Kanzlei Thaler - Ihre rechtliche Sicherheit im Zivilrecht

Rechtsanwalt im Zivilrecht für Siegsdorf

Rechtsanwalt im Zivilrecht - Ihr vertrauenswürdiger Partner

Rechtsanwalt im Zivilrecht für Siegsdorf – Vertrag, Forderung und Schadensersatz im Griff

Ob Streit aus einem Kauf- oder Werkvertrag, eine offene Forderung, ein Schadensersatzanspruch oder ein unklarer Vertragsentwurf – im Zivilrecht entscheiden Fristen, Beweise und die richtige Strategie über Erfolg oder Misserfolg. Rechtsanwalt Bernhard Thaler berät Mandantinnen und Mandanten aus Siegsdorf in zivilrechtlichen Angelegenheiten: außergerichtlich, im Mahnverfahren und vor Gericht.

Mit Resultaten überzeugen

Für Kanzlei Thaler steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Ein guter Vertrag verhindert Streit – ein schlecht formulierter erzeugt ihn. Wir entwerfen und prüfen Verträge im privaten und kleingewerblichen Bereich: Kaufverträge, Werk- und Dienstverträge, Mietverträge, Darlehens- und Gesellschaftsverträge sowie individuelle Vereinbarungen aller Art. Der Blick richtet sich dabei nicht nur auf den Standardfall, sondern auf das, was passiert, wenn die andere Seite nicht oder schlecht erfüllt.

Vor der Unterschrift unter einen vorgelegten Vertragsentwurf lohnt sich der zweite Blick – gerade bei AGB-Klauseln, Haftungsregelungen, Laufzeiten und Kündigungsfristen entstehen die meisten späteren Streitpunkte. Die Prüfung kostet erfahrungsgemäß einen Bruchteil dessen, was eine spätere Auseinandersetzung verursacht.

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben: Lassen Sie kritische Klauseln rechtlich einordnen.

Vertragsstörungen – Mängel, Nichterfüllung, Rücktritt

Wenn der gekaufte Wagen nicht das hält, was zugesagt wurde, der Handwerker mangelhaft arbeitet oder Leistungen ausbleiben, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch klare Rechte vor: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Vertragstyp, von der Art der Pflichtverletzung und davon ab, ob eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.

Wir prüfen Ihre Position, formulieren Mängelrügen und Fristsetzungen rechtssicher und führen die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Wenn keine Einigung erzielbar ist, vertreten wir Sie in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Falsche oder verspätete Mängelrüge kann Rechte kosten. Bevor Sie eine Frist setzen oder zurücktreten: kurz prüfen lassen.

Schadensersatz und Haftung

Schadensersatzansprüche entstehen aus Verträgen (§§ 280 ff. BGB) ebenso wie aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) – nach Verkehrsunfällen, bei Sachbeschädigungen, im nachbarrechtlichen Streit oder bei Verletzungen vertraglicher Sorgfaltspflichten. Entscheidend sind Anspruchsgrundlage, Beweisführung und die korrekte Bezifferung des Schadens, einschließlich Folgeschäden und entgangenem Gewinn.

Wir machen Ansprüche für Sie geltend oder wehren unberechtigte Forderungen ab – gegenüber Versicherern, Gegenseiten und vor Gericht. Bei Versicherungsstreitigkeiten begleiten wir auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Versicherer, wenn dieser Leistungen kürzt oder verweigert.

Geben Sie kein vorschnelles Anerkenntnis ab und unterschreiben Sie keine Abfindungsvereinbarung, ohne Ihre Position rechtlich einordnen zu lassen.

Forderungen durchsetzen oder abwehren

Offene Rechnungen, nicht gezahlte Werklöhne, Darlehensrückforderungen: Wer eine berechtigte Forderung hat, sollte sie zügig durchsetzen, bevor die Regelverjährung von drei Jahren abläuft (§ 195 BGB). Der Weg führt typischerweise über außergerichtliche Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren oder direkte Zahlungsklage – je nachdem, ob die Gegenseite die Forderung dem Grunde nach bestreitet.

Auf der Gegenseite gilt: Nicht jede Forderung ist berechtigt. Verjährung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und fehlerhafte Berechnungen sind häufige Einwände, die sich rechnen. Gegen Mahnbescheide muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden – sonst droht ein vollstreckbarer Titel.

Mahnbescheid im Briefkasten? Reagieren Sie innerhalb der Frist – mit oder ohne anwaltlichen Rat, aber nicht gar nicht.

Mandanten aus Siegsdorf – kurze Wege und Termine vor Ort

Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Berchtesgadener Land bieten wir flexible Wege an: persönliche Termine in der Kanzlei in Traunstein, telefonische Beratung sowie Videokonferenz und sichere Aktenübermittlung per E-Mail.

Zivilrechtliche Fälle laufen häufig schriftlich – Korrespondenz, Beweisunterlagen, Vertragsentwürfe. Vieles lässt sich daher auch ohne wiederholte Anreise effizient bearbeiten. Wo eine Gerichtsverhandlung ansteht, vertreten wir Sie vor den zuständigen Amts- und Landgerichten der Region, einschließlich des Amtsgerichts Laufen und des Landgerichts Traunstein.

