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Versorgungsausgleich bei ehefeindlichem Verhalten: Kann ein Ausschluss erfolgen?

Fachbeitrag im Familienrecht

Versorgungsausgleich bei ehefeindlichem Verhalten: Ist ein Ausschluss möglich?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt, bei dem die während der Ehezeit erlangten Rentenansprüche grundsätzlich zur Hälfte zwischen den Partnern verteilt werden. Doch unter welchen Voraussetzungen kann ein Ehepartner vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? Diese Frage hat das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 07.03.2024, 16 UF 112/23) beantwortet.

Altersvorsorge angegriffen: Mein Ehepartner leert das gemeinsame Konto.

In einem Fall, den ich vor dem Kammergericht Berlin verhandelte, verfügten die Eheleute über ein gemeinsames Konto, auf dem der Ehemann mehr als 140.000 € für die Altersvorsorge angespart hatte. Nach der Trennung zog die Ehefrau mit ihrer Tochter, die nicht vom Ehemann stammt, aus. Kurz darauf erlitt der Ehemann einen Schlaganfall und musste sich einer längeren Genesung unterziehen. Während dieser Zeit hob die Ehefrau das angesparte Vermögen vom gemeinsamen Konto ab.
Wenn Ihr Ehepartner durch rücksichtsloses Verhalten Ihre finanzielle Zukunft gefährdet, stehe ich an Ihrer Seite. Als Rechtsanwalt für Familienrecht prüfe ich, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund ehefeindlichen Verhaltens möglich ist. Lassen Sie mich für Ihre finanzielle Sicherheit kämpfen.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wann ist von grober Unbilligkeit die Rede?

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens erhob die Ehefrau Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich in Höhe von 100.000 €. Der Ehemann hingegen forderte die Rückzahlung von über 140.000 €, die seine Frau von dem gemeinsamen Konto abgehoben hatte. Des Weiteren beantragte er den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 Versorgungsausgleichsgesetz wegen grober Unbilligkeit. Diese liegt vor, wenn die spezifischen Umstände des Einzelfalls eine Abweichung vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Rentenansprüche rechtfertigen.
In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ausgeschlossen werden. Ich prüfe als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht, ob ein solcher Ausschluss aufgrund von grober Unbilligkeit für Sie in Betracht kommt. Lassen Sie mich Ihre Interessen durchsetzen und eine gerechte Lösung finden.

Doppelte Schädigung: Führt sie zu einer abweichenden Bewertung im Rahmen des Versorgungsausgleichs?

Der Einwand, dass die Rückzahlung der abgehobenen Beträge und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs eine doppelte Schädigung der Ehefrau darstellen würde, beeinflusste die Entscheidung des Kammergerichts Berlin nicht. Angesichts der vorsätzlichen und rücksichtslosen Handlungsweise der Ehefrau sah das Gericht keinen Grund, die Beurteilung zu modifizieren. Das KG Berlin stellte eindeutig fest, dass die Ehefrau keinen Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat.
Jede Scheidung ist einzigartig. Ich, als Rechtsanwalt für Familienrecht, biete Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung zu Themen wie Versorgungsausgleich, ehefeindlichem Verhalten und Rückforderungen unrechtmäßig entnommener Gelder. Kontaktieren Sie mich, und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie finden.

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