Um sicherzustellen, dass Ihr Testament rechtlich gültig ist, müssen Sie folgende wichtige Dinge beachten:
Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der der Erblasser seinen Erben bestimmt. Gemäß dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erbe in alle Rechtspositionen des Erblassers ein und erbt somit das gesamte Vermögen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einzelne Teile des Erbes individuell zu vererben.
Das Testament ermöglicht verschiedene Festlegungen, wie zum Beispiel den Entzug oder die Beschränkung des Pflichtteils, die Erbeinsetzung, die Enterbung, Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen bei einer Erbengemeinschaft.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss der Testator mindestens 16 Jahre alt sein und geistig in der Lage sein, seinen letzten Willen zu äußern, um testierfähig zu sein.
Es gibt bestimmte Formvorschriften, die eingehalten werden müssen. Das Testament kann vor einem Notar erstellt werden, wobei die Form der Erklärung frei ist und der Notar ein entsprechendes Dokument erstellt. Alternativ kann das Testament eigenhändig geschrieben und am Ende unterschrieben werden. Wichtig ist es, das Datum und den Ort der Erstellung anzugeben, um spätere Änderungen oder neue Testamente nachverfolgen zu können. Etwaige Ergänzungen müssen ebenfalls unterschrieben werden. Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner können ein gemeinsames Testament erstellen, wobei ein Ehegatte es handschriftlich verfasst und beide es unterschreiben. Stirbt ein Ehegatte vor dem anderen, kann das Testament nicht mehr geändert oder widerrufen werden.
Es ist auch möglich, ein öffentliches notarielles Testament oder ein privat handschriftliches Testament zu erstellen. Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament, wie das Berliner Testament, verfassen, bei dem sich beide gegenseitig einsetzen und die gemeinsamen Kinder Erben des zuletzt verstorbenen Ehegatten werden.
Ein Testament kann jederzeit geändert, widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Es darf jedoch keine Sittenwidrigkeit oder einen Gesetzesverstoß enthalten. Zum Beispiel darf gemäß dem Heimgesetz weder Einrichtungen noch Mitarbeitern von Heimeinrichtungen begünstigt werden.
Um zukünftige Erben rechtlich zu binden und Gegenleistungen festzulegen, wie zum Beispiel Besuche, Pflegeleistungen oder Grabpflege, ist ein notariell beurkundeter Erbvertrag erforderlich.
Das Nachlassgericht, das normalerweise am Wohnsitz des Erblassers ansässig ist, ist zuständig für verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses. Dazu gehören die Ausstellung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erklärung der Erbausschlagung, die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers.