Kanzlei Thaler - Ihre rechtliche Sicherheit im Erbrecht

Rechtsanwalt im Erbrecht für Bad Reichenhall

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Rechtsanwalt im Erbrecht für Bad Reichenhall - Klare Beratung bei Testament, Erbschein und Pflichtteil

Ein Erbfall wirft viele Fragen auf – zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes, zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteil oder zur Abwicklung des Nachlasses. Rechtsanwalt Bernhard Thaler berät Mandantinnen und Mandanten aus Bad Reichenhall in allen erbrechtlichen Angelegenheiten: außergerichtlich, vor Gericht und bei der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Persönlich, sachlich und auf den konkreten Fall zugeschnitten.

Mit Resultaten überzeugen

Für Kanzlei Thaler steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Bewertungen sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Feedback über unsere täglichen Anstrengungen. Besonders freuen wir uns natürlich über 5 Sterne. Kunden haben die Möglichkeit die Kanzlei auf Google oder anderen Plattformen zu bewerten. Eine Überprüfung der Bewertungen durch uns im Hinblick darauf, ob die Bewertung von einem Mandanten stammt, findet vor der Veröffentlichung nicht statt.

Erbe antreten oder ausschlagen – die ersten Wochen entscheiden

Nach einem Todesfall läuft die wichtigste Frist oft unbemerkt: Wer ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen Zeit, gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen – mit allen Vermögenswerten, aber auch mit sämtlichen Schulden des Erblassers.

Gerade wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder offene Verbindlichkeiten im Spiel sind, lohnt sich eine schnelle Bestandsaufnahme. Wir prüfen für Sie, ob Annahme, Ausschlagung oder die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz) der richtige Weg ist.

Wenn der Erbfall noch frisch ist: Klären Sie früh, womit Sie es zu tun haben – bevor die Sechs-Wochen-Frist läuft.

Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge

Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge – und die führt häufig zu Ergebnissen, die mit dem tatsächlichen Willen des Erblassers wenig zu tun haben. Patchwork-Konstellationen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Unternehmensvermögen verlangen eine durchdachte Regelung.

Wir gestalten Einzeltestamente, Berliner Testamente und Erbverträge so, dass sie nicht nur formwirksam, sondern auch steuerlich und familiär tragfähig sind. Bestehende Testamente prüfen wir auf Auslegungsrisiken, unklare Formulierungen und Pflichtteilsfallen.

Bevor Sie ein Testament unterschreiben oder anfechten: Lassen Sie den Entwurf rechtlich prüfen. Kleine Formulierungen entscheiden hier oft über große Summen.

Pflichtteil – Anspruch durchsetzen oder abwehren

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht insbesondere Kindern, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern des Erblassers zu. Der Anspruch richtet sich als Geldforderung gegen die Erben – nicht auf einzelne Nachlassgegenstände.

Streit entsteht meist über zwei Punkte: Wie hoch ist der Nachlass tatsächlich? Und sind Schenkungen zu Lebzeiten in die Berechnung einzubeziehen (Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB)? Wir setzen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche für Pflichtteilsberechtigte durch – oder verteidigen Erben gegen überzogene Forderungen.

Pflichtteilsfragen verjähren typischerweise in drei Jahren ab Kenntnis. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch faktisch.

Erbengemeinschaft, Erbschein und Nachlassabwicklung

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft – eine Konstruktion, die im Gesetz nicht als Dauerzustand vorgesehen ist. Solange sie besteht, können wichtige Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden. Das führt regelmäßig zu Blockaden, gerade bei Immobilien.

Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, beim Antrag auf einen Erbschein (oder ein europäisches Nachlasszeugnis bei Auslandsbezug nach Salzburg und Österreich), bei der Teilungsversteigerung und bei der Abwicklung des Nachlasses gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt.

Wenn die Erbengemeinschaft festgefahren ist: Eine externe juristische Begleitung bringt häufig schneller eine Lösung als weitere Gespräche unter Miterben.

Mandanten aus Bad Reichenhall – kurze Wege und Termine vor Ort

Bad Reichenhall liegt rund 40 Kilometer südöstlich von Traunstein, gut erreichbar über die A8 und die Bahnstrecke nach Salzburg. Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Berchtesgadener Land bieten wir flexible Wege an: persönliche Termine in der Kanzlei in Traunstein, telefonische Beratung und – wenn gewünscht – Videokonferenz und sichere Aktenübermittlung per E-Mail.

