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Ein Ehevertrag schafft eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Auseinandersetzungen und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.
Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.
Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unerwarteten finanziellen Konsequenzen im Fall einer Scheidung.
Wichtige Gründe für einen Ehevertrag:
Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten:
Ohne einen Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Falle einer Scheidung kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte veräußert werden müssen.
Ein Ehevertrag sorgt hier für Sicherheit.
Regelung des Versorgungsausgleichs:
Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Ansprüche auf Altersvorsorge werden im Scheidungsfall durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Wie diese Aufteilung im Sinne beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.
Transparenz bei Unterhaltsansprüchen:
Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.
Ohne vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichheiten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung hinsichtlich Höhe, Dauer und Bedingungen.
Ehevertrag als Steuersparmodell:
Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Übertragung von Vermögen.
Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Freibeträge der Schenkungsteuer zu belasten.
Dies kann eine effektive Möglichkeit sein, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert zu übertragen.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Unsicherheiten und hilft, langwierige Streitigkeiten im Falle einer Scheidung zu vermeiden. Lassen Sie sich von mir, einem erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht, beraten, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtswirksam ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und beide Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Aufgabe des Notars beschränkt sich darauf, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.
Warum ich als Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unverzichtbar bin
Während der Notar neutral bleibt, vertrete ich als Rechtsanwalt gezielt die Interessen meines Mandanten und setze diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht kann ich zudem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell optimieren, insbesondere wenn Eingriffe in den Güterstand vorgenommen werden.
Wann Sie mich für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten
Ihr Ehepartner ist anwaltlich vertreten – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchten Sie Ihr Vermögen absichern.
Vertragliche Einschränkungen zu Ihren Lasten – Ihr Partner möchte sein Vermögen schützen, wodurch Ihnen Nachteile entstehen könnten.
Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Eingriffen in den Güterstand kann meine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Ein Ehevertrag bringt Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Fall einer Scheidung. Er bietet persönlichen Vermögensschutz, verhindert langwierige Auseinandersetzungen und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?
Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Wahl des Güterstandes.
In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, doch Ehepartner können vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Die Entscheidung für den geeigneten Güterstand betrifft nicht nur den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine individuelle Anpassung sorgt für mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.
Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall
Im Falle einer Scheidung werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt.
Ein Ehevertrag ermöglicht es, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu finden.
Es ist zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann.
Daher sollten verschiedene Szenarien sorgfältig durchdacht und vertraglich geregelt werden.
Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?
Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten nach der Trennung.
Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:
Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)
Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)
Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?
Ehepartner können bestimmen, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird.
Solche Vereinbarungen können auch im Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich bindend zu machen.
Wenn trotz modifizierter Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand weiterhin besteht, gelten Verfügungsbeschränkungen.
<spanSo kann ein Ehepartner nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.
Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag
Bei internationalen Ehen kann im Ehevertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung zur Anwendung kommen soll.
Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.
Diese Regelung ist besonders sinnvoll für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen.
Da hier komplexe internationale Rechtsvorschriften gelten, empfehle ich die Beratung durch einen auf internationales Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Ein Ehevertrag lässt sich individuell an die Lebenssituation und die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner anpassen. Je nach Familie und Einkommenssituation existieren unterschiedliche vertragliche Regelungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Streitigkeiten im Falle einer Scheidung vermeiden. Hier sind einige typische Szenarien, in denen ein Ehevertrag besonders ratsam ist:
Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch
Wenn beide Partner bereits längere Zeit zusammenleben und finanziell unabhängig sind, besteht oft der Wunsch, die gesetzlichen Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen.
In diesem Fall kann vertraglich festgelegt werden, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.
So bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt.
Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch
Hier könnte ein zweistufiger Ehevertrag von Vorteil sein:
Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss von Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu wahren.
Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil abzusichern, der hauptsächlich für die Betreuung zuständig ist. Dies kann Unterhaltsregelungen und Zugewinnausgleich beinhalten.
Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens
Wenn einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Andernfalls könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung wirtschaftlich gefährdet sein.
Zusätzlich lassen sich vereinfachte Regelungen für Versorgungsausgleich und Geschiedenenunterhalt treffen, um unvorhergesehene Belastungen zu vermeiden.
Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“
Wenn ein Partner mit erheblichem Vermögen in die Ehe eintritt, besteht häufig der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.
Besonders Eltern wohlhabender Ehepartner möchten oft verhindern, dass Familienvermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird.
Ein Ehevertrag kann hierbei klare Regelungen festlegen, um Vermögenswerte gezielt abzusichern.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Risiken und schafft klare Verhältnisse – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Ich berate Sie persönlich, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich bestmöglich zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Die Ausgaben für einen Ehevertrag setzen sich aus den Notargebühren sowie gegebenenfalls den Honoraren eines Anwalts und Steuerberaters zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann das Honorar eines Anwalts individuell ausgehandelt werden.
Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag ist nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wird.
Die Notarkosten basieren auf dem Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG die Summe der aktuellen Vermögenswerte beider Ehepartner abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten beinhaltet.
Auf dieses Reinvermögen wird eine doppelte Gebühr erhoben.
Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Reinvermögen der Ehepartner. Hierbei fällt gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr an, auf die zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben wird.
Reinvermögen: 40.000 EUR
Notargebühr: 290 EUR
Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR
Honorare eines Rechtsanwalts und Steuerberaters
Die Erstellung oder Überprüfung eines Ehevertrags durch einen Rechtsanwalt führt zu zusätzlichen Kosten. Diese sind verhandelbar und orientieren sich in der Regel an:
Zeitaufwand des Rechtsanwalts
Vermögenswerten und Einkommen der Ehepartner
Steuerlichen Aspekten, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden können
Rechtliche Risiken im Hinblick auf die Anfechtung oder Nichtigkeit des Ehevertrags
Ein Ehevertrag dient dazu, die Folgen einer Scheidung bereits im Vorfeld zu regeln – insbesondere in Bezug auf den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und Fragen zum Unterhalt. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um rechtliche Hindernisse zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.
Obwohl im Zivilrecht grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht, unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass bestimmte Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag ungültig sein können, wenn sie einem Ehepartner unangemessen schaden. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Regelungen ändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.
Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er grundlegende rechtliche Prinzipien verletzt. Dies betrifft insbesondere:
Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur eingeschränkt dem Ermessen der Ehegatten unterliegen.
Güterrecht, das grundsätzlich vertraglich frei gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden muss.
Einseitige Lastenverteilung, welche eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.
Bei einem krassen Ungleichgewicht kann der Vertrag als sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine offensichtlich einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.
Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung
Objektive Kriterien:
Krasses Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen
Verbot einseitiger Lastenverteilung
Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen
Subjektive Kriterien:
Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss
Einseitige Dominanz oder Drucksituation
Ungleiche Verhandlungsposition
Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung
Kindeswohl als entscheidender Faktor
Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner untereinander, sondern auch das Kindeswohl.
Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.
Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.
Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren
Stellt ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags fest, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben.
In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte notwendig sein.
Die Ausarbeitung eines Ehevertrags verlangt nach rechtlicher Genauigkeit, um eine zukünftige Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit auszuschließen. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht überprüfe Ihren Ehevertrag hinsichtlich rechtlicher Sicherheit, Fairness und Durchsetzbarkeit. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um spätere rechtliche Streitigkeiten zu verhindern!
Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, existiert eine Vielzahl weiterer vertraglicher Regelungen, die es mir erlauben, die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse meiner Mandanten abzusichern. Diese Vereinbarungen tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden und sorgen für klare Verhältnisse – sei es während einer Trennung, nach einer Scheidung oder im Erbfall.
Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung
Nach einer Trennung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch greifen die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung.
In einer Trennungsvereinbarung können wesentliche Aspekte wie der Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder der Umgang mit gemeinsamen Schulden geregelt werden, um somit spätere Konflikte zu vermeiden.
Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung klar regeln.
Hierzu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und das Sorgerecht.
Diese vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und teure Gerichtsverfahren vermeiden.
Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare
Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar.
Da für Lebensgemeinschaften andere rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden.
Eine klare Vertragsgestaltung verhindert Streit im Falle einer Trennung.
Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln
Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag sorgt dafür, dass im Todesfall das Vermögen gemäß den Wünschen der Ehepartner vererbt wird.
Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung sicherzustellen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall
Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann ich sicherstellen, dass meine Mandanten sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann.
Diese Dokumente sind eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag und sorgen dafür, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare Verhältnisse und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Ich berate Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.
Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.
Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen
Ich analysiere Ihren Ehevertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch im Hinblick auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.
Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen
Ob Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit
Falls ein Ehevertrag eine unangemessene Benachteiligung enthält, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.
Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen
Eheverträge haben oft steuerliche Auswirkungen – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.
Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen
Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.
Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Erbvertrag – durch die geeignete rechtliche Gestaltung schütze ich Ihr Vermögen und vermeide langwierige Streitigkeiten. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!
Ein Ehevertrag stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern dar, die finanzielle und rechtliche Bestimmungen für die Ehe sowie eine potenzielle Scheidung festlegt. Er bietet Schutz vor Vermögensverlusten, langwierigen Scheidungsverfahren und regelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.
Die Ausgaben für einen Ehevertrag bestehen aus Notarkosten und gegebenenfalls aus Anwaltskosten. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen beider Ehepartner. Darüber hinaus können Honorare für meine Beratung und die Erstellung des Vertrags anfallen.
Fehlt ein Ehevertrag, so tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was zur Folge hat, dass das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt werden muss. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs, die nicht stets den persönlichen Interessen gerecht werden.
Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.
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Fr.: 09:00 – 14:00
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