Über mich
Recht, Gerechtigkeit und Grundwerte sind Themen, die mich seit meiner Jugendzeit bewegen. Deshalb studierte ich Rechtswissenschaften, in Passau, Newcastle upon Tyne und München.
Seit 1995 bin ich in Traunstein als Rechtsanwalt tätig. Zunächst widmete ich mich überwiegend als Berufsbetreuer („Vormund über Erwachsene“) der Begleitung von alten, psychisch kranken, behinderten oder suchtkranken Menschen und konnte so Erfahrungen in einem breit gefächerten Aufgabengebiet (rechtlich, medizinisch, sozial), eben der Mitgestaltung eines menschenwürdigen Lebens für Benachteiligte, sammeln.
Ich widme mich in erster Linie dem Familienrecht und Erbrecht, aber auch dem Mietrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Seit 2015 bin ich in einer Bürogemeinschaft von Fachanwälten tätig, die weite Bereiche der rechtlichen Beratung und Vertretung abdeckt. Herr RA Horst Fembacher ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Frau RAin Anna Fembacher ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Als Betreuer nehme ich die Aufgabe wahr, mich bestmöglich um die Belange meiner „Schützlinge“ zu kümmern. Dieser Anforderung stelle ich mich auch in den mir anvertrauten anwaltlichen Mandaten.
Ausgangspunkt ist für mich, mir Zeit für meine Mandantinnen und Mandanten zu nehmen, ihre rechtliche Fragestellung genau zu erfassen und zu hinterfragen, um dann gemeinsam mit ihnen die weitere Vorgehensweise zu erörtern, zu planen und erfolgreich umzusetzen.
Dies kann im Rahmen einer Beratung, außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung, oder einer Mediation geschehen.
Familienrecht:
Typischerweise werde ich als Rechtsanwalt erstmals anlässlich einer Trennung oder bevorstehenden Scheidung aufgesucht.
Aber das Familienrecht ist viel weiter gefächert: Sie erhalten von mir Rat, Begleitung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Familienrechts, sei es Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Wohnung und Hausrat, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ausarbeiten einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Oder schon im Vorfeld einer Ehe: Gestaltung von Eheverträgen oder Verträgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Und schließlich in Spezialgebieten wie Adoption und Elternunterhalt (Auseinandersetzung mit dem Sozialhilfeträger).
Erbrecht:
Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie Planung (Stichwort: Asset protection = Sicherung und Erhalt des Familienvermögens) und Gestaltung der Vermögensnachfolge (Testament, Erbvertrag, Übergabevertrag zu Lebzeiten, Stiftung).
Außerdem berate und vertrete ich Sie bei Erbauseinandersetzung, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Allgemeines Zivilrecht
Beratung und Vertretung in unterschiedlichsten Fallkonstellationen wie Unterlassung, Schadenersatz, Vertragsgestaltung und -prüfung, etc.