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Das Erbrecht ist relevant für jeden Einzelnen. Es ist unvermeidlich, sich letztendlich mit der eigenen Nachlassregelung auseinanderzusetzen oder als Angehöriger etwas zu erben. Es ist beachtlich, dass im vergangenen Jahr allein in Deutschland ein Vermögen von 400 Milliarden Euro an direkte Nachkommen weitergegeben wurde.
Der Schutz des Erbens in Deutschland ist gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als grundrechtlich geschützt anzusehen. Jeder hat das Recht, seinen Nachlass nach Belieben zu gestalten oder ein Erbe anzutreten. Die relevanten gesetzlichen Regelungen dazu sind in den Paragrafen §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder, falls es sich um einen Erbfall im EU-Ausland handelt, in der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012) zu finden. Entscheidend für die Bestimmung des Erben ist die Erbfolge. Die vom Erblasser gewünschte Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser kann die gewünschte Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag mit den zukünftigen Erben festlegen. Bei der Gestaltung seines Testaments ist er frei und kann seinen letzten Willen äußern, einschließlich der Möglichkeit, seine Angehörigen zu enterben oder die Erbfolge festzulegen.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Zuallererst erben die Kinder des Verstorbenen, einschließlich nichtehelicher oder adoptierter Kinder, jedoch nicht Stief- oder Ziehkinder. Danach kommen die Eltern und schließlich weitere Verwandte. Neben den Verwandten erben auch die Ehepartner; eingetragene Lebenspartner haben den gleichen Erbstatus wie Ehegatten. Es ist jedoch zu beachten, dass das Erbe je nach Gütergemeinschaft der Ehepartner unterschiedlich ausfallen kann. Im Falle einer Erbengemeinschaft bilden mehrere Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft und müssen sich einvernehmlich über die Nachlassregelung einigen.
Erben sind Personen, die die vollen Rechte des Erblassers übernehmen. Gemäß der Universalsukzession tragen sie auch die Verantwortung für die Schulden. Dies schließt nicht nur Bestattungskosten und Grabpflege ein, sondern auch alle anderen Verpflichtungen, einschließlich einer 30-tägigen Unterhaltszahlung für den Haushalt des Verstorbenen. Aus diesem Grund kann es in einigen Fällen ratsam sein, das Erbe abzulehnen. Das Erbe geht automatisch auf den Erben über. Daher muss die Ablehnung des Erbes innerhalb einer gesetzlichen Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht erfolgen. Die Ablehnung des Erbes kann auch von einem Notar öffentlich beglaubigt und an das Gericht übermittelt werden. Das Nachlassgericht, das sich gemäß dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen befindet, ist auch für die Ausstellung des Erbscheins zuständig. Sobald das Erbe angenommen wurde, kann es nicht mehr abgelehnt werden. Es besteht jedoch ein Recht auf Anfechtung der Annahme des Erbes, wenn sich der Erbe bezüglich des Wertes des Nachlasses geirrt hat.
Das Erbrecht ist ein kontinuierlicher Gegenstand von Verhandlungen, da es sich um den letzten Willen handelt. In unserer Praxis als Fachanwälte haben wir erfolgreich eine Vielzahl von verschiedenen und zum Teil sehr komplexen Fällen für unsere Mandanten bearbeitet. Die Komplexität des Erbrechts wird durch verschiedene Fälle aus der Rechtsprechung verdeutlicht, wie zum Beispiel die Frage, ob jemand erben kann, obwohl der Strafprozess wegen versuchtem Mord noch läuft oder ob das ungeborene Kind in die Erbschaft einbezogen wird.
Auch das digitale Zeitalter stellt neue Herausforderungen im Erbrecht dar: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eltern ein Recht auf Zugang zu den Facebook-Account-Daten ihres verstorbenen Kindes haben, da der digitale Nachlass ebenfalls vererbt wird. Fragen zum Umgang zwischen Erben und Erblasser müssen ebenfalls geklärt werden. Der BGH hat jedoch festgestellt, dass es nicht rechtens ist, die zukünftigen Erben vertraglich zum Besuch zu verpflichten.