Vereinbaren Sie einen Termin – persönlich in Traunstein oder per Videoberatung von Siegsdorf aus.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Anlaufstelle im Zivilrecht

Rechtsanwalt Bernhard Thaler berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des Zivilrechts – von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen bis zu Schadensersatz- und Haftungsstreitigkeiten. Der Schwerpunkt liegt auf einer sachlichen, lösungsorientierten Beratung mit klarem Blick auf das wirtschaftlich Sinnvolle.

Außergerichtliche Lösungen haben Vorrang, wo sie tragfähig sind. Wo eine gerichtliche Klärung notwendig wird, vertreten wir Sie vor den zuständigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Für Mandanten aus Siegsdorf und dem Berchtesgadener Land bieten wir neben Präsenzterminen in Traunstein auch Telefon- und Videoberatung an.

Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Zivilrecht

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat (§§ 195, 199 BGB). Für bestimmte Ansprüche gelten kürzere oder längere Fristen – etwa zwei Jahre bei Mängelansprüchen aus Kaufverträgen oder bis zu 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen an Grundstücken. Eine zügige Prüfung lohnt sich, weil verjährte Ansprüche zwar bestehen, aber nicht mehr durchsetzbar sind.
Eine Mahnung ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine Klage, aber häufig sinnvoll, weil sie die Gegenseite in Verzug setzt und Verzugszinsen sowie Verzugsschaden auslöst (§ 286 BGB). Bei kalendermäßig bestimmten Leistungen entsteht Verzug auch ohne Mahnung. Vor einer Klage empfiehlt sich in jedem Fall eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung – das stärkt die Position und kann vorgerichtliche Anwaltskosten erstattungsfähig machen.
Ein Rücktritt ist grundsätzlich möglich, setzt aber in der Regel eine erfolglose Frist zur Nacherfüllung voraus (§ 323 BGB). Nur bei unerheblichen Mängeln, bei Bagatellschäden oder nach bereits zweifehlgeschlagener Nacherfüllung gelten Sonderregeln. Wer ohne korrekte Fristsetzung zurücktritt, riskiert, dass der Rücktritt unwirksam ist und stattdessen selbst in Annahmeverzug gerät. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Rücktrittserklärung beugt diesem Risiko vor.
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Gerichtskostengesetz (GKG) gesetzlich geregelt. Wer verliert, trägt grundsätzlich die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt einen Großteil der zivilrechtlichen Streitigkeiten ab – die Deckungsanfrage übernehmen wir auf Wunsch. Vor jedem Verfahren erhalten Sie eine transparente Einschätzung des Kostenrisikos.
Sinnvoll sind alle Schriftstücke zum Vorgang: Vertrag oder Bestellung, Rechnungen, Lieferscheine, Korrespondenz mit der Gegenseite, etwaige Mahnungen oder Mahnbescheide sowie Belege für entstandene Schäden. Bei Schadensfällen helfen Fotos, Zeugenkontakte und gegebenenfalls polizeiliche Aufnahmen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte auch deren Versicherungsschein mit.
Der Mahnbescheid ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das ohne Prüfung der Begründetheit erlassen wird. Legt die Gegenseite innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, geht das Verfahren ins streitige Verfahren – also in den normalen Zivilprozess – über. Eine direkte Klage ist sinnvoll, wenn von vornherein mit Widerspruch zu rechnen ist oder Beweisfragen im Vordergrund stehen. Der Mahnbescheid eignet sich vor allem für unbestrittene oder zumindest nicht ernsthaft bestrittene Forderungen.
Nicht automatisch. Ein Schadensersatzanspruch setzt eine Anspruchsgrundlage voraus – meist eine Pflichtverletzung aus Vertrag (§ 280 BGB) oder eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) – sowie Verschulden, einen kausalen Schaden und eine nachweisbare Schadenshöhe. Mitverschulden des Geschädigten kann die Ersatzpflicht mindern oder ausschließen (§ 254 BGB). Daher lohnt sich vor der Geltendmachung eine realistische Einschätzung, was am Ende tatsächlich erstattet wird.
Häufig ja. Eine Einigung spart Zeit, Kosten und Nerven – und erlaubt Lösungen, die ein Gericht so nicht aussprechen könnte, etwa Ratenzahlungen, Teilverzichte oder zukunftsgerichtete Vereinbarungen. Wir prüfen in jedem Fall, ob ein außergerichtlicher Vergleich realistisch ist, und führen die Verhandlungen mit der Gegenseite. Lässt sich keine tragfähige Lösung erzielen oder ist die Gegenseite zahlungsunwillig, leiten wir das gerichtliche Verfahren ein.
Nein. Für Mandanten aus Siegsdorf und dem Berchtesgadener Land bieten wir Telefon- und Videotermine an. Unterlagen können per verschlüsselter E-Mail oder Post übermittelt werden. Ein persönliches Erstgespräch in der Kanzlei ist sinnvoll, aber nicht zwingend – wir richten den Ablauf nach Ihrem Fall und Ihrer Erreichbarkeit aus.
Spätestens, wenn die Gegenseite eine Klage, einen Mahnbescheid oder eine Fristsetzung schickt, wenn ein Vertrag mit erheblichem wirtschaftlichem Gewicht zur Unterschrift vorliegt oder wenn eine Verjährung droht. Auch bei der Mängelrüge, beim Rücktritt oder bei der Geltendmachung von Schadensersatz ist frühzeitige Beratung sinnvoll – Formfehler in diesem Stadium kosten häufig den Anspruch. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt im Zivilrecht viele Streitfälle ab; die Deckungsanfrage übernehmen wir.

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