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Ihre Kanzlei Kanzlei Thaler.
Adresse
Wasserburger Str. 10
83278 Traunstein
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Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
Ein Erbfall wirft viele Fragen auf – zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes, zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteil oder zur Abwicklung des Nachlasses. Rechtsanwalt Bernhard Thaler berät Mandantinnen und Mandanten aus Altenmark an der Alz in allen erbrechtlichen Angelegenheiten: außergerichtlich, vor Gericht und bei der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Persönlich, sachlich und auf den konkreten Fall zugeschnitten.
Für Kanzlei Thaler steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle
Nach einem Todesfall läuft die wichtigste Frist oft unbemerkt: Wer ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen Zeit, gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen – mit allen Vermögenswerten, aber auch mit sämtlichen Schulden des Erblassers.
Gerade wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder offene Verbindlichkeiten im Spiel sind, lohnt sich eine schnelle Bestandsaufnahme. Wir prüfen für Sie, ob Annahme, Ausschlagung oder die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz) der richtige Weg ist.
Wenn der Erbfall noch frisch ist: Klären Sie früh, womit Sie es zu tun haben – bevor die Sechs-Wochen-Frist läuft.
Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge – und die führt häufig zu Ergebnissen, die mit dem tatsächlichen Willen des Erblassers wenig zu tun haben. Patchwork-Konstellationen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Unternehmensvermögen verlangen eine durchdachte Regelung.
Wir gestalten Einzeltestamente, Berliner Testamente und Erbverträge so, dass sie nicht nur formwirksam, sondern auch steuerlich und familiär tragfähig sind. Bestehende Testamente prüfen wir auf Auslegungsrisiken, unklare Formulierungen und Pflichtteilsfallen.
Bevor Sie ein Testament unterschreiben oder anfechten: Lassen Sie den Entwurf rechtlich prüfen. Kleine Formulierungen entscheiden hier oft über große Summen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht insbesondere Kindern, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern des Erblassers zu. Der Anspruch richtet sich als Geldforderung gegen die Erben – nicht auf einzelne Nachlassgegenstände.
Streit entsteht meist über zwei Punkte: Wie hoch ist der Nachlass tatsächlich? Und sind Schenkungen zu Lebzeiten in die Berechnung einzubeziehen (Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB)? Wir setzen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche für Pflichtteilsberechtigte durch – oder verteidigen Erben gegen überzogene Forderungen.
Pflichtteilsfragen verjähren typischerweise in drei Jahren ab Kenntnis. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch faktisch.
Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft – eine Konstruktion, die im Gesetz nicht als Dauerzustand vorgesehen ist. Solange sie besteht, können wichtige Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden. Das führt regelmäßig zu Blockaden, gerade bei Immobilien.
Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, beim Antrag auf einen Erbschein (oder ein europäisches Nachlasszeugnis bei Auslandsbezug nach Salzburg und Österreich), bei der Teilungsversteigerung und bei der Abwicklung des Nachlasses gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt.
Wenn die Erbengemeinschaft festgefahren ist: Eine externe juristische Begleitung bringt häufig schneller eine Lösung als weitere Gespräche unter Miterben.
Altenmark an der Alz liegt rund 40 Kilometer südöstlich von Traunstein, gut erreichbar über die A8 und die Bahnstrecke nach Salzburg. Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Berchtesgadener Land bieten wir flexible Wege an: persönliche Termine in der Kanzlei in Traunstein, telefonische Beratung und – wenn gewünscht – Videokonferenz und sichere Aktenübermittlung per E-Mail.
Gerade bei Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu Österreich ist die räumliche Nähe zu Salzburg ein Vorteil: Themen wie das anwendbare Erbrecht nach der EU-Erbrechtsverordnung, das europäische Nachlasszeugnis oder Erbsteuerfragen mit Auslandsbezug ordnen wir frühzeitig ein.
Vereinbaren Sie einen Termin – persönlich in Traunstein oder per Videoberatung von Altenmark an der Alz aus.
Rechtsanwalt Bernhard Thaler berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachfolgeplanung bis zur Auseinandersetzung im Streitfall. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen über die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Beantragung von Erbscheinen.
Außergerichtliche Lösungen haben Vorrang, wo sie tragfähig sind. Wo eine gerichtliche Klärung notwendig wird, vertreten wir Sie vor den zuständigen Nachlass-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Für Mandanten aus Altenmark an der Alz und dem Berchtesgadener Land bieten wir neben Präsenzterminen in Traunstein auch Telefon- und Videoberatung an.
Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn dort auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
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