Kanzlei Thaler - Ihre rechtliche Sicherheit in Erbrecht, Zivilrecht und Familienrecht

Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge in Traunstein

Rechtsanwalt für Erbrecht in Traunstein

Erbschaftsplanung: So schützen Sie Ihr Vermögen durch vorweggenommene Erbfolge

Sind Sie daran interessiert, Möglichkeiten zur Einsparung von Erbschaftssteuer zu finden oder den Pflichtteil zu reduzieren? Wünschen Sie, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und sich gleichzeitig im Alter Pflegeleistungen, Nießbrauch- und Wohnrechte zu sichern? Eine vorweggenommene Erbfolge könnte eine Lösung sein. Durch die Übertragung eines Teils Ihres Vermögens an Ihre Erben zu Lebzeiten können sowohl Sie als auch Ihre Erben von zahlreichen Vorteilen profitieren. Eine frühzeitige Planung kann dazu beitragen, drohende Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden und die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet dabei verschiedene Optionen.

Denken Sie jedoch daran, dass die Anforderungen im Erbrecht hoch sind und die Freibeträge bei Schenkungen lange Laufzeiten haben. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig fachkundig beraten zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen im Erbrecht zur Seite und begleite Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen zur Erbfolge, damit Sie die volle Kontrolle behalten. Vermeiden Sie unnötige Risiken und planen Sie Ihre Erbfolge rechtzeitig.

Effektive Vorausnahme der Erbschaft

Für eine vorweggenommene Erbfolge sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Vorteile der Vorwegnahme

    • Steuerersparnis: Innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren können bestimmte Freibeträge an Verwandte und Ehegatten verschenkt werden, um im Erbfall Erbschaftsteuer zu sparen. Auch Schenkungen des Erblassers an den Erben zu Lebzeiten können so von der Schenkungssteuer befreit werden. Die geltenden Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze sind wie folgt geregelt:

      • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %

      • Kinder: 400.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %

      • Enkel: 200.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %

      • Eltern/Großeltern: 100.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %

      • Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR, 2. Steuerklasse, 15-43 %

      • Alle übrigen Erben: 20.000 EUR, 3. Steuerklasse, 30-50 %

    • Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen: Durch eine vorzeitige Übertragung des Vermögens kann dieses später als Gehalt ausgezahlt werden.

    • Investitionen in niedrig besteuerte Anlageklassen sind ebenfalls möglich.

  • Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten

    • Durch eine frühzeitige Regelung von Erbschaftsangelegenheiten können Unklarheiten beseitigt und Probleme gelöst werden, was dazu beiträgt, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Falls es bei der Regelung zu Meinungsverschiedenheiten kommt, kann eine neutrale Vermittlung durch einen Rechtsanwalt unterstützend wirken.

  • Pflichtteil verringern

    • Durch eine Schenkung kann die Erbmasse reduziert werden, was dazu führt, dass der Pflichtteil entsprechend geringer ausfällt. Auf diese Weise kann ein Erbe indirekt enterbt werden.

Varianten der Vorwegnahme

  • Schenkung und Erbverzicht

    • Mithilfe eines Vertrags mit dem künftigen Erblasser kann ein Erbe auf die Erbschaft (einschließlich des Pflichtteils) gegen eine optional vereinbarte Abfindung verzichten. Der Erblasser muss die Erklärung persönlich abgeben, während sich der Erbe durch einen Vertreter vertreten lassen kann. Der Verzicht kann zugunsten einer anderen Person erfolgen und der Erbverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden. Ein einseitiger Widerruf ist bis zur Beurkundung möglich, danach kann der Verzicht nur einvernehmlich mit dem Vertragspartner und durch notarielle Beurkundung aufgehoben oder geändert werden. Eine Anfechtung ist in jedem Fall möglich.

  • Schenkung mit Anrechnung auf den Pflichtteil

    • Es kann vorteilhaft sein, wenn ein Erbe bereits im Voraus einen Teil des Erbes unabhängig von den anderen Miterben erhält. Hierfür können der Beschenkte und der künftige Erblasser einen Erbverzichtsvertrag vereinbaren. Damit die Schenkung nicht den Pflichtteil des Beschenkten oder anderer Erben mindert, muss der Erblasser die Anrechnung auf den Nachlass ausdrücklich anordnen.

  • Schenkung mit Anrechnung auf den Erbteil

    • Sofern der Beschenkte keinen Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat, kann der Erblasser die Schenkung auf das Erbe anrechnen. Dadurch kann es dazu kommen, dass der Beschenkte den Miterben einen Ausgleich zahlen muss.

Wichtige Vertragsregelungen zur Absicherung

  • Um ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, bei einer vorweggenommenen Erbfolge eine Gegenleistung zu vereinbaren.

  • Als klassische Gegenleistungen kommen in Betracht:

    • Ein Nießbrauchrecht und Wohnrechtsvorbehalt bei Grundstücken und Immobilien

    • Eine lebenslange Rentenzahlung oder Abfindungs- und Ausgleichszahlung

    • Eine Pflegeverpflichtung

  • Je nach Art der Gegenleistung, die bei einer Vorwegnahme der Erbfolge vereinbart wird, können spezielle Formbedingungen erforderlich sein, wie beispielsweise eine notarielle Beurkundung.

  • Durch eine Erbteilsanrechnungsklausel wird sichergestellt, dass bereits verschenktes Vermögen bei der Aufteilung des Erbes angerechnet wird. Dadurch wird im Falle von mehreren Miterben eine gleichmäßige Verteilung ermöglicht.

