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Rechtsanwalt für Internationales Familienrecht in Traunstein

Rechtsanwalt für Familienrecht in Traunstein

Rechtliche Unterstützung in Angelegenheiten des internationalen Familienrechts

Welches Recht ist auf unsere Ehe anwendbar? Wie wird meine ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt? Nach welchem Recht bestimmt sich der Unterhalt?
Immer mehr Familien werden international. Auch in Deutschland werden zunehmend Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalitäten geschlossen. Doch wenn verschiedene Nationen beteiligt sind, entstehen häufig Unsicherheiten bezüglich des Ehe-, Scheidungs- oder Unterhaltsrechts. 
Diese Fragen werden vom internationalen Familienrecht beantwortet, das sich mit rechtlichen Angelegenheiten aus grenzüberschreitenden Familienbeziehungen befasst. Es umfasst Regelungen zu Eheschließungen, Scheidungen, elterlicher Verantwortung, Unterhalt, Sorgerecht und Adoption, wenn mindestens eine der beteiligten Parteien eine Verbindung zu einem anderen Land hat. Das Ziel des internationalen Familienrechts ist es, Konflikte zu lösen und einheitliche Regeln für Familienangelegenheiten zu schaffen. Aufgrund von internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen kann dies sehr komplex sein.
Egal ob Sie sich mitten in einer internationalen Scheidung befinden oder einen Ehevertrag schließen möchten, die Kanzlei für Familienrecht steht Ihnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Seite.

Internationale Eheschließung

Las Vegas, Venedig oder tropische Palmen am Strand bieten oft eine romantische Kulisse für eine Hochzeit. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass eine Eheschließung einen rechtlich bindenden Vertrag darstellt, der viele Auswirkungen hat.

  • Der Ort der Hochzeit bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich andere rechtliche Aspekte wie das Namensrecht, der Güterstand oder das Sorgerecht für Kinder richten.

    • Insbesondere wenn die Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben, ist eine separate Prüfung erforderlich.

    • Es ist ratsam, sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Ehevertrag zu erstellen.

    • Ob ein deutsches Gericht oder eine Behörde deutsches oder ausländisches Recht anwenden muss, wird durch das internationale Privatrecht bestimmt.

  • Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe:

    • Zur Zeit der Eheschließung müssen die rechtlichen Voraussetzungen (ledig sein, Mindestalter) nach dem Heimatrecht beider Verlobten erfüllt sein.

    • Die Form der Eheschließung muss am Ort der Hochzeit eingehalten werden.

  • Die ausländische Heiratsurkunde dient als Nachweis für eine im Ausland geschlossene Ehe.

Unterhaltsrecht mit internationalen Verbindungen

  • Ein Auslandsbezug des Unterhaltsrechts besteht immer dann, wenn entweder die Person, die Unterhalt erhält, oder die Person, die zur Unterhaltzahlung verpflichtet ist, sich im Ausland befindet.

    • In Europa gibt es kein einheitliches Unterhaltsrecht.

      • Zuerst muss ermittelt werden, welches Gericht international zuständig ist.

      • Die Europäische Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) gilt vorrangig für alle EU-Mitgliedstaaten.

      • Dies bedeutet, dass auch das im Ausland lebende Elternteil in Anspruch genommen werden kann, wenn das Kind in Deutschland lebt.

    • Die Parteien können bezüglich bestehender und zukünftiger Unterhaltsstreitigkeiten eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen.

      • Bei Unterhalt für minderjährige Kinder ist dies jedoch nicht möglich.

      • In diesem Fall ist das Gericht am Aufenthaltsort des Kindes zuständig.

    • Das Haager Unterhaltsprotokoll (HUP) regelt die Anwendung des Familienrechts.

      • Es gilt für alle Mitglieds- und Nichtmitgliedsstaaten.

      • Es kann, mit Ausnahme des Kindesunterhalts, auch eine Rechtswahl getroffen werden.

    • Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger ins Ausland gezogen sind, können Sie mit Hilfe eines Anwalts Anpassungen durchsetzen.

      • Abhängig von den Lebenshaltungskosten kann dies zu einer Erhöhung oder Reduzierung des Unterhaltsanspruchs führen.

Ich bin ein Rechtsanwalt spezialisiert auf internationales Familienrecht.

Internationale Familienkonstellationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht haben ihre Expertise an den Fortschritt angepasst und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Internationalen Familienrechts.

Im Rahmen von Scheidungsverfahren mit Bezug zum Ausland unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Durchführung. Wir helfen Ihnen, ein Anerkennungsverfahren einzuleiten, und bieten Ihnen Beratung zur kostengünstigsten Durchführung einer Scheidung. Planen Sie eine Hochzeit im Ausland? Wir sorgen dafür, dass Ihre Ehe rechtssicher anerkannt wird.

Auch im Bereich des internationalen Unterhaltsrechts stehen wir Ihnen zur Seite: Wir unterstützen Sie dabei, internationale Unterhaltstitel zu erwirken und durchzusetzen. Hat der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt? In diesem Fall kann es zu Anpassungen des Unterhalts aufgrund veränderter Lebenshaltungskosten im Ausland kommen.

Ich, als Rechtsanwalt für internationales Familienrecht, verfüge über umfangreiche Erfahrung mit internationalen Fällen. Um Ihnen eine umfassende Beratung zu gewährleisten, arbeite ich in solchen Fällen häufig mit ausländischen Kollegen zusammen.

Das Rechtsgebiet des internationalen Familienrechts beschäftigt sich mit juristischen Angelegenheiten, die sich aus familiären Beziehungen ergeben, die über Ländergrenzen hinweg bestehen. Es umfasst Vorschriften bezüglich der Eheschließung, Scheidung, elterlichen Verantwortung, Unterhalt, Sorgerecht und Adoption.
Bei der Eheschließung gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem die Hochzeit stattfindet. In bestimmten Situationen können jedoch auch internationale Abkommen oder Verträge relevant sein, vor allem, wenn es um die Anerkennung von Ehen zwischen verschiedenen Ländern geht.
Vereinbarungen mit internationalem Bezug müssen den Anforderungen des deutschen Rechts entsprechen. Die gesetzlich festgelegten Prinzipien für Scheidungsfälle dürfen nicht in dem Maße außer Kraft gesetzt werden, dass ihr grundlegender Charakter verloren geht.

Für das Güterrecht, welches bei einer Scheidung von besonderer Bedeutung ist, ist die EU-Güterrechtsverordnung (GüVO) maßgeblich. Diese Verordnung wurde von den europäischen Staaten vereinbart und besagt, dass bei Ehen das Recht des Landes gilt, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Um eine im Ausland durchgeführte Scheidung in Deutschland anerkennen zu lassen, ist es erforderlich, einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Landesjustizverwaltung zu stellen. Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um eine Scheidung innerhalb der EU oder im Heimatstaat der Eheleute handelt.
Die Frage, welches Recht anwendbar ist, ist entscheidend. In einigen ausländischen Rechtsordnungen besteht das Konzept der Errungenschaftsgemeinschaft, das besagt, dass alles, was während der Ehe erworben wurde, beiden Ehepartnern gemeinsam gehört. In Deutschland gibt es jedoch den sogenannten Zugewinnausgleich, der sicherstellt, dass ein Ehepartner einen Ausgleich seines Vermögens erhält.
Die EU-Güterrechtsverordnung vom 29.1.2019 bestimmt den Güterrechtstatus der Ehepartner bei der Scheidung. Haben Sie nichts vereinbart, gilt bis zum 29.1.2019 der gesetzliche Güterstand des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit. Danach gilt das Recht des Staates, Ihres ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsorts.
Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, muss zunächst überprüft werden, in welchem Land das Verfahren stattfinden muss und welches Recht dabei anwendbar ist. Für diesen Zweck existieren diverse internationale Abkommen. Wenn der Unterhaltspflichtige ins Ausland umzieht, kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltskosten haben, wodurch diese entweder reduziert oder erhöht werden können.
In den Rechtsvorschriften des EU-Rechts, in völkerrechtlichen Vereinbarungen und in den nationalen Gesetzen sind Bestimmungen enthalten, die besagen, dass alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der elterlichen Verantwortung und dem Schutz des Kindes stehen, automatisch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark) anerkannt werden.
Die Durchführung einer Scheidung in Deutschland gestaltet sich unkompliziert, sofern beide Ehepartner dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit für das Scheidungsverfahren bei den Gerichten des Heimatlandes. Sofern beide Ehegatten ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in demselben Land haben, sind die Gerichte dieses Landes für das Scheidungsverfahren zuständig.

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