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Rechtsanwalt Versorgungsausgleich Traunstein

Dienstleistung im Familienrecht

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Wichtige Informationen für Sie

Der Versorgungsausgleich stellt einen wesentlichen Aspekt des Familienrechts dar und spielt im Zuge einer Scheidung eine bedeutende Rolle. Damit ist der Ausgleich von Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüchen gemeint, die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben.

Viele Ehegatten regeln bereits vor der Trennung vertraglich Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung. Der Versorgungsausgleich wird dabei jedoch oft vernachlässigt – nicht zuletzt, weil Gerichte einen Ausschluss in Eheverträgen häufig als unwirksam ansehen.

Kommt es zu keiner wirksamen Vereinbarung, wird der Versorgungsausgleich automatisch durch das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten – insbesondere bei komplexen Altersvorsorgemodellen oder erheblichen Einkommensunterschieden. Um in diesem Bereich rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, halte ich eine kompetente anwaltliche Beratung für unerlässlich.

Was ist der Versorgungsausgleich? – Gerechte Aufteilung von Rentenansprüchen bei Scheidung.

  • Im Falle einer Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt.

    • Hierbei handelt es sich um den Ausgleich aller während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche beider Ehepartner.

    • Das Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Altersversorgung zu gewährleisten – insbesondere, wenn ein Ehepartner signifikant weniger eingezahlt hat.

  • Bei Arbeitnehmern und Angestellten ist die Situation meist klar:

    • Die Rentenanwartschaften entstehen durch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, die üblicherweise einkommensabhängig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden.

  • Anders verhält es sich bei Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Künstlern oder auch Rechtsanwälten:

    • Sie leisten in der Regel Beiträge in berufsständische Versorgungswerke.

    • Die daraus resultierenden Ansprüche auf Altersvorsorge fließen ebenfalls in den Versorgungsausgleich ein.

  • Häufig kommt es vor, dass ein Ehepartner seine berufliche Tätigkeit für die Familie – beispielsweise zur Kindererziehung – unterbricht oder reduziert.

    • In solchen Fällen fehlen oft die erforderlichen Beiträge zur Altersvorsorge, was langfristig zu erheblichen Verlusten bei den Rentenansprüchen führen kann.

    • Der Versorgungsausgleich soll genau hier für einen Ausgleich sorgen.

    • Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben, ist eine individuelle anwaltliche Beratung im Familienrecht von besonderer Bedeutung.

Ich berate Sie jetzt als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht – damit Ihre Ansprüche nicht vernachlässigt werden.

Der Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich – Gerechter Ausgleich bei Scheidungen

Der Versorgungsausgleich orientiert sich am sogenannten Halbteilungsgrundsatz, der in § 1 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) festgelegt ist.

  • Dieser Grundsatz besagt: Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften oder Rechte auf Altersversorgung werden zwischen den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt.

  • Die Basis für den Ausgleich ist dabei nicht das Vermögen, sondern der Anspruch auf Altersversorgung – sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer privaten Rentenversicherung.

  • Wichtig zu beachten:

    • Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden keine Geldbeträge ausgezahlt, sondern sogenannte Versorgungspunkte oder Rentenanwartschaften auf das Versicherungskonto des anderen Ehepartners übertragen.

    • Jedes Anrecht wird dabei einzeln betrachtet und hälftig ausgeglichen – unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbsbiografie.

  • Dieser geregelte Ausgleich stellt sicher, dass auch Ehepartner, die während der Ehezeit zugunsten von Familie oder Haushalt beruflich zurückgesteckt haben, im Alter finanziell abgesichert sind.

Ich berate Sie jetzt umfassend im Bereich Familienrecht – damit Sie beim Versorgungsausgleich keine Nachteile erfahren.

Was wird im Versorgungsausgleich berücksichtigt?

Im Zuge einer Scheidung sind zahlreiche Altersvorsorgeansprüche dem Versorgungsausgleich unterworfen. Das Ziel besteht darin, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte fair zwischen den Ehegatten zu verteilen – unabhängig davon, wer sie erlangt hat.

  • Dem Versorgungsausgleich sind insbesondere folgende Ansprüche untergeordnet:

    • Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    • Beamtenpensionen (Beamtenversorgungen)

    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    • Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)

    • Berufsständische Versorgungen (z. B. Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)

    • Private Rentenversicherungen

    • Gegebenenfalls Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (eine Einzelfallprüfung ist erforderlich)

    • Gegebenenfalls Anrechte aus dem Betriebsrentengesetz oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), wie Riester-Renten (ebenfalls individuell zu prüfen)

  • Nicht vom Versorgungsausgleich betroffen sind:

    • Private Kapitallebensversicherungen, sofern kein Rentenwahlrecht in Anspruch genommen wurde

    • Kapitaldirektversicherungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen wurden (diese können jedoch dem Zugewinnausgleich unterliegen)

Besondere Fallkonstellationen – wie beispielsweise bei ausgeübtem Rentenwahlrecht oder Mischformen von Versicherungen – sollten anwaltlich überprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Gerne stehe ich Ihnen für eine rechtliche Beratung zur Verfügung – ich helfe Ihnen dabei, den Versorgungsausgleich rechtssicher und fair zu gestalten.

