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Rechtsanwalt für Einvernehmliche Scheidungen in Traunstein

Fachanwalt für Familienrecht in Traunstein

Sie wünschen eine zügige und unkomplizierte Auflösung Ihrer Ehe?

Sie und Ihr Partner haben bereits eine Vereinbarung über die Scheidung getroffen? Es besteht kein Groll zwischen Ihnen und Sie möchten die Scheidung nur noch schnell und unkompliziert abschließen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend dafür ist der beidseitige Wunsch der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Es ist nicht erforderlich, dass beide Ehepartner in allen Aspekten der Scheidung einig sind, da wichtige Scheidungsfolgen vor der Einreichung des Scheidungsantrags geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Sie ist kostengünstiger und zeitsparender als eine streitige Scheidung oder eine Härtefallscheidung. Insbesondere in Bezug auf Kinder können wichtige Angelegenheiten wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Darüber hinaus müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen, wodurch Sie die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen. Durch die Einigkeit ersparen Sie sich auch einen langwierigen Scheidungsprozess.

Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt auf!

Welche Faktoren machen die Scheidungskosten aus?

Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option unter allen verfügbaren Scheidungsmöglichkeiten, da Sie nur die Kosten für einen Anwalt tragen müssen. Die Kosten für die Scheidung werden vom Gesetzgeber im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Diese umfassen unter anderem Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner multipliziert mit drei Monaten ergibt. Zusätzlich kann noch ein Versorgungsausgleich von 10 % anfallen. Wenn einer der Ehepartner kein regelmäßiges Einkommen hat, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) gewährt werden. Um diese Unterstützung zu erhalten, sollten Sie als Antragsteller finanziell bedürftig sein und Ihr Fall Aussicht auf Erfolg haben.

Sind Sie auf der Suche nach einem geeigneten Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine transparente und effiziente Betreuung vom ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Ehescheidung. Zudem erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Scheidung einvernehmlich erfolgen kann?

Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor:

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
  • Es liegt keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr vor, und eine baldige Wiederherstellung ist nicht in Sicht.
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben und soll vor überstürzten Entscheidungen schützen.
  • Falls Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, empfiehlt es sich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies dann als Beweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Außerdem können auch Aussagen von Bekannten Ihre Aussage unterstützen.
  • Wenn Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis dienen.
  • Um die Einvernehmlichkeit zu gewährleisten, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Scheidungsfolgen austauschen. Wenn Ihnen dies schwerfällt, kann auch ein Mediator eingeschaltet werden.
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, können Sie einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen, um prüfen zu lassen, ob Sie bereits alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Eventuelle Unstimmigkeiten können auf diese Weise auch außergerichtlich geklärt werden. Um Ihre Scheidung so schnell wie möglich abschließen zu können, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch und vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung!

Wie sieht der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung aus?

Wenn Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, stellt sich oft die Frage nach dem Ablauf. Sie haben bereits den ersten und schwierigsten Schritt getan, indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben. Als nächstes sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht suchen. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner auf den Anwalt einigen, wird der Anwalt beauftragt. Nun muss der Scheidungsantrag vorbereitet werden, der dann bei Gericht eingereicht wird. Alle relevanten Fragen zur Scheidungsfolgen müssen im Einvernehmen mit einem Anwalt geklärt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer kann weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen?
  • Wer bekommt welche Teile des Hausrats?
  • Wie sollen gemeinsame Verbindlichkeiten gehandhabt werden?
  • Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt zukünftig die Kosten für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf usw.)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Gerichtstermin festgelegt, an dem beide Ehepartner teilnehmen müssen. Bei diesem Termin besteht die letzte Möglichkeit, die Scheidung abzulehnen. Andernfalls wird die einvernehmliche Scheidung vollzogen, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wenn Sie und Ihr Partner immer noch über wichtige Scheidungsfolgen streiten, können wir Ihnen dabei helfen, Ihren Scheidungsantrag gemeinsam zu erstellen. Uns ist wichtig, dass die Scheidung nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen abläuft.

Ich übernehme die Abwicklung Ihrer Scheidung

Wenn Sie derzeit einen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, der kompetent und erfahren ist, dann können wir Ihnen behilflich sein. Wir bieten Ihnen nicht nur eine juristische Betreuung auf höchstem Niveau, sondern stehen Ihnen auch menschlich zur Seite. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung, die weniger Streit und Kosten bedeutet, handelt es sich immer noch um eine Ehescheidung. Neben den Gefühlen von Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor dar. Darüber hinaus müssen viele rechtliche Angelegenheiten geklärt werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn spezielle Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung sind für Laien oft schwer zu erkennen und schwer einzuschätzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine unabhängige und fachkundige Sichtweise hinzuzuziehen, um außergerichtliche Streitigkeiten beizulegen und Ihre Scheidungskosten zu berechnen. Darüber hinaus benötigen Sie gesetzlich einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vor dem Familiengericht vertritt. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie in guten Händen sind.

Wenn Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden haben, kann ich Ihnen helfen, den Prozess so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie eine umfassende Erstberatung!

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn Eheleute sich trennen möchten, gibt es keine offizielle Stelle, bei der sie dies anzeigen können. Stattdessen kann für den Nachweis der Trennung der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung herangezogen werden. Alternativ können Zeugen bestätigen, seit wann das Ehepaar getrennt lebt. Falls die Trennung innerhalb derselben Wohnung stattfindet, reicht auch eine schriftliche Vereinbarung als Nachweis aus.
Bei diesem Thema geht es um die Verteilung des Vermögens, das während der Ehe von den Eheleuten aufgebaut wurde. Falls kein Ehevertrag besteht, sieht das Gesetz vor, dass beide Eheleute jeweils zur Hälfte am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt werden sollen. Um eine Berechnung vorzunehmen, ist es erforderlich, dass Ihr gesamtes Vermögen dokumentiert wird.
Das Nettoeinkommen beider Ehegatten wird multipliziert und mit 3 Monaten multipliziert, um den Verfahrenswert zu ermitteln. Gegebenenfalls wird der Versorgungsausgleich in Höhe von 10 % hinzugerechnet. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten.
Es ist häufig der Fall, dass die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedlich hoch sind. Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab, diese Unterschiede auszugleichen. Gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern zu gleichen Teilen (je 50 Prozent) angerechnet.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Um dafür in Frage zu kommen, muss der Antragsteller bedürftig sein und das Verfahren muss Aussicht auf Erfolg haben.
Als bedürftig gelten Sie, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Erst in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt müssen Sie dann eine angemessene Erwerbstätigkeit suchen, die Ihren Fähigkeiten, Ihrer Ausbildung, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit entspricht.
Nach den geltenden Bestimmungen gilt jemand als leistungsfähig, wenn er in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, ohne dabei seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem zahlenden Elternteil stets ein Selbstbehalt gewährleistet werden. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Eigenbedarf derzeit 1.280 Euro für erwerbstätige Personen und 1.180 Euro für nichterwerbstätige Personen.
Dies ist eine in ganz Deutschland anerkannte Richtlinie für den Bedarf an Unterhalt, die auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder basiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert regelmäßig die Unterhaltssätze in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.

Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist nach dem BGB zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn Sie nach der Trennung nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren und Ihr Expartner ein ausreichendes Einkommen hat, haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung. Um diesen Unterhalt zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und das gesamte Einkommen Ihres Ehepartners angeben.

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