Unabhängig davon, ob es um das Vererben oder das Erben geht – mit meiner Hilfe können Sie Ihr Ziel erreichen.
Wenn es um Testamentsvollstreckung oder den Erbfall geht, ist es besonders wichtig sicherzustellen, dass alle Schritte rechtskonform durchgeführt werden. Oft kann es zu Konflikten kommen, wenn Angehörige und Verwandte berücksichtigt werden müssen. Diese Streitigkeiten können sowohl innerhalb der Familie als auch vor Gericht ausgetragen werden. Da das Erben sehr kompliziert sein kann, ist es umso wichtiger, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, vom Verfassen des Testaments über die Beratung beim Notar bis hin zur Vertretung vor Gericht. Ich sorgee dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen nach Ihrem Willen erben und vererben.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung und biete Ihnen folgende Leistungen an:
Vor dem Erbfall
Rechtliche Absicherung durch die Gestaltung und Erstellung von Testamenten, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Anmeldung beim zentralen Vorsorgeregister sowie Erbschaftsverträgen für Gesellschaften und Stiftungen.
Übertragung von Immobilien und Unternehmen/-anteilen
Absicherung gegen Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Pflichtteilsansprüche und enterbte Angehörige.
Nachlassgestaltung: Sicherung des Vermögens vor der Erbschaftsteuer, Übertragung von Unternehmensanteilen und Immobilien ohne Verlust, Ungewollten Erben den Pflichtteil entziehen
Nach dem Erbfall
Wenn Sie geerbt haben oder von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, kann die Nachlassregelung schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und nichts zu verpassen.
Testament / Nachlass
Vollstreckung
Verwaltung
Insolvenz
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Nationale und internationale Erbfälle
Miterbenauseinandersetzung in Erbengemeinschaft
Pflichtansprüche
Durchsetzen, was Ihnen zusteht
Abwehren, was andere wollen
Pflichtteilsverzicht
Behörden / Steuern
Erbschaftssteuererklärung
Korrespondenz mit Finanzamt
Europäisches Nachlasszeugnis
Erbscheinsantrag
Im Falle eines Erbfalls kann es schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche zu sichern. Auf diese Weise können Sie vermeiden, in eine Schuldenfalle zu geraten und ein Erbe zu verlieren, das Ihnen zusteht. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Korrespondenz mit Behörden, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Vor Gericht
Müssen Sie sich wegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung um Ihre Erbschaft sorgen? Haben Sie Bedenken, dass Ihnen Ihr Erbe ungerechtfertigt vorenthalten wird? Oder arbeiten manche Miterben nicht kooperativ mit Ihnen zusammen? Mit meiner Unterstützung stehen Sie nicht allein da und können Ihre Rechte verteidigen.
Anfechtung von Testamenten
Klärung der Testierfähigkeit
Klagen gegen Miterben
Klage bei Erbenhaftung
Sicherung des Pflichtteils
Mediation
In Erbstreitigkeiten kann es schnell dazu kommen, dass die Angelegenheit vor Gericht landet. Daher ist es wichtig, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. Ich setze mich dafür ein, eine außergerichtliche und gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, verteidige ich Ihr Recht auch vor Gericht. Ich unterstütze Sie dabei, falsche Testamente zu vermeiden und helfe bei Auseinandersetzungen mit anderen Erben.
Unabhängig davon, um welche Frage es sich im Erbrecht handelt, bin ich gerne für Sie da und stehe Ihnen mit unserem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite.
Die Gesamtrechtsnachfolge, die auch als Universalsukzession bekannt ist, bezeichnet die automatische Übernahme aller Rechte und Pflichten des Erblassers durch den Erben.
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