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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit für Familien bei der Namenswahl

Fachbeitrag im Familienrecht

Neues Namensrecht ab dem 1. Mai 2025 – Mehr Freiheit für Familien bei der Wahl des Namens.

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft. Damit wird das bislang strenge und häufig kritisierte bürgerlich-rechtliche Namensrecht in Deutschland modernisiert und an die Lebensrealität vieler Familien angepasst.

Für deutsche und binationalen Familien eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensführung in der Ehe, für Kinder und bei internationalen Ehen. Zukünftig können Familien flexibler entscheiden, welchen Ehenamen oder Geburtsnamen sie wählen möchten – eine bedeutende Erleichterung, insbesondere für Patchwork- und Mehrstaatenfamilien.

Ich stehe Ihnen im Bereich Familienrecht zur Seite und begleite Sie sicher und rechtssicher bei allen Fragen zur Namenswahl, Namensänderung und internationalen Namensführung.

Ab wann tritt das neue Namensrecht in Kraft und wer ist davon betroffen?

Das überarbeitete Namensrecht wird am 1. Mai 2025 wirksam und betrifft alle Personen, denen das deutsche Namensrecht zugutekommt. Dazu zählen nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – unabhängig von ihrer Nationalität.

Für wen gelten die Änderungen?

  • Alle Eheschließungen und Geburten ab dem 1. Mai 2025

  • Bestandsfälle: Auch bereits bestehende Ehenamen und Geburtsnamen können gemäß der Überleitungsvorschrift in Artikel 229 § 67 EGBGB (n.F.) geändert werden.

  • So haben beispielsweise Ehepaare, die bereits vor dem 1. Mai 2025 geheiratet haben, die Möglichkeit, eine neue Namensbestimmung vorzunehmen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten im Hinblick auf das neue Namensrecht 2025 – sei es bei Eheschließungen, Geburten oder nachträglichen Namensanpassungen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich prüfe, wie Sie die neuen Freiheiten optimal für Ihre Familie nutzen können.

Wesentliche Änderungen im Namensrecht 2025 – Einführung echter Doppelnamen für Ehepartner und Kinder.

Ab dem 1. Mai 2025 ermöglicht das neue Namensrecht Familien eine deutlich größere Freiheit bei der Auswahl ihrer Namen. Eine der markantesten Änderungen ist die Einführung echter Doppelnamen – sowohl für Ehepaare als auch für Kinder.

Doppelnamen für Ehepaare

  • In Zukunft können Ehepaare ihren Ehenamen als Doppelnamen festlegen.

    • Sie haben dabei die Möglichkeit, die Familiennamen oder Geburtsnamen beider Partner zu kombinieren – mit oder ohne Bindestrich.

    • Diese Option gab es bisher nicht. Die alten Regelungen erlaubten lediglich die Festlegung eines einzelnen Ehenamens.

  • Beispiele (fiktives Ehepaar Schneider, geb. Weber, und Fischer):

    • Schneider-Fischer

    • Fischer-Schneider

    • Weber-Fischer

    • Fischer-Weber

  • Eltern haben künftig die Möglichkeit, ihrem Kind einen Doppelnamen zu geben, der aus den beiden Familiennamen besteht – selbst wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind.

  • Besonders wichtig: Auch bereits verheiratete Ehepaare können ihren Kindern nun nachträglich einen Doppelnamen geben – unabhängig von der zuvor getroffenen Namenswahl.

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft. Dadurch wird das bisher strenge und häufig kritisierte bürgerlich-rechtliche Namensrecht in Deutschland modernisiert und an die Lebensrealität vieler Familien angepasst.

Für deutsche und binationalen Familien eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensführung in der Ehe, für Kinder und bei internationalen Ehen. Künftig können Familien flexibler entscheiden, welchen Ehenamen oder Geburtsnamen sie wählen möchten – eine wichtige Erleichterung, insbesondere für Patchwork- und Mehrstaatenfamilien.

Ich begleite Sie sicher und rechtssicher bei allen Fragen rund um Namenswahl, Namensänderung und internationale Namensführung.

Erleichterte Namensänderung für Stiefkinder und Kinder aus Scheidungen – Anpassungen im Namensrecht 2025

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bietet Stief- und Scheidungskindern signifikante Erleichterungen bei der Namensänderung. Somit erhalten Familien mehr Flexibilität, um Namenssituationen an veränderte Lebensumstände anzupassen.

  • Rückgängigmachen einer Einbenennung für Stiefkinder:

    • In Zukunft wird es für Stiefkinder einfacher sein, eine frühere Einbenennung rückgängig zu machen.

    • Hat ein Kind den Namen des Stiefelternteils angenommen, kann es bei Auflösung der Ehe oder wenn es nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt, leichter zu seinem ursprünglichen Familiennamen zurückkehren.

  • Auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern gibt es Veränderungen:

    • Wenn ein Elternteil nach der Scheidung den Ehenamen ablegt und wieder seinen Geburtsnamen annimmt, hat das Kind – sofern es in dessen Haushalt lebt – künftig die Möglichkeit, den geänderten Familiennamen zu übernehmen.

    • Voraussetzungen dafür sind:

      • Das Kind muss der Namensänderung zustimmen, wenn es mindestens fünf Jahre alt ist.

      • Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn der andere Elternteil weiterhin sorgeberechtigt ist, kann die Namensänderung nicht gegen dessen Willen erfolgen, sofern das Kind den Namen trägt.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Namensänderung für Kinder, Einbenennung und den rechtlichen Voraussetzungen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich unterstütze Sie rechtssicher bei der Namensänderung nach Trennung, Scheidung oder Stiefelternschaft.

Namensänderung für Volljährige – Neue Optionen im Namensrecht ab 2025

Ab dem 1. Mai 2025 ermöglicht das neue Namensrecht Volljährigen erstmals, ihren Geburtsnamen eigenständig und ohne familienrechtlichen Anlass zu ändern. Diese Änderung kann direkt durch eine Erklärung beim Standesamt vorgenommen werden – eine Eheschließung, Scheidung oder Adoption ist nicht mehr erforderlich.

  • Neue Möglichkeiten zur Änderung des Geburtsnamens

Künftig habe ich als Volljähriger folgende Optionen:

  • Ich kann vom Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln, wenn ich als Minderjähriger nur den Familiennamen eines Elternteils erhalten habe.

  • Ich kann einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile annehmen, selbst wenn ich als Kind nur den Namen eines Elternteils geführt habe.

  • Ich kann einen mehrgliedrigen Namen auf einen eingliedrigen Familiennamen verkürzen, sofern ich den mehrgliedrigen Namen bereits im Kindesalter geführt habe.

  • Weiterhin bestehende Möglichkeiten

    • Zusätzlich zu den neuen vereinfachten Änderungsoptionen bleiben auch die bisherigen bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Wege zur Namensänderung bestehen.

    • Das betrifft zum Beispiel Änderungen aus einem wichtigen Grund oder durch behördliche Genehmigung.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten der Namensänderung, den rechtlichen Voraussetzungen und begleite Sie bei der Erklärung vor dem Standesamt. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – ich unterstütze Sie sicher und diskret bei Ihrer Namensänderung.

Geschlechtsbezogene Familiennamen und Namensrecht gemäß friesischer und dänischer Tradition – Neuerungen ab 2025

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt bedeutende Veränderungen für Personen mit einem kulturellen oder sprachlichen Hintergrund, insbesondere für Mitglieder des sorbischen Volkes, der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit in Deutschland.

  • Geschlechtsangepasste Namensformen – beispielsweise gemäß sorbischer Tradition

    • In Zukunft wird es möglich sein, eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- oder Ehenamens festzulegen.

    • Ein Beispiel aus der sorbischen Tradition:

    • Aus Novak kann für Frauen Novakowa werden.

