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Rechtsanwalt Vermögensauseinander- setzung Traunstein

Dienstleistung im Familienrecht

Vermögensverteilung nach der Scheidung – rechtssicher und gerecht gestaltet

Die Vermögensaufteilung im Zuge einer Scheidung zählt zu den häufigsten Streitpunkten im Familienrecht. Während die Trennung bereits emotional belastend ist, führt die Frage nach dem gemeinsamen Vermögen oft zu zusätzlicher Unsicherheit. Wer hat Anspruch auf was? Was gehört zum Zugewinn? Und wie kann eine faire Lösung erreicht werden?

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen mit juristischem Fachwissen zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Dank klarer gesetzlicher Regelungen lassen sich viele Streitigkeiten vermeiden – vorausgesetzt, man kennt seine Rechte.

Wem gehört was in der Ehe? – Eigentumsverhältnisse rechtlich eindeutig klären

In vielen Ehen stellt sich früher oder später die Frage: Wem gehört was? Die Antwort hängt maßgeblich vom Güterstand der Ehepartner ab. Leben Sie ohne Ehevertrag, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – und genau auf diesen konzentriere ich mich in meinem Beitrag.

  • In der Zugewinngemeinschaft gilt:

    • Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was ihm bereits vor der Ehe gehörte.

    • Auch während der Ehe angeschaffte Gegenstände gehören in der Regel demjenigen, der sie erworben hat – sofern keine gemeinsame Anschaffung vorliegt.

  • Ein typisches Beispiel:

    • Wird ein Auto gemeinsam finanziert, kann es als gemeinschaftliches Eigentum gewertet werden.

    • Zum gemeinsamen Hausrat zählen darüber hinaus Gegenstände, die dem alltäglichen Gebrauch beider Partner dienen.

Besonders im Falle einer Trennung oder Scheidung kann die Klärung der Eigentumsverhältnisse zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche abzusichern und eine rechtssichere Lösung zu finden – transparent, strukturiert und mit dem nötigen Feingefühl.

Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung – gerechter Ausgleich des Vermögens

Der Zugewinnausgleich ist das zentrale Element der Vermögensauseinandersetzung im Falle einer Scheidung, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

  • Das Eigentum bleibt grundsätzlich bei demjenigen, dem es gehört – der Zugewinnausgleich regelt nicht die Verteilung einzelner Gegenstände, sondern den finanziellen Ausgleich des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.

  • Das dahinterstehende Prinzip: 

    • Während der Ehe bringen beide Partner ihren Beitrag ein – sei es durch Einkommen, Kindererziehung oder Unterstützung im Alltag. 

    • Der Gesetzgeber geht daher davon aus, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt werden soll, sofern die Ehe endet.

  • So berechne ich den Zugewinnausgleich:

    • Anfangsvermögen: Das Vermögen, das ich bei der Eheschließung besitze.

    • Endvermögen: Das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

    • Zugewinn: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.

    • Ausgleich: Hat ein Ehegatte mehr Zugewinn erzielt, muss er die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner zahlen.

    • Wichtig: Negative Zugewinne (Verluste) werden dabei nicht berücksichtigt. Der Ausgleich erfolgt also nur bei einem tatsächlichen Vermögenszuwachs eines Ehepartners.

In der Praxis ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen, beispielsweise zu Schenkungen, Erbschaften oder Sonderregelungen im Einzelfall. Eine sorgfältige Prüfung und rechtssichere Berechnung sind daher unerlässlich.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zum Zugewinnausgleich – vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie Ihr Vermögen professionell sichern.

Gemeinsame Immobilie bei Scheidung – Welche Regelungen gelten für das Haus?

Die gemeinsame Immobilie gehört zu den größten Streitpunkten der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt – wenn Emotionen und finanzielle Aspekte im Spiel sind, wird die Situation schnell kompliziert.

  • Ist nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?

    • In diesem Fall gehört die Immobilie grundsätzlich allein diesem Ehegatten.

    • Er kann darüber frei verfügen – jedoch wird eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

    • Das bedeutet: Der andere Ehepartner könnte Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben.

  • Sind beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen?

In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten zur Aufteilung:

  • Auszahlung des Miteigentumsanteils: Möchte ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben, kann er dem anderen dessen Anteil abkaufen.

  • Realteilung: In seltenen Fällen ist ein Umbau in zwei getrennte Wohneinheiten möglich – dann nutzt jeder Ehegatte seine eigene Hälfte.

