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Wenn Sie daran interessiert sind, ein Testament zu erstellen, Ihre Nachlassregelung zu überprüfen und dabei auch Steuern zu sparen, sind Sie bei uns genau richtig.
In Deutschland gibt es täglich Erbfälle, die oft zu Konflikten innerhalb von Familien führen. Durch ein Testament können Sie Streitigkeiten und Ärger vermeiden. Wenn kein Testament (auch als letztwillige Verfügung bekannt) vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mit einem Testament hingegen haben Sie die Möglichkeit, selbst festzulegen, wer welchen Anteil erben soll und bestimmte Verwandte vom Erbe auszuschließen.
Es ist äußerst wichtig, dass Ihr letzter Wille berücksichtigt wird und rechtsgültig ist. Es gibt zahlreiche Bestimmungen, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament gültig ist. Andernfalls ist Streit um den Nachlass vorprogrammiert. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments und prüfen, wie Sie steueroptimiert vererben können, um sicherzustellen, dass Ihr Erbe nicht dem Zufall überlassen wird.
Um sicherzustellen, dass Ihr Testament rechtlich gültig ist, müssen Sie folgende wichtige Dinge beachten:
Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der der Erblasser seinen Erben bestimmt. Gemäß dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erbe in alle Rechtspositionen des Erblassers ein und erbt somit das gesamte Vermögen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einzelne Teile des Erbes individuell zu vererben.
Das Testament ermöglicht verschiedene Festlegungen, wie zum Beispiel den Entzug oder die Beschränkung des Pflichtteils, die Erbeinsetzung, die Enterbung, Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen bei einer Erbengemeinschaft.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss der Testator mindestens 16 Jahre alt sein und geistig in der Lage sein, seinen letzten Willen zu äußern, um testierfähig zu sein.
Es gibt bestimmte Formvorschriften, die eingehalten werden müssen. Das Testament kann vor einem Notar erstellt werden, wobei die Form der Erklärung frei ist und der Notar ein entsprechendes Dokument erstellt. Alternativ kann das Testament eigenhändig geschrieben und am Ende unterschrieben werden. Wichtig ist es, das Datum und den Ort der Erstellung anzugeben, um spätere Änderungen oder neue Testamente nachverfolgen zu können. Etwaige Ergänzungen müssen ebenfalls unterschrieben werden. Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner können ein gemeinsames Testament erstellen, wobei ein Ehegatte es handschriftlich verfasst und beide es unterschreiben. Stirbt ein Ehegatte vor dem anderen, kann das Testament nicht mehr geändert oder widerrufen werden.
Es ist auch möglich, ein öffentliches notarielles Testament oder ein privat handschriftliches Testament zu erstellen. Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament, wie das Berliner Testament, verfassen, bei dem sich beide gegenseitig einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des zuletzt verstorbenen Ehegatten werden.
Ein Testament kann jederzeit geändert, widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Es darf jedoch keine Sittenwidrigkeit oder einen Gesetzesverstoß enthalten. Zum Beispiel darf gemäß dem Heimgesetz weder Einrichtungen noch Mitarbeitern von Heimeinrichtungen begünstigt werden.
Um zukünftige Erben rechtlich zu binden und Gegenleistungen festzulegen, wie zum Beispiel Besuche, Pflegeleistungen oder Grabpflege, ist ein notariell beurkundeter Erbvertrag erforderlich.
Das Nachlassgericht, das normalerweise am Wohnsitz des Erblassers ansässig ist, ist zuständig für verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses. Dazu gehören die Ausstellung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erklärung der Erbausschlagung, die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers.
Kosten:
Steuern:
Umfang der Steuer:
Freibeträge/Steuerklassen/Steuersätze:
Möglichkeiten der Steueroptimierung:
Mithilfe einer letztwilligen Verfügung hat der Erblasser die Möglichkeit, im Falle seines Todes selbst über die Verteilung seines Nachlasses zu entscheiden und die gesetzliche Erbfolge damit zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht die Möglichkeit vor, entweder ein (gemeinschaftliches) Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. In diesen Dokumenten können die Erben bestimmt werden, ebenso wie die Aufteilung des Nachlasses sowie eventuelle Auflagen und Vermächtnisse.
Wenn Sie kein Testament erstellt haben oder wenn es für ungültig erklärt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Erbrecht des Ehegatten/Lebenspartners, der Nachkommen und anderer Verwandter richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Auch der Pflichtteil ist im BGB festgelegt.
Als Rechtsanwalt möchte ich Sie darüber informieren, dass im Falle einer Erbschaft der Erbe dazu verpflichtet ist, Erbschaftssteuer zu zahlen. Bei Schenkungen hingegen ist der Beschenkte zur Zahlung von Schenkungssteuer verpflichtet, sofern das übertragene Vermögen den Freibetrag übersteigt. Die genaue Höhe der Freibeträge und Steuersätze hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad oder Güterstand ab.
Um ein notarielles Testament zu erstellen, müssen Sie dem Notar Ihren letzten Willen erklären. Der Notar formuliert dann das Testament entsprechend Ihren Angaben und Sie unterschreiben es. Bei einem privaten Testament müssen Sie es selbst in Handschrift verfassen und unterschreiben. Es ist auch möglich, dass Ihnen ein Rechtsanwalt einen Entwurf erstellt, den Sie wörtlich abschreiben können.
Es existieren grundsätzlich zwei Arten von Testamenten: das private handschriftliche Testament und das notarielle öffentliche Testament. Das notarielle Testament wird in Anwesenheit eines Notars verfasst und anschließend dem Nachlassgericht übergeben, wo es aufbewahrt wird. Das private Testament hingegen kann entweder alleine oder gemeinsam mit dem Ehepartner niedergeschrieben werden. Zusätzlich besteht die Option, ein Nottestament zu verfassen.
Sie können gemeinsam mit Ihrem Ehegatten/Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Dabei verfasst eine Person den Entwurf in Handschrift, der zuvor gemeinsam vereinbart wurde, und beide unterschreiben das Testament gemeinsam. Es ist zu beachten, dass keine Änderungen an den gegenseitigen Verfügungen vorgenommen werden können, nachdem eine der Personen verstorben ist.
Der Empfänger des Vermächtnisses erwirbt durch Vertrag einen Anspruch gegenüber dem Erben darauf, dass die im Nachlass verbliebenen Vermögenswerte erfüllt werden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist ein Wohnrecht für den überlebenden Ehegatten. Bei einer Auflage wird der Erbe dazu verpflichtet, eine spezifische Handlung durchzuführen oder zu unterlassen, zum Beispiel die Pflege eines Grabes.
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