Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem bedeutenden Fall im Familienrecht die Rechte eines biologischen Vaters eines dreijährigen Kindes gestärkt. Der Vater hatte Verfassungsbeschwerde erhoben und geltend gemacht, dass sein Elternrecht gemäß Artikel 6 Absatz 2 GG (Grundgesetz) verletzt worden sei. Das BVerfG gab der Beschwerde statt (Urteil vom 09.04.2024, Aktenzeichen 1 BvR 2017/21).
Das Gericht urteilte, dass die relevante Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, nämlich § 1600 BGB, die Elternrechte biologischer Väter nicht angemessen berücksichtigt und sie beeinträchtigt, ohne dass dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre.
Nach dem Urteil am Dienstag bleibt dem Gesetzgeber nichts anderes übrig, als im Rahmen einer Reform die Rechtsstellung biologischer Väter zu stärken.