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Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
Das Kindergeld bleibt auch in der neuen Tabelle ein bedeutsamer Aspekt. In der Regel erhält der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, das Kindergeld. Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss den Unterhaltsbetrag entsprechend anpassen:
Darüber hinaus können Einkünfte des Kindes, wie beispielsweise ein Lehrlingsgehalt, zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden, nachdem ein pauschaler Ausbildungsmehrbedarf von 100 Euro abgezogen wurde. Ab dem volljährigen Alter sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt zu leisten.
Die genauen Beträge der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 können Sie hier einsehen:
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