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Im langanhaltenden Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann, der in Dänemark lebt, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Mutter abgelehnt.
Die bekannte Steakhaus-Erbin kämpft seit Jahren um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder – inzwischen läuft zudem ein Strafverfahren gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentziehung.
Dieser Fall verdeutlicht, wie komplex und emotional belastend Sorgerechtsverfahren mit internationalem Bezug sein können – insbesondere wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder ein möglicher Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum steht.
Ein äußerst brisanter Sorgerechtsfall mit internationalem Bezug weckt großes Interesse: In der Silvesternacht 2023 sollen maskierte Männer den Vater der Kinder, Unternehmensberater Stephan Hensel, überfallen und die beiden Kinder – damals zehn und 13 Jahre alt – gewaltsam nach Deutschland gebracht haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Christina Block, Erbin der renommierten Block House Steakhaus-Kette, die seit Jahren mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht kämpft. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Anklage wegen Kindesentziehung gegen Block sowie ihren Lebensgefährten, den ehemaligen Sportmoderator Gerhard Delling, erhoben.
Darüber hinaus wurde nun auch der familienrechtliche Weg endgültig abgeschlossen: Das Bundesverfassungsgericht hat Blocks Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsverfahren nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 09.04.2025 – 1 BvR 1618/24).
Ich bin im Familienrecht auf grenzüberschreitende Sorgerechtsfälle, Kindesentziehung und internationale Familienkonflikte spezialisiert. Ich vertrete Ihre Rechte mit Weitblick – rechtlich fundiert, diskret und konsequent.
Im komplizierten Sorgerechtsverfahren zwischen mir, Christina Block, und Stephan Hensel geht es um insgesamt vier gemeinsame Kinder. Während eine volljährige Tochter beim Vater in Dänemark lebt und eine 16-Jährige auf eigenen Wunsch bei mir in Hamburg, betrifft das aktuelle Verfahren die zwei jüngeren Kinder.
Diese kehrten nach einem ursprünglich nur kurz geplanten Besuch beim Vater in Dänemark nicht zurück. Stephan Hensel, der dort mit seiner neuen Frau lebt, verweigerte die Rückführung, obwohl die Kinder bei mir in Deutschland leben sollten. Ich erschöpfte sämtliche legale Mittel, um die Kinder zurückzuholen – blieb jedoch vor dem Familiengericht zunächst erfolglos, obwohl der Vater ein gerichtlich angeordnetes Gutachten boykottierte.
Auf meine Beschwerde hin entschied das OLG Hamburg, dass mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Doch auch dieser rechtskräftige Beschluss wurde in Dänemark nicht umgesetzt: Die dortigen Behörden verweigerten die Vollstreckung unter Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung.
Ich bin als Rechtsanwalt für Familienrecht auf grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten, Kinderrückführungsverfahren und Aufenthaltsbestimmungsrecht spezialisiert. Ich begleite Sie durch alle Instanzen – sowohl national als auch international.
Nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit um zwei gemeinsame Kinder mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel sieht sich Christina Block nun strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber. Medienberichten zufolge soll sie ein Entführungskommando beauftragt haben, um ihre Kinder von Dänemark nach Deutschland zu bringen – ein Vorwurf, der momentan im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufgeklärt wird.
Die Hamburger Unternehmerin hatte zuvor vergeblich versucht, ihre Sorgerechtsansprüche sowohl in Deutschland als auch in Dänemark durchzusetzen. Obwohl das OLG Hamburg ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprach, wurde der Beschluss in Dänemark nicht vollstreckt, da die dortigen Behörden das Kindeswohl als gefährdet ansahen. Nach den Erkenntnissen aus den Ermittlungsakten suchte Block daraufhin nach alternativen Wegen: Sie kontaktierte ehemalige Sicherheitsbeamte, Ex-Geheimdienstler und politische Verbindungen. Seit Januar 2024 leben die beiden Kinder wieder bei ihrer Mutter in Hamburg.
Während Christina Block in Dänemark weiterhin juristisch gegen den Sorgerechtsentzug vorgeht, hat ein dortiges Gericht dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen. Auch deutsche Gerichte erklärten sich mittlerweile mehrheitlich für unzuständig, da die Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits längere Zeit in Dänemark lebten.
Ich begleite Mandanten als Rechtsanwalt für Familienrecht bei hochkomplexen Sorgerechtsverfahren mit Auslandsbezug, einschließlich Verfahren zur Kinderrückführung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und internationaler Zuständigkeit.
Christina Block, die sich seit Jahren mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streitet, hat auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Erfolg gehabt. Sie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, da die deutschen Gerichte sich für unzuständig erklärt hatten, nachdem die Kinder längere Zeit in Dänemark gelebt hatten.
Block rügte unter anderem eine Verletzung ihres Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie eine Verletzung ihres Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). Das BVerfG wies die Beschwerde jedoch zurück.
Obwohl ihr Grundrecht auf elterliche Sorge betroffen sei, habe das OLG Hamburg nachvollziehbar dargelegt, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark hätten und dort sozial integriert seien. Die Entscheidung sei mit dem Kindeswohl vereinbar und stelle keine grundlegend fehlerhafte Auslegung des Elternrechts dar.
Auch der frühere Beschluss, mit dem das OLG Hamburg dem Vater das Sorgerecht zugesprochen hatte, könne verfassungsrechtlich nicht mehr überprüft werden – es fehle laut Gericht am Rechtsschutzinteresse, da die Zuständigkeit deutscher Gerichte inzwischen verneint worden sei.
Ich bin auf komplexe Verfahren mit internationalem Bezug, Sorgerechtskonflikte und Verfassungsbeschwerden in familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Ich vertrete Sie mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl – bundesweit und in Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten.
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