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Wasserburger Str. 10
83278 Traunstein
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Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
Las Vegas, Venedig oder tropische Palmen am Strand bieten oft eine romantische Kulisse für eine Hochzeit. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass eine Eheschließung einen rechtlich bindenden Vertrag darstellt, der viele Auswirkungen hat.
Der Ort der Hochzeit bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich andere rechtliche Aspekte wie das Namensrecht, der Güterstand oder das Sorgerecht für Kinder richten.
Insbesondere wenn die Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben, ist eine separate Prüfung erforderlich.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Ehevertrag zu erstellen.
Ob ein deutsches Gericht oder eine Behörde deutsches oder ausländisches Recht anwenden muss, wird durch das internationale Privatrecht bestimmt.
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe:
Zur Zeit der Eheschließung müssen die rechtlichen Voraussetzungen (ledig sein, Mindestalter) nach dem Heimatrecht beider Verlobten erfüllt sein.
Die Form der Eheschließung muss am Ort der Hochzeit eingehalten werden.
Die ausländische Heiratsurkunde dient als Nachweis für eine im Ausland geschlossene Ehe.
Ein Auslandsbezug des Unterhaltsrechts besteht immer dann, wenn entweder die Person, die Unterhalt erhält, oder die Person, die zur Unterhaltzahlung verpflichtet ist, sich im Ausland befindet.
In Europa gibt es kein einheitliches Unterhaltsrecht.
Zuerst muss ermittelt werden, welches Gericht international zuständig ist.
Die Europäische Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) gilt vorrangig für alle EU-Mitgliedstaaten.
Dies bedeutet, dass auch das im Ausland lebende Elternteil in Anspruch genommen werden kann, wenn das Kind in Deutschland lebt.
Die Parteien können bezüglich bestehender und zukünftiger Unterhaltsstreitigkeiten eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen.
Bei Unterhalt für minderjährige Kinder ist dies jedoch nicht möglich.
In diesem Fall ist das Gericht am Aufenthaltsort des Kindes zuständig.
Das Haager Unterhaltsprotokoll (HUP) regelt die Anwendung des Familienrechts.
Es gilt für alle Mitglieds- und Nichtmitgliedsstaaten.
Es kann, mit Ausnahme des Kindesunterhalts, auch eine Rechtswahl getroffen werden.
Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger ins Ausland gezogen sind, können Sie mit Hilfe eines Anwalts Anpassungen durchsetzen.
Abhängig von den Lebenshaltungskosten kann dies zu einer Erhöhung oder Reduzierung des Unterhaltsanspruchs führen.
Internationale Familienkonstellationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht haben ihre Expertise an den Fortschritt angepasst und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Internationalen Familienrechts.
Im Rahmen von Scheidungsverfahren mit Bezug zum Ausland unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Durchführung. Wir helfen Ihnen, ein Anerkennungsverfahren einzuleiten, und bieten Ihnen Beratung zur kostengünstigsten Durchführung einer Scheidung. Planen Sie eine Hochzeit im Ausland? Wir sorgen dafür, dass Ihre Ehe rechtssicher anerkannt wird.
Auch im Bereich des internationalen Unterhaltsrechts stehen wir Ihnen zur Seite: Wir unterstützen Sie dabei, internationale Unterhaltstitel zu erwirken und durchzusetzen. Hat der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt? In diesem Fall kann es zu Anpassungen des Unterhalts aufgrund veränderter Lebenshaltungskosten im Ausland kommen.
Ich, als Rechtsanwalt für internationales Familienrecht, verfüge über umfangreiche Erfahrung mit internationalen Fällen. Um Ihnen eine umfassende Beratung zu gewährleisten, arbeite ich in solchen Fällen häufig mit ausländischen Kollegen zusammen.
Für das Güterrecht, welches bei einer Scheidung von besonderer Bedeutung ist, ist die EU-Güterrechtsverordnung (GüVO) maßgeblich. Diese Verordnung wurde von den europäischen Staaten vereinbart und besagt, dass bei Ehen das Recht des Landes gilt, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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