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Im Familienrecht wird der Entzug des Sorgerechts nur in Betracht gezogen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Kindesschutzrechtliche Maßnahmen müssen stets vorrangig auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist der Entzug des Sorgerechts nicht gerechtfertigt, wenn ein Elternteil lediglich versucht, den anderen Elternteil zu manipulieren und dies zulasten des Kindes geht. Vielmehr muss das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen, unabhängig von den elterlichen Konflikten.
Sollten Sie in einem Sorgerechtsstreit oder bei der Durchsetzung von Kindesschutzmaßnahmen rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine rechtliche Beratung. Ich setze mich für das Wohl Ihres Kindes und eine faire Lösung im Sorgerechtsstreit ein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat klargestellt, dass Maßnahmen im Kindesschutzrecht, selbst wenn erhebliche Teile der Konfliktdynamik der Eltern im Verhalten der Mutter begründet sein sollten, stets streng am Wohl des Kindes orientiert sein müssen. Die Entscheidung, das Sorgerecht zu entziehen oder zu ändern, darf nicht darauf abzielen, „persönliche Defizite zwischen den Eltern auszugleichen oder vermeintliches Fehlverhalten zu sanktionieren“, wie das OLG abschließend betonte. Maßstab für eine Sorgerechtsentscheidung muss vielmehr das Kindeswohl sein, das an oberster Stelle steht.
Der Beschluss des OLG vom 29.01.2025 (1 UF 186/24) ist unanfechtbar und stellt eine bedeutende Klarstellung im Familienrecht dar.
Falls Sie sich in einem ähnlichen Konflikt im Familienrecht befinden oder rechtliche Unterstützung im Bereich Sorgerecht und Kindeswohl benötigen, kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine professionelle Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, das Beste für Ihr Kind zu erreichen und Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht durchzusetzen.
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