In Erbengemeinschaften kommt es oft vor, dass ein Miterbe blockiert oder den Verkauf von Nachlassobjekten verweigert. Eine Erbengemeinschaft entsteht dann, wenn mehrere Personen durch testamentarische Verfügungen oder die gesetzliche Erbfolge den Nachlass eines Erblassers erben.
Ist der Nachlass hauptsächlich in Form von Geld vorhanden und sind die Erbanteile der Miterben klar geregelt, kann der Nachlass relativ unkompliziert verteilt und das Geld ausgezahlt werden.
Problematiken ergeben sich jedoch, wenn zum Nachlass Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke gehören, die nicht einfach aufgeteilt werden können.
In solchen Fällen muss die Erbengemeinschaft sich einig werden, wie diese Vermögenswerte verwaltet werden sollen. Oft fehlt jedoch diese Einigkeit, und es kommt zu Auseinandersetzungen über die Verteilung des Nachlasses, die sogenannte Erbauseinandersetzung.
Aber was kann ich tun, wenn eine Erbauseinandersetzung aufgrund der Blockade eines Miterben oder der Weigerung, eine Immobilie zu verkaufen, nicht möglich ist? Hier sind einige Lösungsansätze, um solche Konflikte in Erbengemeinschaften zu bewältigen: