Kanzlei Thaler - Anwaltskanzlei Thaler - Ihre rechtliche Sicherheit in Erbrecht, Zivilrecht und Familienrecht

Entzug des Sorgerechts im Familienrecht: Kindeswohl über Elterliche Konflikte

Fachbeitrag im Familienrecht

Entzug des Sorgerechts im Familienrecht: Das Wohl des Kindes über elterliche Konflikte

Im Familienrecht wird der Entzug des Sorgerechts nur in Betracht gezogen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Kindesschutzrechtliche Maßnahmen müssen stets vorrangig auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist der Entzug des Sorgerechts nicht gerechtfertigt, wenn ein Elternteil lediglich versucht, den anderen Elternteil zu manipulieren und dies zulasten des Kindes geht. Vielmehr muss das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen, unabhängig von den elterlichen Konflikten.

Sollten Sie in einem Sorgerechtsstreit oder bei der Durchsetzung von Kindesschutzmaßnahmen rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht gerne zur Verfügung.

Sorgerechtskonflikt und das Wohl des Kindes: Unter welchen Umständen der Entzug des Sorgerechts zulässig ist.

In dem vorliegenden Fall handelt es sich um drei Geschwister im Alter von zwölf, zehn und sieben Jahren. Ihre Eltern sind verheiratet, leben jedoch seit Sommer 2022 getrennt. Seitdem wohnen die Kinder bei ihrer Mutter und haben keinen regelmäßigen und stabilen Kontakt zu ihrem Vater. Der Vater wirft der Mutter vor, die Kinder zu beeinflussen, und macht sie für den fehlenden Kontakt verantwortlich. Nach mehreren Konflikten und verschiedenen kindschaftsrechtlichen Verfahren habe ich als Rechtsanwalt den Antrag des Vaters auf Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge und seinen Wunsch nach alleinigem Sorgerecht zur Kenntnis genommen.
Kontaktieren Sie mich für eine persönliche und fachkundige Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu schützen und eine gerechte Lösung im Sorgerechtsverfahren zu erzielen.

Sorgerechtsverfahren und Fremdunterbringung: Eine herausfordernde Entscheidung im Sinne des Kindeswohls

In diesem familienrechtlichen Verfahren ließ das Amtsgericht ein Sachverständigengutachten einholen, das eine vorübergehende Unterbringung der Kinder als mögliche Lösung vorschlug.
Die Mutter wies diesen Vorschlag jedoch zurück, woraufhin der Vater die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragte. In Reaktion darauf entzog das Amtsgericht beiden Elternteilen sowohl das Sorgerecht als auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entschied, die Kinder vorübergehend in einer Wochengruppe unterzubringen. Seither verbringen die Kinder ihre Wochenenden im Wechsel bei ihrem Vater oder ihrer Mutter.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um eine umfassende rechtliche Beratung zu erhalten. Ich unterstütze Sie in allen Fragen rund um das Sorgerecht und das Kindeswohl.

Sorgerechtsstreit und Fremdunterbringung: OLG hebt die Entscheidungen auf und befürwortet das gemeinsame Sorgerecht.

Der ursprünglich gefasste Beschluss zur Fremdunterbringung der Kinder fand bei beiden Elternteilen auf Ablehnung. Sowohl der Vater als auch die Mutter reichten Beschwerde ein. Auf einen Hinweis des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hin leben die Kinder mittlerweile wieder im Haushalt der Mutter. Zudem entschied das OLG, dass das Sorgerecht erneut beiden Eltern zur gemeinsamen Ausübung zugewiesen wird. Das Gericht hält den Entzug des elterlichen Sorgerechts, der zum Zweck der Fremdunterbringung beschlossen wurde, für unverhältnismäßig und nicht als das einzig geeignete Mittel, um die Gesamtsituation der Kinder zu verbessern.
Trotz des hochkonflikthaften Umgangsstreits der Eltern erkennt das OLG an, dass die Herausnahme der Kinder aus dem mütterlichen Haushalt erhebliche Entwicklungsrisiken mit sich brachte. Der Umzug in die Wochengruppe stellte eine „komplette Entwurzelung“ dar, so das Gericht, da er die Kinder von ihrem Zuhause, ihrer Mutter als Hauptbezugsperson, der weiteren Familie, ihren Freunden, ihrer bisherigen Schule und ihrem sozialen Umfeld trennte. Darüber hinaus gibt es keinen empirischen Nachweis für die Wirksamkeit einer solchen Herausnahme, was im Sachverständigengutachten übersehen wurde.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine rechtliche Beratung. Ich setze mich für das Wohl Ihres Kindes und eine faire Lösung im Sorgerechtsstreit ein.

Kindeswohl im Mittelpunkt: Das OLG Frankfurt am Main hebt den Maßstab für Entscheidungen zum Sorgerecht hervor.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat klargestellt, dass Maßnahmen im Kindesschutzrecht, selbst wenn erhebliche Teile der Konfliktdynamik der Eltern im Verhalten der Mutter begründet sein sollten, stets streng am Wohl des Kindes orientiert sein müssen. Die Entscheidung, das Sorgerecht zu entziehen oder zu ändern, darf nicht darauf abzielen, „persönliche Defizite zwischen den Eltern auszugleichen oder vermeintliches Fehlverhalten zu sanktionieren“, wie das OLG abschließend betonte. Maßstab für eine Sorgerechtsentscheidung muss vielmehr das Kindeswohl sein, das an oberster Stelle steht.

Der Beschluss des OLG vom 29.01.2025 (1 UF 186/24) ist unanfechtbar und stellt eine bedeutende Klarstellung im Familienrecht dar.

Falls Sie sich in einem ähnlichen Konflikt im Familienrecht befinden oder rechtliche Unterstützung im Bereich Sorgerecht und Kindeswohl benötigen, kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine professionelle Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, das Beste für Ihr Kind zu erreichen und Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht durchzusetzen.

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Familienrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Kanzlei Thaler.

Adresse

Wasserburger Str. 10
83278 Traunstein

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00

Kontakt