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Der digitale Nachlass betrifft uns alle – früher oder später. Fast jeder Mensch hat seine Spuren im Internet hinterlassen. Auch wenn jemand verstirbt, bleiben diese Spuren erhalten. Sei es das Profil bei Social Media Plattformen wie Facebook, der Account bei E-Mail-Anbietern, die Fotosammlung in der Cloud bei Google oder ein Abo-Konto. Obwohl der digitale Nachlass unseren Alltag begleitet, haben die meisten Menschen keine genaue Vorstellung davon. Oftmals kennen Angehörige nicht den Internetauftritt des Verstorbenen oder die Erben wissen nicht, wie sie mit den Accounts umgehen sollen.
Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren:
Was alles zum digitalen Nachlass gehört;
Was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschieht;
Und was Sie als Inhaber vorab oder als Angehöriger im Erbfall tun können.
Zum digitalen Nachlass (auch digitales Erbe) gehören alle rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen, die der Verstorbene hinterlassen hat. Dazu zählen beispielsweise:
Verträge mit Providern, wie z.B. E-Mail-Accounts, Domains oder Streaming-Dienste
Konten in sozialen Netzwerken, inklusive aller Nutzungsdaten wie Chatprotokolle
Konten bei Online-Banking-Anbietern, Versandhandelsplattformen oder Datenbanken
Offline-Daten auf lokalen Speichermedien, wie z.B. USB-Sticks, Festplatten oder Handys
Online-Daten in digitalen Sammlungen von Musik, Film, Fotos oder sonstigen Daten
Im Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession, das besagt, dass die Erben vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Dies schließt auch den digitalen Nachlass mit ein. Als Angehöriger übernehmen Sie automatisch im Erbfall sowohl die Eigentumsrechte als auch die Nutzungsrechte an den Daten und Konten des Verstorbenen und treten in die Verträge mit den (Internet-)Dienstleistern ein.
Daraus ergibt sich, dass die Daten erhalten bleiben und die Verträge weiterhin gültig sind. Die Dienstleister haben daher Ansprüche auf Zahlungen gegenüber den Erben, während die Erben Zugang zu den Daten und Konten erhalten. Auch wenn das Konto durch ein Passwort geschützt ist, müssen die Dienstleister den Erben nach dem Tod Zugriff gewähren. Allerdings haben die Erben keinen Anspruch darauf, das Passwort für offline geschützte Daten wie einen USB-Stick zu umgehen.
Die genauen Regelungen zum Umgang mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister festgelegt sein. Es ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen wirksam sind.
Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr „normales“ Erbe regeln – sollten Sie sich auch um Ihre Daten und Konten kümmern. Auch als Erbe ist es möglich, den digitalen Nachlass zu regeln. Das digitale Erbe unterliegt dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir informieren Sie darüber, was Sie als Nutzer oder Erbe beachten sollten:
Was Sie als Nutzer tun können:
Was Sie als Erbe tun können:
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