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Digitaler Nachlass

Fachbeitrag im Erbrecht

Digitaler Nachlass: Was geschieht mit dem Account eines Verstorbenen?

Der digitale Nachlass betrifft uns alle – früher oder später. Fast jeder Mensch hat seine Spuren im Internet hinterlassen. Auch wenn jemand verstirbt, bleiben diese Spuren erhalten. Sei es das Profil bei Social Media Plattformen wie Facebook, der Account bei E-Mail-Anbietern, die Fotosammlung in der Cloud bei Google oder ein Abo-Konto. Obwohl der digitale Nachlass unseren Alltag begleitet, haben die meisten Menschen keine genaue Vorstellung davon. Oftmals kennen Angehörige nicht den Internetauftritt des Verstorbenen oder die Erben wissen nicht, wie sie mit den Accounts umgehen sollen.

Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren:

  • Was alles zum digitalen Nachlass gehört;

  • Was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschieht;

  • Und was Sie als Inhaber vorab oder als Angehöriger im Erbfall tun können.

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass

Zum digitalen Nachlass (auch digitales Erbe) gehören alle rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen, die der Verstorbene hinterlassen hat. Dazu zählen beispielsweise:

  • Verträge mit Providern, wie z.B. E-Mail-Accounts, Domains oder Streaming-Dienste

  • Konten in sozialen Netzwerken, inklusive aller Nutzungsdaten wie Chatprotokolle

  • Konten bei Online-Banking-Anbietern, Versandhandelsplattformen oder Datenbanken

  • Offline-Daten auf lokalen Speichermedien, wie z.B. USB-Sticks, Festplatten oder Handys

  • Online-Daten in digitalen Sammlungen von Musik, Film, Fotos oder sonstigen Daten

Zum digitalen Nachlass gehört mehr, als es auf den ersten Blick erscheint. Durch unsere professionelle Beratung können wir sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte beachtet werden.

Der Umgang mit digitalen Nachlässen nach dem Tod

Im Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession, das besagt, dass die Erben vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Dies schließt auch den digitalen Nachlass mit ein. Als Angehöriger übernehmen Sie automatisch im Erbfall sowohl die Eigentumsrechte als auch die Nutzungsrechte an den Daten und Konten des Verstorbenen und treten in die Verträge mit den (Internet-)Dienstleistern ein.

Daraus ergibt sich, dass die Daten erhalten bleiben und die Verträge weiterhin gültig sind. Die Dienstleister haben daher Ansprüche auf Zahlungen gegenüber den Erben, während die Erben Zugang zu den Daten und Konten erhalten. Auch wenn das Konto durch ein Passwort geschützt ist, müssen die Dienstleister den Erben nach dem Tod Zugriff gewähren. Allerdings haben die Erben keinen Anspruch darauf, das Passwort für offline geschützte Daten wie einen USB-Stick zu umgehen.

Die genauen Regelungen zum Umgang mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister festgelegt sein. Es ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen wirksam sind.

Oftmals sind den Angehörigen die Daten und Konten des Verstorbenen nicht bekannt. Sind Sie als Nutzer daran interessiert, Ihren digitalen Nachlass zu regeln? Sind Sie als Angehöriger daran interessiert, auf das digitale Erbe zuzugreifen?

Digitalen Nachlass regeln

Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr „normales“ Erbe regeln – sollten Sie sich auch um Ihre Daten und Konten kümmern. Auch als Erbe ist es möglich, den digitalen Nachlass zu regeln. Das digitale Erbe unterliegt dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir informieren Sie darüber, was Sie als Nutzer oder Erbe beachten sollten:

Was Sie als Nutzer tun können:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte angemessen berücksichtigen können.
  • Erstellen Sie eine umfassende Liste Ihres digitalen Nachlasses. Diese sollte Folgendes enthalten:
    • Welche Konten und Daten Sie besitzen
    • Wie die Erben auf diese zugreifen können, inklusive möglicher Zugangsdaten wie Passwörter oder Antworten auf Sicherheitsfragen
    • Geben Sie an, was mit diesen Konten und Daten nach Ihrem Tod geschehen soll
    • Sie können die Liste auch an Ihr Testament anhängen, wobei Sie die speziellen Formvorschriften des Testaments beachten müssen.
  • Sie können auch andere Personen mit einer Vollmacht zur Verwaltung Ihres Nachlasses beauftragen, ohne sie als Erben einzusetzen.

Was Sie als Erbe tun können:

  • Sie haben das Recht, über die Daten und Konten zu verfügen, das heißt, Sie können sie weiterhin nutzen, ändern oder löschen.
  • Sie können Kontakt zu den Providern und Anbietern aufnehmen. Sollten diese sich unter Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weigern, können Sie Ihren Zugriffs- und Nutzungsanspruch gerichtlich geltend machen.
Wie bei jedem Erbe ist es ratsam, Vorsorge zu treffen. Als Nutzer haben Sie die Möglichkeit dazu und als Erbe wird Ihnen dadurch viel Aufwand und Sorge erspart. Wir als Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie dabei, wie Sie das Erbe optimal gestalten können. Zudem vertreten wir Sie bei Streitigkeiten rund um den digitalen Nachlass sowie bei Fragen zu Vollmachten, Testamenten und Verträgen.

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Erbe-Mobile

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