  • Verkauf der Immobilie: Viele entscheiden sich für den Verkauf und die hälftige Teilung des Erlöses – oft die einfachste und fairste Lösung.

  • Teilungsversteigerung: Scheitert jede Einigung, kann ein gerichtliches Versteigerungsverfahren eingeleitet werden. Die Immobilie wird öffentlich versteigert, der Erlös aufgeteilt – jedoch meist zu einem Preis, der unter dem Marktwert liegt.

Die Aufteilung von Immobilien im Falle einer Scheidung benötigt ein feines Gespür und rechtliches Wissen – insbesondere wenn Kinder, bestehende Kredite oder emotionale Verbindungen betroffen sind. Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie gründlich zur Verteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie – vereinbaren Sie noch heute Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Haustier bei Scheidung – Wem gehört der Vierbeiner?

Für viele Paare stellt das gemeinsame Haustier einen festen Bestandteil der Familie dar. Doch was geschieht mit dem geliebten Tier im Falle einer Scheidung? Auch wenn Tiere nach dem Gesetz nicht als Sachen gelten, werden sie rechtlich wie Hausrat behandelt. Die Frage, wer das Haustier behalten darf, ist daher nicht nur emotional, sondern auch rechtlich relevant.

  • Entscheidung nach dem Tierwohl

Im Streitfall entscheidet das Gericht, bei wem das Tier nach der Trennung bleiben soll. Dabei ist das Wohl des Tieres von entscheidender Bedeutung. Es wird geprüft:

  • Wer ist die Hauptbezugsperson des Tieres?

  • Bei wem kann das Tier ohne nennenswerte Veränderungen weiterleben?

  • Wer ist in der Lage, sich weiterhin angemessen um das Tier zu kümmern?

  • Erhält ein Ehepartner das „Sorgerecht“ – also das Eigentum am Tier – kann der andere Ehegatte unter Umständen eine Ausgleichszahlung verlangen.

  • Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn das Tier tatsächlich gemeinsam angeschafft wurde. Gehört es nachweislich nur einem der Ehegatten (z. B. vor der Ehe), bleibt es im Eigentum dieses Ehegatten.

Die Frage nach dem Verbleib des Haustiers im Falle einer Scheidung erfordert oft viel Fingerspitzengefühl – insbesondere dann, wenn beide Partner eine enge Bindung zu dem Tier haben.

Ich unterstütze Sie im Familienrecht bei einer einvernehmlichen und tiergerechten Lösung – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Schenkungen der Schwiegereltern im Falle einer Scheidung – Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Ein oft unterschätzter Streitpunkt bei einer Scheidung sind Zuwendungen von Schwiegereltern – wie finanzielle Hilfen beim Erwerb eines Hauses oder größere Geschenke. In vielen Fällen wollten die Eltern mit ihrer Schenkung vor allem ihr eigenes Kind unterstützen. Dass der (ehemalige) Schwiegerpartner das Geschenk nach der Trennung behält, entspricht häufig nicht ihrem Willen.

  • Können Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern?

    • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesbezüglich Klarheit geschaffen: Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    • Seit 2019 gilt: Nur wenn die Ehe relativ kurz nach der Schenkung scheitert – in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren – besteht ein Rückforderungsanspruch.

    • Hält die Ehe jedoch mehrere Jahre, sehen die Gerichte oft keine Grundlage für eine Rückforderung.

  • Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das Geschenk – beispielsweise eine Immobilie – während der Beziehung genutzt wurde. Diese Nutzung wird wertmindernd angerechnet, sodass die Rückforderung nicht in voller Höhe erfolgen muss.

  • Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

    • Schenkungen der Schwiegereltern haben in der Regel keine direkten Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich.

    • Sowohl der erhaltene Betrag als auch eine mögliche Rückzahlung werden dem Anfangs- bzw. Endvermögen zugerechnet und neutralisieren sich somit rechnerisch.

  • Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist, hängt stark von den konkreten Umständen und der Intention der Schenkenden ab.

Ich berate Sie jetzt im Bereich Familienrecht – ich prüfe Ihre Situation und vertrete Ihre Interessen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Gemeinschaftskonto nach der Trennung – Wer darf wie viel abheben?

Getrennte Konten verursachen nach einer Trennung in der Regel keine nennenswerten rechtlichen Komplikationen, jedoch sieht die Situation bei einem gemeinsamen Konto – meist einem sogenannten Oder-Konto – anders aus. Hier können beide Ehepartner unabhängig voneinander auf das Guthaben zugreifen, unabhängig davon, wer das Geld erwirtschaftet hat.

