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Erste wichtige Schritte als Vermächtnisnehmer

Fachbeitrag im Erbrecht

Vermächtnisnehmer? So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Wer sicherstellen möchte, dass eine bestimmte Person einen Einzelgegenstand aus seinem Nachlass erhält, kann dies testamentarisch durch ein Vermächtnis regeln. Ein Vermächtnis ist eine konkrete Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgelöst und einer bestimmten Person speziell zugesprochen wird. Diese Zuwendung kann ein bestimmter Gegenstand, Bargeld, eine Immobilie oder auch ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einer Immobilie sein.

Wenn Sie als Vermächtnisnehmer in einem Testament bedacht wurden, kann dies viele Fragen aufwerfen. Ein Vermächtnis unterscheidet sich von einer Erbschaft, und die rechtlichen Schritte zur Geltendmachung Ihres Anspruchs können komplex sein. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie als Vermächtnisnehmer berücksichtigen sollten:

1. Zunächst: Eröffnung des Testaments

Zunächst muss das Testament offiziell eröffnet werden. Hierzu bin ich verpflichtet, die Erben und Vermächtnisnehmer über den Inhalt des Testaments zu informieren. Diese erhalten anschließend eine Abschrift des Testaments, aus der Ihr Vermächtnis hervorgeht.

2. Durchsetzung des Anspruchs

Nach der Eröffnung des Testaments sollten Sie Ihren Anspruch schriftlich und beweisbar gegenüber den Erben geltend machen. Im Allgemeinen richtet sich dieser Auskunftsanspruch gegen den Erben. Wurde testamentarisch eine Testamentsvollstreckung angeordnet, obliegt die Auskunftspflicht dem Testamentsvollstrecker. 

Je nach Umfang und Inhalt des Vermächtnisanspruchs gelten für den Testamentsvollstrecker dieselben Anforderungen wie für den Erben. Daher kann auch der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet werden, Unterlagen oder ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, damit der Vermächtnisnehmer seinen Vermächtnisanspruch überprüfen kann.

Es ist unerlässlich, die Fristen zu wahren!

Als Vermächtnisnehmer sollten Sie sich über die gesetzlichen Fristen informieren. Üblicherweise muss das Vermächtnis innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Dies ist zumeist der Zeitpunkt, in dem der Vermächtnisnehmer von seinem Vermächtnisanspruch und der Person des Erben Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

4. Überprüfung des Vermächtnisses

Es ist besonders wichtig zu klären, was Ihnen genau vermacht wurde. Ein Vermächtnis kann nämlich in unterschiedlichen Formen vorliegen: Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere oder persönliche Gegenstände. Daher muss ich sicherstellen, dass der Wert des Vermächtnisses korrekt ermittelt wird.

5. Was geschieht, wenn ich als Erbe die Auskunft verweigere?

Weigert sich der Erbe, seiner Auskunftspflicht nachzukommen, so kann ich als Rechtsanwalt dafür sorgen, dass der Vermächtnisnehmer die Auskunft gerichtlich erzwingt.

Der Anspruch auf Auskunft wird durch gerichtliche Anordnung von Zwangsgeld oder Zwangshaft durchgesetzt. Das zuständige Gericht entscheidet über die geeignete Maßnahme.

6. Einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen

Die oben genannten Ausführungen verdeutlichen den Regelfall eines Vermächtnisses und dessen Durchsetzung. Oft entstehen jedoch erhebliche Probleme zwischen Erben und Vermächtnisnehmern, die zu jahrelangen Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können. Um diese Konflikte zu vermeiden und um Vermächtnisansprüche korrekt geltend zu machen, empfehle ich, rechtlichen Rat von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.

Ich biete Ihnen kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Erbrecht. Egal, ob es um die korrekte testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses oder um die Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs geht, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite. Lassen Sie sich von mir umfassend und professionell im Bereich Erbrecht unterstützen.

Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei für Erbrecht für eine individuelle und lösungsorientierte Beratung zu Ihrem Vermächtnis und allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Vermeiden Sie langwierige Streitigkeiten und sorgen Sie für klare Verhältnisse – ich bin Ihr Experte im Erbrecht.

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