Familienrecht:

Typischerweise werde ich als Rechtsanwalt erstmals anlässlich einer Trennung oder bevorstehenden Scheidung aufgesucht.

Aber das Familienrecht ist viel weiter gefächert: Sie erhalten von mir Rat, Begleitung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Familienrechts, sei es Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Wohnung und Hausrat, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ausarbeiten einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung.

Oder schon im Vorfeld einer Ehe: Gestaltung von Eheverträgen oder Verträgen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Und schließlich in Spezialgebieten wie Adoption und Elternunterhalt (Auseinandersetzung mit dem Sozialhilfeträger).

 

 

Familienrecht

 


Erbrecht

 


Erbrecht:

Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie Planung (Stichwort: Asset protection = Sicherung und Erhalt des Familienvermögens) und Gestaltung der Vermögensnachfolge (Testament, Erbvertrag, Übergabevertrag zu Lebzeiten, Stiftung).

Außerdem berate und vertrete ich Sie bei Erbauseinandersetzung, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

 

 

Mietrecht

Gestaltung von Mietverträgen, Beratung und Vertretung in Mietstreitigkeiten (Kündigung, Räumung, …), Wahrnehmung der Rechte von Miteigentümern in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Allgemeines Zivilrecht

Beratung und Vertretung in unterschiedlichsten Fallkonstellationen wie Unterlassung, Schadenersatz, Vertragsgestaltung und -prüfung, etc.