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Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht - Ihr vertrauenswürdiger Partner

Das Familienrecht betrifft jeden.

Jeder Mensch lebt in sozialen Verhältnissen. Es ist offensichtlich, dass diese Verhältnisse manchmal schwierig werden können. Aus diesem Grund liegt die Scheidungsrate in Deutschland bei etwa 40 Prozent.

Familie - ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht

Das Familienrecht ist notwendig, um den immer komplexeren Familienverhältnissen gerecht zu werden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wird dies grundrechtlich garantiert. Demnach stehen Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Eine Ehe wird im Sinne des „klassischen“ Modells verstanden, das durch das Eheöffnungsgesetz 2017 auch gleichgeschlechtlichen Ehen gleichgestellt wurde. Die Ehegatten haben die Freiheit, die Ehe einzugehen und zu gestalten, einschließlich der Wahl des Güterrechts. Eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nicht unter das Eherecht, sondern werden unter den weit gefassten Begriff der Familie subsumiert. Dies umfasst auch andere Verwandte, insbesondere Kinder (unabhängig davon, ob sie leiblich, adoptiert oder rechtlich anerkannt sind). Damit verbunden ist auch das Elternrecht. Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Daraus ergeben sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten. In allen Bereichen hat das Wohl des Kindes höchste Priorität.

Brauchen Sie Unterstützung bei Fragen rund um das Familienrecht?

Wie man Konflikte in der Familie lösen kann

Das Familienrecht wird durch die Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften kommt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zur Anwendung. Streitigkeiten im Familienrecht werden gemäß dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) behandelt. Das FamFG unterscheidet zwischen Familienstreitsachen und Ehesachen in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG. Unter Familiensachen fallen Themen wie Gewaltschutz, Abstammung, Adoption sowie Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen umfassen vor allem das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren im Zusammenhang mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen.

Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht. Es beinhaltet auch ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Das Familienrecht betrifft auch Fragen im Zusammenhang mit gemeinsam geführten Unternehmen und die Berechnung des Unterhaltsanspruchs gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Familiengerichte, die eigene Abteilungen der Amtsgerichte sind, sowie das Oberlandesgericht sind für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.

Wie gehe ich am besten bei der Eheschließung vor?

Sie stehen kurz vor der Hochzeit oder sind bereits frisch verheiratet? Haben Sie schon über einen Ehevertrag nachgedacht oder wollen Sie sich auf den Fall einer Scheidung vorbereiten? In diesem Fall benötigen Sie einen Anwalt. Das mag sich seltsam anhören, ist aber die Realität. Bei etwa 40% aller Ehen kommt es zu einer Scheidung und der Streit um Unterhaltsansprüche und den Zugewinnausgleich ist vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich in allen anderen Belangen vertrauen möchten, ist es ratsam, sich bei finanziellen Angelegenheiten oder wenn es um die Kinder geht, nicht im Unklaren zu lassen. Da es um Ihre Ehe geht, ist es sinnvoll, alles rechtlich korrekt zu regeln. Als Fachanwalt für Familienrecht berate ich Sie bei Eheverträgen oder Vereinbarungen bezüglich Trennung und Scheidung. Es ist besser, sich jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt später vor Gericht zu streiten. Professionelle Unterstützung spielt dabei eine wichtige Rolle. Ich stelle eine neutrale Instanz dar und berate objektiv, um einen fairen Ausgleich für beide Seiten zu schaffen.
Sie sind unsicher, ob Sie eine Beratung oder einen Ehevertrag benötigen? Keine Sorge, aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im juristischen Bereich bin ich in der Lage, jede rechtliche Frage zu beantworten. Mit meiner Hilfe starten Sie sorgenfrei und bestens vorbereitet in Ihre Ehe.
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Wie kann eine einvernehmliche Scheidung reibungslos ablaufen?

Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und haben gemeinsame Kinder oder Vermögenswerte, die im Guten aufgeteilt werden sollen? Eine Scheidung kann nur durch ein gerichtliches Verfahren vollzogen werden. Die Einreichung des Scheidungsantrags sowie das Verfahren für Unterhalt und Versorgungsausgleich erfordern die Vertretung durch einen Anwalt. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie in diesem Prozess professionell vertreten werden. Unser Ziel ist es, Ihre Scheidung fair zu gestalten. Um sicherzustellen, dass keine Ansprüche übersehen werden und Sie nicht später auf den Kosten sitzen bleiben, biete ich Ihnen umfassende Beratung. Ich begleite Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor Einreichung des Scheidungsantrags berechne ich Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Ich kommuniziere mit Ihrem Ehepartner und finde eine Lösung, die das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich betreffen. Meine oberste Priorität ist das Wohl des Kindes und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Möchten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen? Mit meiner kostenlosen Erstberatung können Sie unnötige Gerichtskosten, stressigen Streit und wertvolle Lebenszeit sparen.

Was ist bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung wichtig zu beachten?

Sie beabsichtigen, eine Scheidung von Ihrem Ehepartner einzureichen? Haben Sie Schwierigkeiten, sich in Ihrer Ehe zu einigen? Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Hilfe, um Ihnen aus dieser schwierigen Situation herauszuhelfen. In einem Beratungsgespräch werde ich Ihre finanzielle Situation klären und Ihnen die ersten rechtlichen Schritte erklären. Auf Ihren Wunsch hin reiche ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren werde ich dann Ihre Ansprüche vertreten. Dies betrifft nicht nur Fragen des Güterrechts, wie den Ausgleich des Zugewinns oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts mit Ihrem Kind. In einem kostenlosen Erstgespräch gebe ich Ihnen Hinweise darauf, worauf Sie achten sollten.

Ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsprozesses zur Seite!

Meine Tätigkeit ist stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten höchst individuell ist, wird über das Familienrecht immer wieder neu verhandelt. Dies betrifft stets wichtige persönliche Lebensentscheidungen, wie auch neulich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschied. So kann die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll dem Kindeswohl besonders Rechnung getragen werden. Dem Kindeswohl soll auch zugutekommen, dass auch Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern die Unterhaltspflicht finanziell nicht stemmen können, könne auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenso ein Umgangsrecht mit den Kindern haben, wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Zu respektieren sei zwar das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern, jedoch schließe dies einen Kontakt mit dem Spender nicht per se aus.

Ich biete Ihnen umfassende Beratung zu allen Fragen im Bereich des Familienrechts.

Was ich für Sie tue

Aufgrund der Komplexität der Fragen können die Situationen schwierig und belastend sein. Dies betrifft insbesondere Kinder, die häufig darunter leiden. Als Experte für Familienrecht biete ich Ihnen meine Hilfe an. Ich kümmere mich um alle Aspekte des Familienrechts und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht erhalten. Durch rechtliche Unterstützung erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Meine Leistungen umfassen:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Erstellung von Eheverträgen
    • Ausarbeitung von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

  • Leistungen:
    • Einreichung des Scheidungsantrags
    • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
    • Vereinbarung von Unterhaltszahlungen
    • Ausgleichsansprüche
    • Regelung des Sorgerechts
    • Immobilienauseinandersetzungen 

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Einreichung des Scheidungsantrags
    • Vertretung vor dem Familiengericht
    • Einleitung von Unterhaltsklagen
    • Zugewinnausgleich
    • Regelung des Sorge- / Umgangsrechts

 

Ich werde für Sie gerne tätig

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn keine Eheverträge oder sonstige Vereinbarungen getroffen wurden, leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall ist es so, dass der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte davon dem anderen Ehepartner geben muss. Dabei werden sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen beider Partner miteinander verrechnet. Die Hälfte der Differenz wird dem anderen Ehegatten zugestanden.

Gemäß § 114 Absatz 1 FamFG ist die Beauftragung eines Anwalts für den Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung erforderlich.

Die Paragrafen §§ 111, 112 FamFG behandeln Familiensachen und Familienstreitsachen. In Bezug auf Familiensachen werden verschiedene Bereiche aufgeführt, darunter Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz und Ehewohnungs- Haushalt. Familienstreitsachen sind eine Unterkategorie und umfassen Unterhalt, Güterrecht und andere familiäre Streitigkeiten.
Der Begriff „Güterstand“ bezieht sich auf die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Wenn die Ehepartner keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner sein Vermögen eigenständig verwaltet.
Das Trennungsjahr wird oft als Indiz für das Scheitern einer Ehe angesehen. In Fällen von besonderer Härte kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Wenn beide Parteien einverstanden sind, ist es möglich, die Scheidung etwa 4 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres durchzuführen. Sollte es während des Trennungsjahres zu Versöhnungsversuchen kommen, kann dies den Verlauf des Jahres verlangsamen.

Das Familienrecht umfasst alle Angelegenheiten und Konflikte, die die Familie betreffen. Das Familiengericht ist für die Entscheidung in diesen Fällen zuständig. Es trifft auch Entscheidungen bei Streitfragen im Zusammenhang mit der religiösen Erziehung von Kindern oder wenn ein Minderjähriger geschäftlich tätig ist.

Die Scheidung einer Ehe ist nur möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe wird in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres angenommen. Das Scheiternsprinzip ersetzt das Schuldprinzip, sodass die konkreten Scheidungsgründe keine Rolle spielen.
Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt, nämlich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und dem Alter des Kindes. Ein Bezugspunkt für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Normalerweise behalten die Eltern nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher in Einvernehmen einigen. Für Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, entscheiden. Falls es zu Uneinigkeiten kommt, kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidungsgewalt übertragen. Das Wohl des Kindes steht dabei immer im Vordergrund.

Neben dem traditionellen Ehemodell werden durch das Eheöffnungsgesetz auch Lebenspartnerschaften als Ehen anerkannt.

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