Grenzen des Versorgungsausgleichs – Wann kein Ausgleich erfolgt

Der Versorgungsausgleich stellt zwar einen wesentlichen Aspekt des Scheidungsverfahrens dar, wird jedoch nicht in jedem Fall automatisch durchgeführt. Es existieren gesetzlich festgelegte Ausnahmen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

In folgenden Situationen erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Versorgungsausgleich:

  • Kurze Ehedauer: 

    • Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, wird ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt. 

    • Ohne Antrag wird der Ausgleich vom Gericht nicht vorgenommen.

  • Geringfügige Ausgleichswerte (Bagatellgrenze): 

    • Ergibt sich für ein einzelnes Versorgungsanrecht nur ein sehr geringer Wert, entfällt der Ausgleich. 

    • Dies dient der Vereinfachung des Verfahrens und soll überflüssige Bürokratie vermeiden.

  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: 

    • Einige Versorgungsanrechte – insbesondere ausländische Anwartschaften oder bestimmte Sonderregelungen – werden nicht sofort mit der Scheidung ausgeglichen. 

    • Diese können später im Rahmen eines separaten Verfahrens zwischen den Ehegatten geregelt werden.

    • Dies wird als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bezeichnet.

Diese Ausnahmen verdeutlichen: Der Versorgungsausgleich ist komplex und sollte nicht ohne rechtliche Prüfung beurteilt werden.

Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht individuell zu Ihren Ansprüchen – kontaktieren Sie mich, bevor finanzielle Nachteile entstehen.

Versorgungsausgleich im Ehevertrag oder Scheidungsvertrag festlegen – Welche Möglichkeiten bestehen?

Wie bei anderen Scheidungsfolgen kann auch der Versorgungsausgleich vertraglich geregelt werden – entweder vor der Eheschließung im Ehevertrag oder nach der Trennung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

  • Das Gesetz gestattet grundsätzlich auch den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung.

  • Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur dann wirksam, wenn er keinen Ehegatten unangemessen benachteiligt.

    • Das bedeutet, dass das Familiengericht zwar grundsätzlich an die vertragliche Vereinbarung gebunden ist, diese jedoch für unwirksam erklären kann, wenn eine eheliche Schieflage entsteht.

    • Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner seine Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt hat und dadurch im Alter schlechter abgesichert ist.

  • Wichtig:

    • Damit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich rechtlich wirksam ist, muss sie notariell beurkundet werden.

    • Alternativ kann sie auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokolliert und somit formwirksam abgeschlossen werden.

  • Insbesondere bei komplexen Altersvorsorgemodellen, beruflicher Selbstständigkeit oder Auslandsbezug ist eine individuelle vertragliche Regelung oft sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher gestaltet.

Erhalten Sie jetzt rechtliche Unterstützung – ich als Rechtsanwalt für Familienrecht prüfe oder entwerfe Ihre persönliche Regelung zum Versorgungsausgleich.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Ich berate Sie kompetent im Bereich Familienrecht.

Der Versorgungsausgleich zählt zu den zentralen und zugleich anspruchsvollsten Regelungen im Scheidungsrecht. Er betrifft die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanrechte und kann in bestimmten Fällen erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite, um Ihre Interessen im Versorgungsausgleich zu erkennen, zu sichern und durchzusetzen.

  • Meine Leistungen für Sie im Überblick:

    • Prüfung der Versorgungslage beider Ehegatten: Ich analysiere alle bestehenden Rentenansprüche und Altersvorsorgeverträge – ob gesetzlich, betrieblich, privat oder berufsständig.

    • Bewertung der Ausgleichspflicht: Ich prüfe, ob ein Versorgungsausgleich erforderlich ist – zum Beispiel bei kurzer Ehe oder Bagatellgrenzen – und berate Sie zu möglichen Ausnahmen.

    • Strategische Gestaltung des Versorgungsausgleichs: Ob vollständiger Ausschluss, modifizierte Vereinbarung oder schuldrechtlicher Ausgleich – ich entwickle rechtssichere, individuelle Lösungen.

    • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen: Ich sorge dafür, dass Ihre Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich notariell beurkundet und vor Gericht durchsetzbar sind.

    • Vertretung im gerichtlichen Versorgungsausgleichsverfahren: Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Familiengericht – professionell, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftliche Absicherung.

  • Warum anwaltliche Beratung so wichtig ist

    • Viele Ehegatten verzichten unbewusst auf bedeutende Rentenansprüche – sei es aufgrund von Unkenntnis, falschen Annahmen oder unfairen Vereinbarungen.

    • Ein professionell geführter Versorgungsausgleich stellt sicher, dass Sie im Alter nicht benachteiligt werden und eine gerechte Lösung erzielt wird.

    • Insbesondere bei Selbstständigkeit, Auslandsbezug oder Sonderfällen wie Kapitalwahlrechten ist juristische Fachkenntnis unerlässlich.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre rechtliche Beratung – ich kläre Ihre Ansprüche im Familienrecht und begleite Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

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