Gerade bei Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu Österreich ist die räumliche Nähe zu Salzburg ein Vorteil: Themen wie das anwendbare Erbrecht nach der EU-Erbrechtsverordnung, das europäische Nachlasszeugnis oder Erbsteuerfragen mit Auslandsbezug ordnen wir frühzeitig ein.

Vereinbaren Sie einen Termin – persönlich in Traunstein oder per Videoberatung von Bad Reichenhall aus.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Anlaufstelle im Erbrecht

Rechtsanwalt Bernhard Thaler berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachfolgeplanung bis zur Auseinandersetzung im Streitfall. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen über die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Beantragung von Erbscheinen.

Außergerichtliche Lösungen haben Vorrang, wo sie tragfähig sind. Wo eine gerichtliche Klärung notwendig wird, vertreten wir Sie vor den zuständigen Nachlass-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Für Mandanten aus Bad Reichenhall und dem Berchtesgadener Land bieten wir neben Präsenzterminen in Traunstein auch Telefon- und Videoberatung an.

Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn dort auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig zur Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern führt. Das kann insbesondere bei Immobilien und Unternehmensvermögen problematisch werden. Ein Testament oder Ehegatten-Erbvertrag schafft hier klare Verhältnisse und kann gleichzeitig Pflichtteilsfragen und Steuerlast steuern.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – auch die Eltern des Erblassers. Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch über den Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen.
Hilfreich sind die Sterbeurkunde, vorhandene Testamente oder Erbverträge, eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden des Erblassers, Schreiben des Nachlassgerichts sowie – bei Pflichtteilsfragen – Auskunftsunterlagen zu Schenkungen der letzten Jahre. Falls noch nicht vollständig vorhanden, lässt sich vieles im Verlauf des Mandats beschaffen.
Nein. Für Mandanten aus Bad Reichenhall und dem Berchtesgadener Land bieten wir Telefon- und Videotermine an. Unterlagen können per verschlüsselter E-Mail oder Post übermittelt werden. Ein persönliches Erstgespräch in der Kanzlei ist sinnvoll, aber nicht zwingend – wir richten den Ablauf nach Ihrem Fall und Ihrer Erreichbarkeit aus.
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen. Es bietet dem überlebenden Ehegatten finanzielle Sicherheit, kann aber Pflichtteilsansprüche der Kinder bereits im ersten Erbfall auslösen und schränkt die Testierfreiheit des Überlebenden ein. Ob es zur familiären und vermögensmäßigen Situation passt, sollte vor der Errichtung sorgfältig geprüft werden.
Nur eingeschränkt. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB anteilig wieder zum Nachlass hinzugerechnet – im ersten Jahr voll, danach pro Jahr um zehn Prozent abnehmend. Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt diese Frist erst mit Auflösung der Ehe, was häufig übersehen wird. Wer Pflichtteilsberechtigte gezielt umgehen will, scheitert mit reinen Schenkungen daher meist.
Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Lässt sich keine einvernehmliche Lösung erzielen, kommt bei Immobilien die Teilungsversteigerung in Betracht; bei sonstigem Vermögen die Auseinandersetzungsklage. Beide Wege sind aufwendig und führen oft zu wirtschaftlich ungünstigen Ergebnissen – eine moderierte Verhandlung mit anwaltlicher Begleitung führt erfahrungsgemäß schneller und billiger zum Ziel.
Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Erblasser sich über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, durch Drohung bestimmt wurde oder einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, der ihm bei Errichtung des Testaments nicht bekannt war (§§ 2078 ff. BGB). Die Anfechtungsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund. Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers begründen keinen Anfechtungsgrund, sondern führen zur Unwirksamkeit des Testaments – das ist ein eigenständiger Weg.
Spätestens, sobald Fristen drohen (Ausschlagung, Pflichtteilsverjährung), wenn Streit in der Erbengemeinschaft absehbar ist oder wenn das Nachlassgericht, eine Bank oder ein Miterbe Forderungen stellt. Auch bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags lohnt sich frühzeitige Beratung – nachträgliche Korrekturen sind teurer als eine sorgfältige Gestaltung. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt erbrechtliche Streitigkeiten in der Regel nicht, eine Erstberatung kann aber zu kalkulierbaren Konditionen vereinbart werden.

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