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Rechtsanwalt für die Erstreitung von Unterhalt in Traunstein

Fachanwalt für Familienrecht in Traunstein

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterhalt im Rahmen des Scheidungsrechts zu erhalten.

Wenn Sie sich in einer unerträglichen Situation befinden und unbedingt eine Scheidung wünschen, stehe ich Ihnen zur Seite. Auch wenn Sie bereits getrennt leben und nun die endgültige Beendigung Ihrer Ehe anstreben, unterstütze ich Sie in diesem Prozess. Selbst wenn Ihr Ehepartner einer Scheidung nicht zustimmt, kann ich Ihnen helfen, damit abzuschließen. Wenn die Ehe zerrüttet ist, ist die Trennung die richtige Entscheidung und die Scheidung wird Ihnen weiterhelfen.

Als Fachanwalt weiß ich aus langjähriger Praxiserfahrung, wie belastend und unangenehm eine Scheidung sein kann. Ich verstehe, dass ein Scheidungsverfahren keine angenehme Angelegenheit ist. Dennoch ist es wichtig, eine gescheiterte Ehe zu beenden und Ihre Rechte durchzusetzen. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens, um Ihnen Frust und Sorgen zu ersparen. Gemeinsam kämpfe ich für Ihren Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Ausgleichszahlungen und das Sorgerecht Ihrer Kinder.

Die von Ihnen gewünschten Resultate aus dem Verfahren zur Scheidung

Unterhalts- und Ausgleichsansprüche ergeben sich in erster Linie aus einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn keine solche Vereinbarung existiert, haben Sie gesetzliche Ansprüche, über die das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens entscheiden wird. Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie beachten müssen, bevor das Scheidungsverfahren beginnen kann:

  • Vollziehung des Trennungsjahres
    • Beide Ehegatten müssen das Trennungsjahr vollständig durchlaufen, indem sie getrennt voneinander leben. Anders als bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dies 3 Jahre.
    • Es ist wichtig, dass Sie die Trennung dokumentieren, einschließlich des Zeitpunkts des Beginns der Trennung und Ihrer Lebensumstände (z.B. Wohnort, Betreuung von gemeinsamen Kindern, Kündigung von gemeinsamen Versicherungen/Verträgen, gezahlter Unterhalt).
    • In Härtefällen kann die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen (z.B. bei Gewalt, Morddrohungen, Alkoholmissbrauch).
  • Konsultieren Sie einen Anwalt
    • Suchen Sie von Anfang an einen Anwalt auf, der Sie während des gesamten Prozesses begleitet und die notwendigen Vereinbarungen trifft. Etwa 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag beim Gericht gestellt werden. Hierbei besteht Anwaltszwang.
  • Zustellung des Scheidungsantrags
    • Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu und setzt einen Gerichtstermin für die Scheidung an.
  • Gerichtstermin
    • Es ist erforderlich, dass beide Parteien persönlich zum Termin erscheinen.
    • Im sogenannten Scheidungsverbund können auf Antrag gleichzeitig mit der Scheidung der Ehe alle damit verbundenen Angelegenheiten (wie der Versorgungsausgleich, die Aufteilung des Vermögens, Ausgleichsansprüche, Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder) geregelt werden.

Meine Unterstützung für Sie

Meine Expertise liegt in der Unterstützung bei Scheidungsverfahren, bei denen ich Ihnen Schritt für Schritt zur Seite stehe. Durch meine langjährige Praxiserfahrung bin ich in der Lage, Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung zu bieten. Besonderen Wert lege ich dabei auf außergerichtliche Lösungen.

Mein Hauptziel besteht darin, Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Ausgleichszahlungen sowie Vermögensauseinandersetzungen durchzusetzen. Wenn Sie Kinder haben, setze ich mich auch für Ihre Sorge- und Umgangsrechte ein. Zudem prüfen wir vorhandene Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen und verteidigen gegebenenfalls Ihre Rechte vor Gericht.

Sobald Sie mich als Ihren Rechtsanwalt wählen, übernehme ich die Kommunikation mit Ihrem Ehepartner, dem Familiengericht und den Behörden. Mein Ziel ist es, Ihnen so viel Stress wie möglich abzunehmen. Wir besprechen gerne im Voraus die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Gemeinsam können wir Ihre Ansprüche erheben.

Häufige Fragen (FAQ)

Der Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Sollte der Ehepartner es ablehnen, den Antrag zu unterstützen, wird er abgelehnt und eine Scheidung ist erst nach einem verlängerten Trennungsjahr von 3 Jahren möglich.

Unter bestimmten starken Umständen, wie beispielsweise Gewalt, Morddrohungen oder Alkoholkonsum, besteht die Möglichkeit, das Trennungsjahr zu umgehen und eine unmittelbare Scheidung einzureichen. In solchen Fällen behandeln Gerichte Anträge auf sofortige Scheidung äußerst vorsichtig und treffen restriktive Entscheidungen. Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, muss daher den außergewöhnlichen Umstand sorgfältig und detailliert begründen und entsprechend dokumentieren.

Der Antrag auf Scheidung kann nach Ablauf der dreijährigen Trennungszeit beim entsprechenden Familiengericht gestellt werden. Der Antrag wird dem Ehepartner zugestellt und es wird ein Gerichtstermin festgelegt. Während dieses Termins werden auch Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt, einschließlich Unterhalts- und Ausgleichsansprüche sowie Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht.

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Ehe zu beenden: durch Scheidung, den Tod eines Ehegatten oder die Aufhebung aufgrund eines fehlerhaften Eheschlusses. Zusätzlich besteht die Option, eine Ehe zu annullieren. Bei einer Annullierung wird die Ehe nicht als beendet angesehen, sondern als nicht existent betrachtet.

Das Trennungsjahr ist eine gesetzliche Voraussetzung und hat den Zweck, das endgültige Scheitern der Ehe zu bestätigen.

In den meisten Fällen ist eine Trennungszeit von einem Jahr ausreichend. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn einer der Ehepartner die Scheidung ablehnt.

Die Trennungszeit wird in der Regel durch Versöhnungsversuche der Ehegatten unterbrochen, sofern diese über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten erfolgen. Allerdings können Versöhnungsversuche, die kurz vor dem Ende der Trennungszeit stattfinden, auch von kürzerer Dauer sein.

Es ist grundsätzlich möglich, die Trennungsjahre in derselben Wohnung/im selben Haus zu verbringen. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, getrennte Betten bzw. Zimmer zu benutzen, eigene Konten zu führen und keine gemeinsamen Mahlzeiten zuzubereiten. In jedem Fall sind sachliche Gespräche erlaubt.

Um den Scheidungsantrag einzureichen, ist es erforderlich, dass ein Anwalt anwesend ist, da ein Anwaltszwang besteht. Es ist jedoch nicht notwendig, dass die andere Partei rechtlich vertreten ist.

Das Familiengericht ist eine spezielle Kammer gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Es ist Teil des örtlichen Amtsgerichts und hat die Zuständigkeit für Familiensachen gemäß dem Gesetz über Verfahren in Familiensachen (FamFG). Dazu gehören auch Scheidungsverfahren.

Um einen Scheidungsantrag einzureichen, ist es notwendig, dass ein zugelassener Rechtsanwalt diesen beim zuständigen Amtsgericht einreicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dem Anwalt im Vorfeld alle benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann er den Scheidungsantrag vorbereiten, ohne dass persönliches Erscheinen erforderlich ist.

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