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Sie und Ihr Partner haben bereits eine Vereinbarung über die Scheidung getroffen? Es besteht kein Groll zwischen Ihnen und Sie möchten die Scheidung nur noch schnell und unkompliziert abschließen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend dafür ist der beidseitige Wunsch der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Es ist nicht erforderlich, dass beide Ehepartner in allen Aspekten der Scheidung einig sind, da wichtige Scheidungsfolgen vor der Einreichung des Scheidungsantrags geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Sie ist kostengünstiger und zeitsparender als eine streitige Scheidung oder eine Härtefallscheidung. Insbesondere in Bezug auf Kinder können wichtige Angelegenheiten wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Darüber hinaus müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen, wodurch Sie die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen. Durch die Einigkeit ersparen Sie sich auch einen langwierigen Scheidungsprozess.
Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt auf!
Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option unter allen verfügbaren Scheidungsmöglichkeiten, da Sie nur die Kosten für einen Anwalt tragen müssen. Die Kosten für die Scheidung werden vom Gesetzgeber im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Diese umfassen unter anderem Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner multipliziert mit drei Monaten ergibt. Zusätzlich kann noch ein Versorgungsausgleich von 10 % anfallen. Wenn einer der Ehepartner kein regelmäßiges Einkommen hat, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) gewährt werden. Um diese Unterstützung zu erhalten, sollten Sie als Antragsteller finanziell bedürftig sein und Ihr Fall Aussicht auf Erfolg haben.
Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor:
Wenn Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, stellt sich oft die Frage nach dem Ablauf. Sie haben bereits den ersten und schwierigsten Schritt getan, indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben. Als nächstes sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht suchen. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner auf den Anwalt einigen, wird der Anwalt beauftragt. Nun muss der Scheidungsantrag vorbereitet werden, der dann bei Gericht eingereicht wird. Alle relevanten Fragen zur Scheidungsfolgen müssen im Einvernehmen mit einem Anwalt geklärt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Gerichtstermin festgelegt, an dem beide Ehepartner teilnehmen müssen. Bei diesem Termin besteht die letzte Möglichkeit, die Scheidung abzulehnen. Andernfalls wird die einvernehmliche Scheidung vollzogen, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Wenn Sie derzeit einen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, der kompetent und erfahren ist, dann können wir Ihnen behilflich sein. Wir bieten Ihnen nicht nur eine juristische Betreuung auf höchstem Niveau, sondern stehen Ihnen auch menschlich zur Seite. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung, die weniger Streit und Kosten bedeutet, handelt es sich immer noch um eine Ehescheidung. Neben den Gefühlen von Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor dar. Darüber hinaus müssen viele rechtliche Angelegenheiten geklärt werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn spezielle Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung sind für Laien oft schwer zu erkennen und schwer einzuschätzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine unabhängige und fachkundige Sichtweise hinzuzuziehen, um außergerichtliche Streitigkeiten beizulegen und Ihre Scheidungskosten zu berechnen. Darüber hinaus benötigen Sie gesetzlich einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vor dem Familiengericht vertritt. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie in guten Händen sind.
Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist nach dem BGB zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
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