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Ihre Kanzlei Kanzlei Thaler.
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Wasserburger Str. 10
83278 Traunstein
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Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
Eine Scheidung muss nicht zwingend langwierig oder belastend sein. Wer das Trennungsjahr richtig dokumentiert, die Folgesachen vorab klärt und einvernehmlich auftritt, kann das Verfahren oft in einer einzigen Anhörung abschließen. Bernhard Thaler, Fachanwalt für Familienrecht, begleitet Mandantinnen und Mandanten aus Ruhpolding durch das Scheidungsverfahren – einvernehmlich, wo möglich, streitig, wo nötig.
Für Kanzlei Thaler steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle
Das deutsche Recht setzt das Scheitern der Ehe voraus und vermutet dieses nach Ablauf eines Trennungsjahres (§§ 1565, 1566 BGB). Die Trennung beginnt mit der räumlichen Trennung oder der konsequenten Trennung von Tisch und Bett innerhalb derselben Wohnung. Wer das Trennungsdatum korrekt dokumentiert – etwa durch ein nachweisbares Trennungsgespräch oder eine schriftliche Erklärung – vermeidet später Beweisprobleme.
Die Trennungszeit ist nicht nur Wartezeit, sondern die Phase, in der zentrale Weichen gestellt werden: Unterhalt, Ehewohnung, Umgang mit den Kindern, gemeinsame Konten und Verträge. Vorschnelle Schritte – etwa der Auszug aus der Ehewohnung oder Verfügungen über das Vermögen – können die spätere Position deutlich verschlechtern.
Bevor Sie ausziehen, das Trennungsdatum schriftlich erklären oder Konten umstellen: Lassen Sie kurz prüfen, welche Folgen das hat.
Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu und sind die wesentlichen Folgesachen geklärt, läuft das Verfahren als einvernehmliche Scheidung. Vorteil: nur ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein – der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Das halbiert die Anwaltskosten und kürzt das Verfahren häufig auf wenige Monate ab Antragstellung.
Sollen Themen wie Zugewinn, Unterhalt oder die Aufteilung der Ehewohnung in einer Vereinbarung mitgeregelt werden, ist eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll. Sie schafft Rechtssicherheit, spart Gerichtskosten und ermöglicht Lösungen, die ein Gericht so nicht aussprechen könnte – etwa Ratenzahlungen oder gegenseitige Verzichte.
Eine einvernehmliche Scheidung mit Folgenvereinbarung lohnt sich finanziell fast immer. Wir prüfen, was sich vorab regeln lässt und was im Verfahren mitlaufen kann.
Verweigert der andere Ehegatte die Zustimmung oder ist über Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht keine Einigung erzielbar, wird das Verfahren streitig geführt. Beide Seiten müssen dann anwaltlich vertreten sein. Wird das Scheitern der Ehe bestritten, kann die Ehe regelmäßig erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden (§ 1566 Abs. 2 BGB).
In streitigen Verfahren ist eine klare Strategie entscheidend: Welche Folgesachen werden als Verbund mitverhandelt, welche werden ausgekoppelt, welche Auskünfte sind anzufordern? Wir vertreten Sie konsequent, ohne den Konflikt unnötig zu eskalieren – auch im streitigen Verfahren bleibt eine spätere Einigung in vielen Punkten möglich.
Wenn die Gegenseite blockiert oder hohe Forderungen stellt: Eine frühe rechtliche Einordnung zeigt, was realistisch ist – und wo Ihre Position überschätzt oder unterschätzt wird.
Mit der Scheidung sind regelmäßig mehrere Folgesachen verbunden: der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften), der Zugewinnausgleich, der nacheheliche Unterhalt, der Kindesunterhalt, die elterliche Sorge sowie Hausrat und Ehewohnung. Welche dieser Punkte im Verbund mit der Scheidung verhandelt werden und welche separat, hat erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Kosten.
Der Versorgungsausgleich läuft grundsätzlich von Amts wegen mit. Beim Zugewinnausgleich und beim nachehelichen Unterhalt entscheidet die Vorbereitung – Stichtagsbewertungen, Auskünfte zum Endvermögen, Befristungs- und Begrenzungsfragen. Eine saubere Aufstellung im Vorfeld verhindert spätere Korrekturen, die nur unter engen Voraussetzungen möglich sind.
Geben Sie keine Auskünfte zu Vermögen oder Einkommen ohne Prüfung ab und unterschreiben Sie keine Vereinbarung, ohne deren langfristige Folgen verstanden zu haben.
Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Berchtesgadener Land bieten wir flexible Wege an: persönliche Termine in der Kanzlei in Traunstein, telefonische Beratung sowie Videokonferenz und sichere Aktenübermittlung per E-Mail.
Ein Scheidungsverfahren ist persönlich und vertraulich – das Erstgespräch findet daher bevorzugt persönlich statt. Vieles im weiteren Verlauf lässt sich aber gut online und telefonisch abwickeln. Die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht findet je nach Wohnsitz statt – Mandanten aus Ruhpolding werden in der Regel vor dem Familiengericht in Laufen oder Traunstein angehört.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – persönlich in Traunstein oder per Videoberatung von Ruhpolding aus.
Bernhard Thaler ist Fachanwalt für Familienrecht und begleitet seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten durch Trennung und Scheidung – von der Erstberatung über die Vorbereitung des Antrags bis zur mündlichen Verhandlung und zur abschließenden Folgenvereinbarung. Der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung im Familienrecht voraus.
Im Mittelpunkt steht eine sachliche, lösungsorientierte Beratung mit dem Ziel, das Verfahren so einvernehmlich, kostenbewusst und schnell wie möglich zu führen. Wo eine streitige Auseinandersetzung notwendig ist, vertreten wir Sie vor dem Familiengericht und – im Beschwerdeverfahren – vor dem Oberlandesgericht. Für Mandanten aus Ruhpolding und dem Berchtesgadener Land bieten wir neben Präsenzterminen in Traunstein auch Telefon- und Videoberatung an.
Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.
Grundsätzlich die Eltern. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt auch nach der Scheidung bestehen, Trennung und Scheidung ändern daran nichts. Wo gewünscht, regeln Eltern den Umgang und die Aufenthaltsbestimmung selbst – mit oder ohne anwaltliche Unterstützung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils und richtet sich dabei am Kindeswohl aus (§§ 1671, 1684 BGB).
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
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