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Arzt darf Erbe sein: Erbeinsetzung im Testament bleibt wirksam

Fachbeitrag im Erbrecht

Der Arzt kann Erbe werden: Die Erbeinsetzung im Testament bleibt gültig.

Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes im Testament ist grundsätzlich zulässig und nicht automatisch ungültig. Dennoch sollte ich als Rechtsanwalt bei der Annahme von Erbschaften oder anderen Zuwendungen besonders vorsichtig sein, um keine berufsrechtlichen Vorschriften zu verletzen. Besonders wichtig ist die Beachtung der kurzen Fristen zur Ausschlagung des Erbes.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 21.12.2023 (Az. 21 W 91/23) in einem Beschwerdeverfahren, dass die Einsetzung eines Hausarztes als Erbe nicht per se ungültig ist. Das Gericht prüfte eingehend, inwiefern berufsrechtliche Regelungen eine solche Erbeinsetzung verhindern könnten. Da es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema gibt, ließ das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.

Wichtig für Ärzte: Berufsrechtliche Vorschriften berücksichtigen

Trotz der rechtlichen Zulässigkeit, einen Arzt als Erben einzusetzen, ist es für Ärzte wichtig, bei der Annahme eines Erbes sorgfältig zu überprüfen, ob die berufsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies kann meine berufliche Integrität wahren und mögliche rechtliche Folgen verhindern.

Hausarzt als Erbe: Die Erblasserin bestimmt eine Vertrauensperson.

Im Jahr 2022 verstarb die kinderlose, verwitwete Erblasserin und hinterließ ausschließlich entfernte Verwandte, zu denen sie zu Lebzeiten keine enge Beziehung pflegte. In ihrem handschriftlichen Testament aus dem Jahr 2021 ernannte sie fünf ihr nahestehende Personen zu ihren Erben. Eine dieser Personen war ihr langjähriger Hausarzt, der sie seit 1997 betreut hatte und im Laufe der Zeit zu einer vertrauten Person geworden war.

§ 32 BO-Ä könnte die Erbeinsetzung des Hausarztes ausschließen.

Nach dem Versterben der Erblasserin brachte einer der anderen Erben im Erbscheinsverfahren vor, dass die Einsetzung des Hausarztes als Erbe nichtig sei. Er stützte sich hierbei auf § 32 Abs. 1 der Berufsordnung für Ärzte (BO-Ä), der Ärzten untersagt, Geschenke oder Vorteile von Patienten anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck entstehen könnte, dass ihre ärztliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

In seinem Beschluss ließ das Oberlandesgericht bewusst offen, ob der Hausarzt tatsächlich gegen § 32 Abs. 1 BO-Ä verstoßen hat, indem möglicherweise der Eindruck einer Beeinflussung seiner ärztlichen Unabhängigkeit entstanden sein könnte. Vielmehr richtete sich der Fokus des Gerichts auf die grundsätzliche Frage, ob ein Verstoß gegen § 32 BO-Ä überhaupt zur Nichtigkeit der Erbeinsetzung führen kann.

Wurden Sie als Arzt im Testament benannt? Als Rechtsanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um die berufsrechtlichen Vorschriften zu beachten und die rechtlichen Risiken bei der Annahme des Erbes zu verringern.

Vorrang der Testierfreiheit laut Art. 14 des Grundgesetzes

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass ein Verstoß eines Arztes gegen § 32 BO-Ä nicht automatisch zur Unwirksamkeit seiner Erbeinsetzung im Testament führt. Die Richter hoben hervor, dass eine solche Rechtsfolge die verfassungsrechtlich garantierte Testierfreiheit des Erblassers gemäß Art. 14 Grundgesetz unangemessen einschränken würde. Während die Berufsordnung für Ärzte darauf abzielt, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen zu sichern, richten sich diese Vorschriften ausschließlich an die Ärzte selbst und nicht an die Testierenden. Daher bleibt es dem Erblasser unbenommen, auch den eigenen behandelnden Arzt als Erben einzusetzen.

Stehen Sie vor einer vergleichbaren Herausforderung? Als versierter Rechtsanwalt im Bereich Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, die berufsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und rechtliche Risiken bei der Erbschaft erfolgreich zu umgehen.

Was hat das für Auswirkungen auf die betroffenen Ärzte?

Rechtsanwälte, die in einem Testament als Erben eingesetzt oder anderweitig begünstigt werden, sollten besondere Vorsicht walten lassen. Auch wenn die zivilrechtliche Wirksamkeit der Begünstigung im Testament nicht automatisch aufgehoben ist, können Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören berufsrechtliche Maßnahmen durch die zuständige Kammer sowie potenzielle strafrechtliche Folgen.

Zudem sollten Rechtsanwälte beachten, dass eine Erbschaft grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden kann. Daher ist eine schnelle Prüfung unerlässlich, ob die Annahme der Erbschaft im Einklang mit den landesrechtlichen Vorschriften der Berufsordnung für Rechtsanwälte steht oder Risiken birgt. Eine zeitnahe rechtliche Beratung kann hierbei von Nutzen sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesgerichtshof zu dieser Fragestellung äußern wird.

Wurden Sie als Arzt im Testament berücksichtigt? Als Rechtsanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um berufsrechtliche Vorgaben zu überprüfen und mögliche rechtliche Risiken bei der Annahme des Erbes zu verringern.

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