  • Insbesondere im Trennungsfall führt dies häufig zu Unsicherheiten und Streitigkeiten – vor allem dann, wenn einer der Partner größere Beträge abhebt oder das Konto eigenständig nutzt.

  • Was gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung?

    • Jeder Ehegatte darf maximal die Hälfte des Guthabens abheben.

    • Hebt ein Ehepartner mehr als die Hälfte ab, kann der andere den übersteigenden Betrag zurückfordern.

    • Zahlungseingänge nach der Trennung stehen grundsätzlich demjenigen zu, der sie erwirtschaftet hat.

  • In bestimmten Fällen können sogar Abhebungen vor der Trennung rückgängig gemacht werden.

    • Beispielsweise, wenn ein Ehepartner auffällig hohe Beträge abgebucht hat, um sich auf Kosten des anderen einen Vorteil beim Zugewinnausgleich zu verschaffen.

    • Ein solches Verhalten kann als illoyale Vermögensverschiebung angesehen werden – was zur Folge hat, dass auch hier der überschreitende Anteil zurückgegeben werden muss.

  • Fazit: Klare Regelungen schützen Ihr Vermögen

    • Ein Gemeinschaftskonto im Falle einer Trennung oder Scheidung sollte frühzeitig rechtlich geprüft werden.

    • So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden und faire Lösungen erzielen – ohne unnötige Konflikte.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie persönlich zur Aufteilung gemeinsamer Konten – sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Erstberatung.

Kosten reduzieren bei der Vermögensauseinandersetzung – So gelingt es.

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern kann auch erhebliche Kosten verursachen – insbesondere im Rahmen der Vermögensaufteilung. Gerichtliche Streitigkeiten über Immobilien, Konten oder Wertgegenstände können langwierig und kostspielig werden.

  • Einvernehmliche Lösung: Die Scheidungsfolgenvereinbarung

    • Eine kostengünstige Alternative stellt die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung dar.

    • In diesem außergerichtlichen Vertrag regeln die Ehepartner gemeinsam alle relevanten Fragen – wie etwa die Vermögensverteilung, den Zugewinnausgleich, die Immobilie oder Unterhaltsansprüche.

  • Die Vorteile:

    • Deutlich niedrigere Kosten als in einem Gerichtsverfahren

    • Schnellere Abwicklung

    • Mehr Kontrolle über die Inhalte und Ergebnisse

    • Weniger emotionale Belastung durch die Vermeidung von Streitigkeiten

  • Eine solche Einigung ist besonders sinnvoll, wenn beide Parteien an einer fairen und sachlichen Lösung interessiert sind.

Gerne berate ich Sie zu den Optionen einer Scheidungsfolgenvereinbarung – ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung kostengünstig und rechtssicher durchführen können.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Vermögensaufteilung bei Scheidung – rechtliche Unterstützung vom Rechtsanwalt für Familienrecht

Wenn eine Ehe endet, spielen nicht nur Gefühle eine Rolle – sondern auch materielle Werte. Die Verteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung ist häufig ein heikles Thema und kann rasch zu rechtlichen Konflikten führen. Ich stehe Ihnen in dieser Phase mit fachkundiger Beratung, strategischer Verhandlungsführung und konsequenter Interessenvertretung zur Seite.

  • Ob Immobilien, Ersparnisse, Hausrat oder Unternehmensbeteiligungen – ich prüfe und bewerte gemeinsam mit Ihnen, welche Vermögenswerte in die Auseinandersetzung einfließen und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich auch Sonderfälle wie:

    • Schenkungen von den Schwiegereltern

    • vor der Ehe erworbenes Eigentum

    • Zugewinnausgleich

    • Allein- oder Miteigentum

    • gemeinsame Konten und Schulden

  • Meine Leistungen im Überblick:

    • Rechtsberatung zur Vermögensaufteilung nach Trennung oder Scheidung

    • Analyse Ihrer Vermögenssituation und des Güterstands (z. B. Zugewinngemeinschaft)

    • Erstellung oder Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Vertretung bei außergerichtlichen Einigungen

    • Prozessvertretung vor Gericht, falls keine Einigung möglich ist

    • Verhandlung mit der Gegenseite zur Durchsetzung Ihrer Interessen

    • Rechtskonforme Bewertung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen

Vertrauen Sie auf meine fundierte rechtliche Unterstützung in einer herausfordernden Lebensphase – kontaktieren Sie mich jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch. Ich kläre Ihre Vermögensverhältnisse professionell und setze mich für eine gerechte Lösung ein.

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