  • Es besteht auch die Möglichkeit, eine Pflichtteilsanrechnungsklausel zu vereinbaren.

  • Mit einer Rückfallklausel können zudem Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Schenkung rückgängig gemacht werden kann, beispielsweise im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dem Vorversterben des Erben.

Optimieren Sie jetzt die Kosten Ihrer Erbschaft

Meine Vorgehensweise bei der Optimierung

Mit unserer Unterstützung ist es möglich, Ihr Erbe ohne Sorgen zu gestalten. Es ist wichtig, frühzeitig über eine Nachlassplanung nachzudenken, um die vielfältigen Möglichkeiten des Erbrechts bestmöglich nutzen zu können. Wir bieten Ihnen Beratung zu Themen wie Erbschaftssteuer, Enterbung, Gegenleistungen in einem Erbvertrag und vorzeitige Schenkungen. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht können wir individuelle Lösungen für Ihre persönliche Situation finden und mögliche Streitigkeiten unter den zukünftigen Erben vermeiden.

Wenn Sie unsere Kanzlei beauftragen, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Erbstrategie. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir im Voraus die Anwaltskosten sowie gegebenenfalls anfallende Notar- und Verwaltungskosten, damit Sie von Anfang an wissen, wie Sie Ihr Vermögen bestmöglich vererben können.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge hat der Erblasser die Möglichkeit, sein Erbe oder seinen Erbteil bereits zu Lebzeiten auf den zukünftigen Erben zu übertragen. Diese Übertragung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Durch eine geschickte Planung können dabei Freibeträge genutzt werden, um Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vermeiden.

Die vorweggenommene Erbfolge birgt Vorteile sowohl für den Erblasser als auch für den zukünftigen Erben. Eine geschickte Planung ermöglicht es, Steuerfreibeträge zu nutzen und dadurch Erbschafts- und Schenkungssteuer einzusparen. Zudem kann der Erblasser durch eine vorweggenommene Erbfolge Erbstreitigkeiten vermeiden und die Kontrolle über die Erbschaft behalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Wenn es zu einem Todesfall kommt, müssen die Erben zwischen 7-50 % Erbschaftssteuer bezahlen. Die genaue Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Indem Vermögenswerte vorab verschenkt werden, kann man die spätere Erbsumme reduzieren und somit auch die Erbschaftssteuer verringern. Durch das gezielte Ausnutzen der steuerlichen Freibeträge kann die Steuerlast weiter minimiert werden.
Um eine rechtlich abgesicherte Vorwegnahme der Erbfolge zu gewährleisten, sollten vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Dadurch können sowohl der Erblasser als auch die Miterben von Vorteilen profitieren. Es empfiehlt sich, Rückfallklauseln einzuführen, welche den Erbfall regeln, falls der Erbe vor dem Erblasser verstirbt. Des Weiteren sollten Anrechnungsklauseln für den Pflichtteil oder Erbteil sowie Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalte vereinbart werden. Durch diese Maßnahmen kann die Vorwegnahme rechtlich geschützt und für alle Beteiligten fair gestaltet werden.

Das Nießbrauchrecht ist ein Nutzungsrecht an einer Sache, das nicht vererbt werden kann. Auch wenn Sie nicht der Eigentümer sind, haben Sie das Recht, die „Früchte“ der Sache zu nutzen, wie beispielsweise Dividenden bei Aktien oder das Wohnen in Immobilien. Wenn es um Immobilien geht, muss das Nießbrauch- oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen sein, um ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.

Eine vorweggenommene Erbfolge stellt oft eine Schenkung dar. Laut BGB kann der Schenker die Schenkung vom Beschenkten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei grobem Undank, zurückfordern. Rückfallklauseln können hierbei hilfreich sein. Die Parteien können vereinbaren, dass die Schenkung unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Insolvenz des Beschenkten, zurückgeht.

Im Fall einer vorweggenommenen Erbfolge besteht die Möglichkeit für den Erblasser, durch ein Testament den Begünstigten zu enterben. Trotzdem behält der Enterbte seinen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Um eine ungleiche Belastung der anderen Erben zu verhindern, kann der Erblasser in seinem Testament auch eine Anordnung zur Anrechnung des Pflichtteils auf die enterbten Leistungen festlegen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Pflichtteil von Angehörigen zu mindern. Der direkte Weg besteht darin, dass das vorab geleistete Erbe auf den Pflichtteil angerechnet wird. Alternativ kann auch der indirekte Weg gewählt werden, indem eine Schenkung erfolgt, die nicht auf den Pflichtteil angerechnet wird. Durch diese Schenkung verringert sich sowohl die Erbmasse als auch der Pflichtteil.

Um im Alter abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, für eine vorweggenommene Erbschaft eine Gegenleistung zu vereinbaren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten hierfür, wie beispielsweise eine Abfindungs- oder Ausgleichszahlung, eine lebenslange Rentenzahlung oder die Übernahme einer Pflegeverpflichtung. Es kann auch in Betracht gezogen werden, auf das Erbe zu verzichten. Es ist wichtig, diese Vereinbarungen vertraglich festzuhalten.

Als Rechtsanwalt im Erbrecht biete ich eine umfassende Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten, die das Erbrecht bietet. Sobald wir gemeinsam die beste Option gefunden haben, wird sie vertraglich festgehalten. Falls erforderlich, wird der Vertrag anschließend von einem Notar beurkundet.

Rechtsgebiet

Erbe-Mobile

Rechtsanwälte

ra_thaler

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Thaler. Immer für Sie da

Adresse

Wasserburger Str. 10
83278 Traunstein

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen