Kontakt
Ihre Kanzlei Kanzlei Thaler.
Adresse
Wasserburger Str. 10
83278 Traunstein
83278 Traunstein
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
Stiftungen stellen ein bewährtes Mittel für die private und unternehmerische Nachfolgeplanung dar. Sei es zur langfristigen Absicherung der Familie, zur Weiterführung eines Unternehmens oder zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele – mit der passenden rechtlichen und steuerlichen Struktur ermöglicht die Stiftung zahlreiche Optionen, Vermögen nachhaltig und über Generationen hinweg zu übertragen.
Ich berate Sie umfassend zu Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Unternehmensstiftungen – von der Gründung bis zur Integration in Ihre Nachlassplanung.
Die Errichtung einer Stiftung ist nicht ausschließlich wohlhabenden Familien oder großen Unternehmen vorbehalten. Selbst mit mittleren Vermögenswerten ab etwa 50.000 € kann eine Stiftung eine ansprechende und langfristige Lösung für die Vermögensnachfolge oder die Realisierung eines gemeinnützigen Ziels darstellen.
Eine Stiftung stellt eine juristische Person dar, die ein bestimmtes Ziel verfolgt – beispielsweise die Förderung von Bildung, Kunst, Umwelt oder die Absicherung der eigenen Familie.
Der Zweck der Stiftung wird mit den Erträgen aus dem sogenannten Grundstockvermögen umgesetzt.
Dieses vom Stifter eingebrachte Stiftungskapital bleibt dauerhaft bestehen.
Zum Stiftungskapital können nicht nur finanzielle Mittel zählen, sondern auch Immobilien, Grundstücke, Sammlungen, Wertpapiere, Kunstwerke oder Rechte.
Die laufenden Erträge sowie Spenden, Schenkungen oder Einkünfte aus der Stiftungsarbeit finanzieren Maßnahmen, die dem Stiftungszweck zugutekommen.
Denken Sie über die Gründung einer Stiftung nach? Ich begleite Sie von der Idee bis zur Umsetzung – rechtssicher, individuell und zukunftsorientiert. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf!
Die Gründung einer Stiftung stellt für viele Einzelpersonen eine sinnvolle Möglichkeit dar – sei es zur Regelung der Vermögensnachfolge, zur Absicherung der Familie, zur Nachfolge in einem Unternehmen oder zum dauerhaften Engagement für gemeinnützige Zwecke.
Eine Stiftung eignet sich insbesondere für:
Privatpersonen, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen auch über den Tod hinaus im Sinne ihrer Wünsche weiterwirkt
Menschen ohne direkte Nachkommen, die ihr Lebenswerk mit einer bleibenden Wirkung verbinden wollen
Engagierte Persönlichkeiten, die ihren Namen mit einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verbinden möchten
Stifter, die bereit sind, Vermögen dauerhaft zu übertragen, um damit ideelle Werte zu schaffen und Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen
Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge langfristig regeln und die Zukunft ihres Familienunternehmens sichern möchten
Familienoberhäupter, die mit einer Familienstiftung generationsübergreifend Vermögen strukturieren und absichern wollen
Ich berate Sie individuell zur Gründung Ihrer Stiftung – rechtssicher, steuerlich optimiert und ganz nach Ihren persönlichen Zielen.
Sie möchten mit einer Stiftung Verantwortung übernehmen und Werte bewahren? Kontaktieren Sie mich – ich begleite Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Stiftung.
Eine Stiftung stellt nicht nur eine sinnvolle Möglichkeit dar, Vermögen nachhaltig und werteorientiert weiterzugeben, sondern bietet auch zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile – insbesondere, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Bei der lebzeitigen Errichtung kann ich als Stifter nicht nur aktiv an der Stiftungsarbeit mitwirken, sondern erlebe auch unmittelbar die Wirkung meines Engagements. Gleichzeitig profitieren die Begünstigten vom langfristigen Einsatz des Stiftungsvermögens – beispielsweise in den Bereichen Bildung, Soziales, Umwelt oder Kultur.
Steuerliche Vorteile einer Stiftung:
Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
Zuwendungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10b EStG).
Eine gemeinnützige Stiftung darf bis zu einem Drittel ihres Einkommens verwenden, um mich als Stifter oder meine nächsten Angehörigen angemessen zu unterstützen, Gräber zu pflegen oder das Andenken zu ehren – ohne Verlust der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 6 AO).
Die Stiftung bietet einen Rechtsträger mit eigener Identität, der unabhängig von Erben, Gläubigern oder Unternehmensverkäufen dauerhaft bestehen kann.
Somit kann eine Stiftung nicht nur helfen, ideelle Ziele zu verwirklichen, sondern auch Steuern sparen und Vermögen vor Zersplitterung sowie Fremdzugriff schützen – etwa im Rahmen der Unternehmens- oder Nachlassplanung.
Sie interessieren sich dafür, ob eine Stiftung für Ihre Vermögensnachfolge oder Ihr gemeinnütziges Engagement passend ist? Ich berate Sie umfassend – rechtlich fundiert und steuerlich durchdacht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wenn ich eine Stiftung gründen möchte, sollte ich mich im Vorfeld über die verschiedenen Stiftungsarten informieren.
Je nach Ziel, Zweck und Vermögensstruktur kommen unterschiedliche Stiftungstypen in Betracht – viele davon lassen sich auch kombinieren.
Die konkrete Auswahl hängt von meinem individuellen Anliegen und der langfristigen Wirkung ab, die ich erzielen möchte.
Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen gegründet werden. Besonders flexibel und wirkungsvoll ist die Kombination beider Varianten: Ich bringe zu Lebzeiten einen Teilbetrag ein und wirke aktiv an der Stiftungsarbeit mit, während der restliche Betrag durch Testament oder Erbvertrag nach meinem Tod zugestiftet wird.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Stiftungstypen:
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
Diese Stiftung ist unabhängig und handlungsfähig. Sie besitzt eine eigene Verwaltung und agiert selbstständig im Rahmen ihrer Satzung.
Die rechtsfähige Stiftung stellt die klassische Form dar und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Unselbstständige (treuhänderische) Stiftung
Die treuhänderische Stiftung ist rechtlich nicht unabhängig. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen einem Treuhänder, der es als Sondervermögen verwaltet und gemäß dem Stiftungszweck verwendet.
Sie lässt sich einfacher gründen und ist flexibel in der Handhabung.
Unternehmensverbundene Stiftung
Diese Stiftungen dienen der Sicherung und Fortführung eines Unternehmens. Sie betreiben selbst ein Unternehmen oder halten Anteile an Kapital- bzw. Personengesellschaften.
Häufig wird diese Form für eine langfristige Unternehmensnachfolge genutzt.
Familienstiftung
Familienstiftungen haben vor allem das Ziel, eine oder mehrere Familien finanziell abzusichern.
Sie können mit unternehmensverbundenen Stiftungen kombiniert werden und bieten Gestaltungsspielräume für die generationsübergreifende Vermögensstrukturierung.
Kirchliche Stiftung
Kirchliche Stiftungen unterstützen kirchliche, religiöse oder caritative Zwecke.
Für ihre Anerkennung ist in der Regel zusätzlich die Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde erforderlich.
Bürgerstiftung
Bürgerstiftungen sind gemeinschaftliche Initiativen von Bürgern für Bürger in einer bestimmten Region.
Sie fördern soziale, kulturelle, sportliche oder ökologische Projekte vor Ort – mit dem Ziel, das Gemeinwohl nachhaltig zu stärken.
Ich berate Sie ausführlich zur Auswahl der passenden Stiftungsform und unterstütze Sie bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Gründung Ihrer Stiftung – individuell abgestimmt auf Ihre Ziele.
Sie beabsichtigen, eine Stiftung zu gründen und sind sich nicht sicher, welcher Stiftungstyp der richtige für Sie ist? Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie persönlich und entwickle gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.
Wer eine Stiftung gründen möchte, muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Stiftung bildet das Stiftungsgesetz nach §§ 80 ff. BGB. Eine Stiftung entsteht durch das sogenannte Stiftungsgeschäft sowie die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.
Voraussetzungen für die Stiftungserrichtung
Das Stiftungsgeschäft – also die Gründungserklärung – muss folgende Elemente enthalten:
Schriftform oder – bei einer Stiftung von Todes wegen – Testament oder Erbvertrag
Eine verbindliche Widmung des Stiftungsvermögens zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks
Der Stiftungszweck muss dauerhaft und nachhaltig erfüllbar sein
Der Zweck darf nicht gegen das Allgemeinwohl verstoßen
Die Stiftung benötigt eine Satzung, in der geregelt sind:
Name und Sitz der Stiftung
Stiftungszweck
Höhe und Zusammensetzung des Vermögens
Bildung und Aufgaben des Stiftungsvorstands
Zusätzliche Anforderungen bei gemeinnützigen Stiftungen
Soll die Stiftung steuerlich begünstigt sein – etwa als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftung –, gelten weitere Voraussetzungen gemäß der Abgabenordnung (AO):
Selbstlose und unmittelbare Zweckverwirklichung
Zeitnahe Mittelverwendung der Stiftungserträge
Ausschließliche Förderung der in der Satzung definierten Zwecke
Nur wenn alle Vorgaben erfüllt sind, erkennt die zuständige Stiftungsbehörde die Stiftung an – in Kombination mit einer steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt.
Die Errichtung einer Stiftung ist ein komplexer Vorgang mit weitreichenden rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Implikationen.
Ob Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Unternehmensstiftung oder Stiftung von Todes wegen – eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist unerlässlich, um langfristige Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Sie möchten eine Stiftung gründen oder herausfinden, welche Stiftungsform am besten zu Ihren Zielen passt? Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Stiftungsrecht bei jedem Schritt zur Seite – kontaktieren Sie mich gerne für ein persönliches Beratungsgespräch!
Stiftungen stellen eine nachhaltige Möglichkeit dar, Vermögen strukturiert zu übertragen, Werte zu bewahren und langfristig gesellschaftlich oder familiär Einfluss zu nehmen. Ob als gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung – das Stiftungsrecht ist komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.
Meine Leistungen im Stiftungsrecht:
Beratung bei der Stiftungserrichtung: Gründung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Treuhandstiftungen
Entwurf und rechtliche Prüfung von Stiftungssatzungen, Satzungsänderungen und Treuhandverträgen
Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt zur Sicherstellung der Anerkennung und Gemeinnützigkeit
Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge mit Stiftungen
Ausarbeitung von Geschäftsführungsverträgen mit der Stiftung
Beratung von Stiftungsorganen (Vorstände, Beiräte) zu Rechten, Pflichten und Handlungsspielräumen im Stiftungsalltag
Begleitung bei internen Konflikten oder externen Auseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich
Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen (z. B. Untreue in der Stiftung) oder Haftungsansprüchen gegen Organmitglieder
Meine Beratung richtet sich an Stifter, Unternehmerfamilien, Vermögensinhaber, Nachlassplaner sowie Vorstände und Beiräte bestehender Stiftungen.
Sie haben vor, eine Stiftung zu gründen oder benötigen Hilfe bei stiftungsrechtlichen Angelegenheiten? Ich stehe Ihnen bundesweit zur Verfügung – vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch!
Eine Stiftung ist eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft ein vom Stifter definiertes Ziel verfolgt. Das dafür bestimmte Vermögen bleibt unberührt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Ziels.
Unter den bedeutendsten Stiftungsarten fallen die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die treuhänderische (unselbstständige) Stiftung, die gemeinnützige Stiftung, die Familienstiftung, die Unternehmensstiftung sowie kirchliche und Bürgerstiftungen. Die Auswahl erfolgt präzise in Abhängigkeit von Ziel, Vermögen und Zweck.
Die Gründung wird durch ein Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht durchgeführt. Hierfür sind unter anderem eine schriftliche Erklärung, ein eindeutiger Stiftungszweck, ausreichendes Vermögen sowie eine Satzung erforderlich. Bei gemeinnützigen Stiftungen ist zudem die Zustimmung des Finanzamtes erforderlich.
Stiftungen bieten die Möglichkeit zur langfristigen Sicherung von Vermögen, ermöglichen steuerliche Vorteile, unterstützen gemeinnütziges Engagement und können als Mittel der Unternehmens- oder Nachfolgeplanung eingesetzt werden. Sie schaffen beständige Strukturen, die unabhängig von Erben oder wirtschaftlichen Veränderungen bestehen bleiben.
Die Größe des Stiftungskapitals ist abhängig vom Stiftungszweck sowie vom Verwaltungsaufwand. Allgemein lässt sich sagen: Für rechtsfähige Stiftungen sind in der Regel Beträge zwischen 50.000 € und 100.000 € ratsam, während für treuhänderische Stiftungen bereits ein geringeres Vermögen ausreichend sein kann.
Die Satzung legt den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen, die Zusammensetzung der Organe (z. B. Stiftungsvorstand), deren Aufgaben und Vertretungsbefugnisse sowie Bestimmungen zur Verwirklichung des Zwecks und zur Änderung der Satzung fest. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Erstellung und der Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht.
Eine Stiftung gilt als gemeinnützig, wenn sie selbstlos, ausschließlich und unmittelbar Zwecke fördert, die gemäß der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind – beispielsweise Bildung, Wissenschaft, Umwelt oder Kultur. Im Rahmen der Gemeinnützigkeit kommen Steuerbefreiungen und Abzugsfähigkeiten für Zuwendungen zur Anwendung.
Ja, eine Stiftung kann auch durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ins Leben gerufen werden. In diesem Fall tritt das Stiftungsgeschäft erst mit dem Ableben des Stifters in Kraft. Eine Verbindung mit einer Stiftung zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich und oft ratsam.
Die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes überprüft, ob der Wille des Stifters sowie die Satzung eingehalten werden. Gemeinnützige Stiftungen stehen zudem unter der Kontrolle des Finanzamts. Als Mitglied des Stiftungsvorstands bin ich verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen.
Ein Rechtsanwalt für Stiftungsrecht unterstützt Sie bei der Gründung einer Stiftung, entwirft die Satzung und Verträge, koordiniert den Zweck mit den zuständigen Behörden, klärt steuerliche Aspekte und berät die Stiftungsvorstände hinsichtlich ihrer Rechte, Pflichten und möglichen Haftungsrisiken – im gesamten Bundesgebiet.
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Fr.: 09:00 – 14:00
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen