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Jeder Mensch lebt in sozialen Verhältnissen. Es ist offensichtlich, dass diese Verhältnisse manchmal schwierig werden können. Aus diesem Grund liegt die Scheidungsrate in Deutschland bei etwa 40 Prozent.
Das Familienrecht ist notwendig, um den immer komplexeren Familienverhältnissen gerecht zu werden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wird dies grundrechtlich garantiert. Demnach stehen Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Eine Ehe wird im Sinne des „klassischen“ Modells verstanden, das durch das Eheöffnungsgesetz 2017 auch gleichgeschlechtlichen Ehen gleichgestellt wurde. Die Ehegatten haben die Freiheit, die Ehe einzugehen und zu gestalten, einschließlich der Wahl des Güterrechts. Eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nicht unter das Eherecht, sondern werden unter den weit gefassten Begriff der Familie subsumiert. Dies umfasst auch andere Verwandte, insbesondere Kinder (unabhängig davon, ob sie leiblich, adoptiert oder rechtlich anerkannt sind). Damit verbunden ist auch das Elternrecht. Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Daraus ergeben sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten. In allen Bereichen hat das Wohl des Kindes höchste Priorität.
Das Familienrecht wird durch die Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften kommt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zur Anwendung. Streitigkeiten im Familienrecht werden gemäß dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) behandelt. Das FamFG unterscheidet zwischen Familienstreitsachen und Ehesachen in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG. Unter Familiensachen fallen Themen wie Gewaltschutz, Abstammung, Adoption sowie Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen umfassen vor allem das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren im Zusammenhang mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen.
Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht. Es beinhaltet auch ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Das Familienrecht betrifft auch Fragen im Zusammenhang mit gemeinsam geführten Unternehmen und die Berechnung des Unterhaltsanspruchs gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Familiengerichte, die eigene Abteilungen der Amtsgerichte sind, sowie das Oberlandesgericht sind für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.
Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und haben gemeinsame Kinder oder Vermögenswerte, die im Guten aufgeteilt werden sollen? Eine Scheidung kann nur durch ein gerichtliches Verfahren vollzogen werden. Die Einreichung des Scheidungsantrags sowie das Verfahren für Unterhalt und Versorgungsausgleich erfordern die Vertretung durch einen Anwalt. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie in diesem Prozess professionell vertreten werden. Unser Ziel ist es, Ihre Scheidung fair zu gestalten. Um sicherzustellen, dass keine Ansprüche übersehen werden und Sie nicht später auf den Kosten sitzen bleiben, biete ich Ihnen umfassende Beratung. Ich begleite Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor Einreichung des Scheidungsantrags berechne ich Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Ich kommuniziere mit Ihrem Ehepartner und finde eine Lösung, die das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich betreffen. Meine oberste Priorität ist das Wohl des Kindes und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.
Sie beabsichtigen, eine Scheidung von Ihrem Ehepartner einzureichen? Haben Sie Schwierigkeiten, sich in Ihrer Ehe zu einigen? Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Hilfe, um Ihnen aus dieser schwierigen Situation herauszuhelfen. In einem Beratungsgespräch werde ich Ihre finanzielle Situation klären und Ihnen die ersten rechtlichen Schritte erklären. Auf Ihren Wunsch hin reiche ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren werde ich dann Ihre Ansprüche vertreten. Dies betrifft nicht nur Fragen des Güterrechts, wie den Ausgleich des Zugewinns oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts mit Ihrem Kind. In einem kostenlosen Erstgespräch gebe ich Ihnen Hinweise darauf, worauf Sie achten sollten.
Da das soziale Gefüge jedes Mandanten höchst individuell ist, wird über das Familienrecht immer wieder neu verhandelt. Dies betrifft stets wichtige persönliche Lebensentscheidungen, wie auch neulich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschied. So kann die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll dem Kindeswohl besonders Rechnung getragen werden. Dem Kindeswohl soll auch zugutekommen, dass auch Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern die Unterhaltspflicht finanziell nicht stemmen können, könne auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenso ein Umgangsrecht mit den Kindern haben, wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Zu respektieren sei zwar das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern, jedoch schließe dies einen Kontakt mit dem Spender nicht per se aus.
Aufgrund der Komplexität der Fragen können die Situationen schwierig und belastend sein. Dies betrifft insbesondere Kinder, die häufig darunter leiden. Als Experte für Familienrecht biete ich Ihnen meine Hilfe an. Ich kümmere mich um alle Aspekte des Familienrechts und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht erhalten. Durch rechtliche Unterstützung erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Meine Leistungen umfassen:
Eheschließung
Einvernehmliche Scheidung/Trennung
Nicht einvernehmliche Scheidung
Gemäß § 114 Absatz 1 FamFG ist die Beauftragung eines Anwalts für den Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung erforderlich.
Das Familienrecht umfasst alle Angelegenheiten und Konflikte, die die Familie betreffen. Das Familiengericht ist für die Entscheidung in diesen Fällen zuständig. Es trifft auch Entscheidungen bei Streitfragen im Zusammenhang mit der religiösen Erziehung von Kindern oder wenn ein Minderjähriger geschäftlich tätig ist.
Neben dem traditionellen Ehemodell werden durch das Eheöffnungsgesetz auch Lebenspartnerschaften als Ehen anerkannt.
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