    • Diese Möglichkeit steht nicht nur den Angehörigen des sorbischen Volkes offen, sondern auch anderen Personen, wenn die Namensanpassung ihrer Herkunft oder der Herkunft des Namens entspricht und dies in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist.

  • Das neue Namensrecht bezieht ebenfalls die friesische Namenstradition mit ein:

    • Patronymische Namen (abgeleitet vom Vornamen des Vaters), wie zum Beispiel Petersen von Peter

    • Ebenso sind matronymische Namen möglich, z.B. Mariken, abgeleitet vom Vornamen der Mutter Marike.

  • Für die dänische Minderheit wird es künftig so sein, dass Kindern Geburtsdoppelnamen ohne Bindestrich verliehen werden können.

    • Der erste Namensbestandteil darf der Name eines nahen Angehörigen sein – beispielsweise der Großmutter:

    • Beispiel: Jørgensen Mikkelsen, wobei Jørgensen auf den Familiennamen der Großmutter verweist.

Das Namensrecht 2025 bietet neue, kulturell sensible Ansätze bei der Namenswahl. Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht umfassend zu: geschlechtsangepassten Namensformen, der Namenswahl nach friesischer oder dänischer Tradition sowie rechtskonformen Namensänderungen im Hinblick auf kulturelle Zugehörigkeit.

Keine Verpflichtung zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption – Größere Entscheidungsfreiheit im neuen Namensrecht 2025

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt auch für die Adoption von Erwachsenen bedeutende Neuerungen. Zukünftig gibt es keinen automatischen Zwang mehr, den Familiennamen nach einer Adoption im Erwachsenenalter zu ändern.

  • Adoptierte Volljährige haben in Zukunft folgende Optionen:

    • Beibehaltung des bisherigen Familiennamens

    • Übernahme des Familiennamens der adoptierenden Person

    • Bildung eines Doppelnamens, der den bisherigen Namen und den Namen der annehmenden Person kombiniert – mit oder ohne Bindestrich

  • Diese Änderung fördert die Selbstbestimmung von adoptieren Volljährigen und berücksichtigt, dass sie oft bereits eine gefestigte Identität mit ihrem bisherigen Namen entwickelt haben.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den neuen Regelungen, kläre über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf und begleite Sie sicher durch den Namensänderungsprozess. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Beratung – ich unterstütze Sie bei Ihrer individuellen Namensentscheidung nach Erwachsenenadoption.

Internationales Namensrecht und Namensänderung ab 2025 – Wichtige Informationen für Familien

Mit dem neuen Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, ändern sich auch wesentliche Regelungen zum internationalen Namensrecht sowie zur praktischen Durchführung von Namensänderungen. Die Reform ermöglicht mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und individuelle Wahlmöglichkeiten, besonders für binationalen Familien, Doppelstaatler und Migranten.

  • Internationales Namensrecht – neue Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

    • Ab 2025 wird das anwendbare Namensrecht im internationalen Rahmen vorrangig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt einer Person bestimmt – nicht mehr automatisch nach ihrer Staatsangehörigkeit.

    • Zusätzlich bleibt es weiterhin möglich, das Namensrecht des Heimatstaates frei zu wählen.

    • Diese Änderung bringt mehr Rechtssicherheit für binationalen Familien, Mehrstaatler und Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Namensführung an ihre Lebensrealität anpassen möchten.

  • Wo kann man eine Namensänderung vornehmen?

    • Alle Namensänderungen, sei es im Rahmen der Eheschließung, Adoption, Einbenennung, Doppelnamen oder internationalen Anpassungen, erfolgen künftig beim örtlich zuständigen Standesamt.

    • Hinweis: Nach der erfolgreichen Namensänderung müssen die Betroffenen auch alle amtlichen Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Versicherungskarten aktualisieren.

Ich berate Sie im Bereich Familienrecht persönlich und umfassend über die neuen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Abläufe der Namensänderung. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung – ich sorge für Klarheit und Rechtssicherheit bei Ihrer Namensänderung nach deutschem und internationalem Recht.

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