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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung verdeutlicht, dass das Zerreißen eines Testaments als Widerruf angesehen werden muss. Selbst wenn die zerrissenen Teile des Testaments danach in einem Bankschließfach aufbewahrt werden, bleibt dieser Widerruf bestehen. Ein Testament stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, das vom Erblasser jederzeit widerrufen werden kann.
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, wie das widersprüchliche Verhalten eines Erblassers einzuschätzen ist, der ein von ihm erstelltes Testament in zwei Teile zerreißt und diese anschließend im Bankschließfach aufbewahrt. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Zerstörung des Testaments eindeutig als Widerruf des zuvor verfassten Testaments zu betrachten ist.
Im Erbrecht existieren eindeutige gesetzliche Vorschriften zum Widerruf eines Testaments. Nach § 2253 BGB habe ich als Erblasser die Möglichkeit, ein Testament sowie darin enthaltene letztwillige Verfügungen jederzeit zu widerrufen. In der Regel geschieht der Widerruf durch ein neues Testament, gemäß § 2254 BGB. Darüber hinaus kann ich ein Testament auch konkludent widerrufen, wenn ich die Testamentsurkunde mit der Absicht vernichte oder verändere, das Testament aufzuheben (§ 2255 BGB). Des Weiteren gilt die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung ebenfalls als Widerruf, gemäß § 2256 BGB.
Wenn Sie Fragen zum Widerruf eines Testaments oder zu anderen erbrechtlichen Themen haben, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Beratung zum Thema Testament und Erbrecht, um Ihre rechtlichen Ansprüche sicher zu gestalten.
Im Fall, der vom OLG Frankfurt entschieden wurde, war der Erblasser in seiner letzten Ehe kinderlos. Nach seinem Tod stellte die Witwe einen Antrag auf einen Erbschein gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Das Nachlassgericht erteilte daraufhin einen gemeinsamen Erbschein für die Witwe und die noch lebende Mutter des Erblassers.
Ein gemeinsames Testament, das sowohl die Witwe als auch die Mutter des Erblassers berücksichtigt, kann zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen, insbesondere hinsichtlich des Erbscheins und der Erbfolge.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung in Angelegenheiten des Erbrechts suchen, stehe ich als erfahrener Rechtsanwalt Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung im Erbrecht, um Ihre Erbansprüche rechtlich abzusichern und zu klären.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied, dass das Nachlassgericht die Einziehung des erteilten Erbscheins zu Recht abgelehnt hat. Nach § 2362 BGB kann ein Erbschein nur dann eingezogen werden, wenn sich herausstellt, dass er unrichtig ist. Der Beschwerdeführer konnte jedoch nicht nachweisen, dass der bereits erteilte Erbschein unrichtig geworden ist. Ein Erbschein gilt als unrichtig, wenn er nicht die rechtmäßigen Erben ausweist, was in diesem Fall jedoch nicht zutraf.
Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Klärung Ihrer Erbansprüche sowie der Gültigkeit eines Erbscheins.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied, dass die Aufbewahrung eines zerrissenen Testaments in einem Schließfach die gesetzliche Vermutung des Widerrufs nicht widerlegt. Gemäß § 2255 BGB wird bei einer Änderung an der Urkunde, die typischerweise die Absicht dokumentiert, den Inhalt nicht beizubehalten, gesetzlich vermutet, dass die Absicht des Erblassers im konkreten Fall der Widerruf war. Auch wenn die Testamentsurkunde anschließend in einem Bankschließfach aufbewahrt wurde, reicht dies nicht aus, um die Widerrufsabsicht zu widerlegen.
Das Landgericht (LG) stellte zudem fest, dass der Erblasser das Schließfach nicht ausschließlich zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments genutzt hatte. Aus 31 dokumentierten Öffnungen des Schließfachs während des Lebens des Erblassers schloss das LG, dass das Schließfach zu unterschiedlichen Zwecken genutzt wurde.
Darüber hinaus hielt das OLG die Möglichkeit für äußerst unwahrscheinlich, dass die Testamentsurkunde versehentlich zerrissen wurde. Die gleichmäßige Zerteilung der Urkunde in zwei Teile ließ vielmehr darauf schließen, dass der Erblasser die Urkunde absichtlich und mit Widerrufsabsicht zerstörte.
Falls Sie Hilfe bei der rechtlichen Beurteilung von Testamenten oder deren Widerrufen benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
Im vorliegenden Fall blieb es bei dem Erbschein, der auf die Witwe des Erblassers sowie dessen noch lebende Mutter ausgestellt wurde. Die dritte Person, die im Testament als Alleinerbin benannt wurde, legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Diese wurde jedoch erfolglos abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass der erteilte Erbschein korrekt die gesetzlichen Erben ausweist.
Diese Entscheidung verdeutlicht, wie entscheidend es ist, die rechtmäßigen Erben klar und rechtzeitig zu bestimmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie Unterstützung bei der Klärung von Erbschaftsfragen oder Erbscheinsverfahren benötigen, stehe ich als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich für eine umfassende rechtliche Beratung im Erbrecht, um Ihre Erbansprüche zu klären und rechtssicher durchzusetzen.
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