzlich auch eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ohne Notar und Anwalt möglich.
In seltenen Fällen ist eine Teilerbauseinandersetzung möglich: Die Erben teilen zunächst nur einen Teil unter sich auf und den übrigen Nachlass zu einem späteren Zeitpunkt.
Alle möglichen Nachlassverbindlichkeiten sollten beglichen werden. Falls dies mit dem vorhandenen Bargeld nicht möglich ist, können einige Nachlassgegenstände verkauft werden.
In der Praxis kommt es häufig bei der Erbauseinandersetzung zu Konflikten. Doch auch hier bietet Ihnen das Erbrecht viele Möglichkeiten:
Sie können Ihr Erbe an einen Miterben oder Dritten veräußern. Der Miterbe hat jedoch ein Vorverkaufsrecht. Der Erbteilsübertragungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Ein Miterbe kann seinen Erbteil gegen eine Abfindungszahlung aufgeben und somit aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Dabei geht der Erbteil des ausscheidenden Miterben auf die übrigen Erben über. Wenn nur noch ein Miterbe übrig bleibt, führt dies zum Alleineigentum am Nachlass und die Erbengemeinschaft wird beendet.
Jeder Erbe hat das Recht, die Erbauseinandersetzung vor Gericht einzuklagen. Bei der Auseinandersetzungsklage (auch Erbteilungsklage genannt) prüft das Gericht den vorgelegten Teilungsplan. Dann werden alle nicht teilbaren Gegenstände verkauft. In der Praxis ist diese Möglichkeit sehr risikoreich und häufig erfolglos, da andere Erben die Teilungsklage leicht vereiteln können.
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist selten unkompliziert. Sobald mehrere Miterben auf den Nachlass eines Erblassers treffen, prallen unterschiedliche Interessen aufeinander – besonders dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören oder das Testament Teilungsanordnungen enthält, die nicht alle Beteiligten gleichermaßen zufriedenstellen. Hat der Erblasser zudem einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, sind die Handlungsmöglichkeiten der Miterben zusätzlich eingeschränkt.
Sofern keine Einigung erzielt werden kann, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung – ein Verfahren, das nicht nur Zeit kostet, sondern in der Regel erhebliche Kosten verursacht und den Wert des Nachlasses deutlich mindern kann. Das BGB bietet zwar verschiedene Wege zur Auflösung einer Erbengemeinschaft, doch welcher Weg im Einzelfall der richtige ist, hängt von den konkreten Umständen des Nachlasses ab.
Rechtsanwalt Thaler berät Miterben in Traunstein und bundesweit – von der ersten Bestandsaufnahme des Nachlasses bis zur abschließenden Einigung oder gerichtlichen Durchsetzung. Ziel ist stets eine außergerichtliche Lösung, die Kosten minimiert und Familienstreit verhindert.
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist eines der schwierigsten Verfahren im Bereich des Erbrechts. Es gibt viele verschiedene wirtschaftliche und persönliche Interessen, die aufeinander treffen. Dies kann zu Spannungen innerhalb der Familie führen. Besonders bei Immobilien und wertvollen Gegenständen ist das Konfliktpotenzial noch höher. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Dies gilt sowohl für die Erben einer Erbengemeinschaft als auch für den Erblasser selbst. Als Spezialisten im Erbrecht bieten wir persönliche Beratung für Miterben und Erblasser an. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Teilungsplänen zur Auflösung von Erbengemeinschaften oder bei der Regelung der Nutzung von Immobilien. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auch in Einzelfragen in Bezug auf die Erbauseinandersetzung und die Erbschaftssteuer. Unser Ziel ist es, außergerichtliche Einigungen herbeizuführen. Falls nötig, werden wir jedoch auch vor Gericht Ihr Recht durchsetzen.
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